Filesharing Abmahnung 800 Euro

Tauschbörse Warnung 800 Euro

Auf diese Weise reagieren Sie richtig auf Warnungen von Ssse & Partner. Beim privaten Filesharing ist ein Objektwert von 1000 Euro angemessen. Warnung vor Filesharing in einer Wohngemeinschaft. von Karlheinz Roth. Anwaltskanzlei .

rka Rechtsverletzungen in der Anlage Dying Light und fordert einen Betrag von 800,00 Euro. Das gilt insbesondere im Bereich der Filesharing-Warnungen.

Filesharing: 800 Euro Warnkosten für ein Audiobuch

Warnungen fordern oft hohe Schäden von Dateifreigaben. Es gibt immer wieder Streit darüber, wie viel Schadenersatz von denjenigen gefordert werden kann, die überhaupt Unterlassungsaufforderungen stellen. Vor kurzem musste das LG Düsseldorf erneut einen solchen Prozess anordnen. Es ging um ein gemeinsames Audiobuch in einem Austausch. Die Besitzerin der Verbindung erhielt eine Warnung. Darin beschuldigten ihn die Rechtsinhaber, ein Audiobuch in einem Filesharing-Dienst zu haben.

In der Handelsversion enthielt das Audiobuch 7 CD's. Ingesamt hatte es eine Spielzeit von ca. 515min. Für das ausgetauschte Audiobuch verlangte man vom Besitzer des Anschlusses 806 Euro. 506 Euro deckten die Kosten der Verwarnung und 300 Euro verlangte die Verwarnung als Schadenersatz. Erstinstanzlich war das örtliche Gericht für den Rechtsstreit verantwortlich (Urteil vom 17. Januar 2015, Ref. 57 C 6204/14).

Der Schaden wurde vom Bezirksgericht als zu hoch eingeschätzt. Daher wurden den Mahnern nur 102 Euro Schadenersatz und 353 Euro Mahnkosten zugesprochen. Im Berufungsverfahren hat sich das LG Düsseldorf jedoch erneut mit dem Verfahren befasst. Der Gesamtbetrag von 806 Euro wurde erneut vom Landesgericht Düsseldorf zugesprochen (Urteil vom 16.12.2015, Az. 12 S 13/15).

Die urspruenglich verlangten 806 Euro seien nicht zu hoch gesetzt. Der gemeinsame Hörbuchbesuch war sehr beliebt. Daher vermuteten die Juroren, dass viele andere Benutzer der Börse das Audiobuch herunter geladen hatten. Möglich wurde dies durch das Angebot des Hörbuches in der Börse, so dass die Ermahnten die erhöhten Gebühren übernehmen mussten.

Schlussfolgerung: Das Ergebnis des Urteils verdeutlicht einmal mehr die Meinungsverschiedenheiten der Justiz in der Höhe des Schadenersatzes für File Sharing. Für private Internetnutzer hatte die AG Kiel erst vor kurzem eine Entschädigung von nur 100 Euro als sachgerecht angesehen (Urteil vom 30.01.2015, Az. 120 C 155/14). Die Entscheidung des Landgerichtes stellt für die Verwarnten wieder einmal einen Rückschritt dar.

Wenn eine Warnung im Postfach erscheint, ist der erste Schlag groß.

Mehr zum Thema