Azubi Kündigen wegen Krankheit

Auszubildende wegen Krankheit entlassen

Möchte sie wirklich arbeiten, oder will sie wirklich entlassen werden? Abbruch wegen erheblicher Leistungsminderung durch Krankheit. Dann wird es für den Arbeitgeber schwieriger, das Ausbildungsverhältnis zu beenden - und er darf nicht wegen längerer Krankheit kündigen. Durch die Entlassung des Beklagten wurde das Ausbildungsverhältnis nicht beendet. Das Arbeitsrecht: Kann der Chef Auszubildende wegen Krankheit entlassen?

Dr. Auszubildender

Guten Tag, Herr Dr. Azubi, ich bin seit dem 11. August in der Lehre und seit ca. 4 Monaten erkrankt. Mein Personalchef hat angerufen und wollte wissen, wie es weitergehen würde, da die Bewährungszeit enden würde. Im Moment scheint es, als würde ich noch eine Weile krankgeschrieben sein.

Ein Aufhebungsvertrag oder eine Aufhebung. Und wenn ich aufhöre, sehe das besser aus als andere Arbeitgeber? Was ist mit dem Krankenlohn und wie lange habe ich Anspruch darauf, wenn ich erkrankt bin? Sperrzeit, wenn ich mich abmelde?

18-jähriger Auszubildender dauerhaft erkrankt

Wir sind ein kleines Unternehmen mit einem 18-jährigen Lehrling im ersten Ausbildungsjahr. Vor Beginn seiner Ausbildungszeit bei uns hat er ein Praxissemester bei uns absolviert und sich nicht blöd benommen. "Zitat: Das wäre ein Ausgangspunkt, um einen Praktikanten entlassen zu können. nicht in der Lage ist, den notwendigen und rechtzeitigen Service zu bieten.

"" Die Firma kann natürlich kündigen und auf ihre mangelhafte Leistungsfähigkeit hinweisen. Bei einem Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht ist das betroffen. Wenn er sich nicht widersetzt, hat die Firma großes Vertrauen. Meiner Meinung nach ist die Nichterbringung der erforderlichen Dienstleistung kein gesetzlich einklagbarer Grund zur Kündigung. Dazu muss - insbesondere im Training - nachgewiesen werden, dass dies nachlässig ist.

Ich denke, es ist gut, am ersten Tag der Krankheit ein Tauglichkeitszeugnis zu verlangen - aber es sollte vom Auszubildenden aufgeschrieben und unterfertigt werden. Ansonsten nützt nur die unmittelbare Adressierung des Themas und die Betrachtung wahrscheinlich, ob der Berufsstand nicht besser geändert wird und man sich in der Vereinbarung (rechtlich sicher) abspaltet, sobald man eine neue ´Wirkungskreis findet´Wirkungskreis´Wirkungskreis´´.

Letztlich ist die Lage auch für ihn nicht ideal, und es wird einfacher und rascher sein, sich von ihm im Berufsleben nach dem Training zu verabschieden. "Bessert sich die Lage nach einem Vorstellungsgespräch nicht, muss gehandelt werden: Vereinbaren Sie umgehend einen Gesprächstermin mit dem MDK bei der nächstfolgenden fragwürdigen Krankheitsmeldung.

Zitat: Meiner Ansicht nach ist die Nichterbringung der erforderlichen Dienstleistung kein gesetzlich einklagbarer Grund zur Beendigung. Und auch einklagbar. Ich verfolge die selbe Linie mit Ihrer Ansicht, wenn es nur um krankheitsbedingte Tage oder das Interesse des Auszubildenden an seiner Arbeit oder Berufsausbildung geht. Dies würde die Entlassung vor einem Gericht sehr schwierig, wenn nicht gar unmoglich machen.

Werden daraus jedoch keine für die Lehre oder den späteren Berufsweg notwendigen Leistungen/(Fähigkeiten, Fertigkeiten) vermittelt, so ist eine Benachrichtigung durch die AG möglich und einklagbar, auch im Sinne des Auszubildenden, der danach anders interessiert sein muss um einen beruflichen Abschluss zu kommen. Ich behaupte daher, dass eine Entlassung der AG unter den erwähnten Umständen nicht erfolgreich sein wird, wenn der Auszubildende sie nicht annehmen will.

Selbstverständlich kann das Untenehmen kündigen und abwarten, was sich abspielt. Wenn der Auszubildende jedoch durch unberechtigte Beendigung (z.B. Nichtteilnahme an einem Prüfungstermin) einen Nachteil erleidet, kann dies Konsequenzen für das Unter-nehmen haben. Besonders wenn es um den Wegfall eines Lehrplatzes geht, fällt es einigen ruhigen und schüchternen Auszubildenden nicht leicht, etwas zu tun, sich auf Rat und Tat ihrer Erziehungsberechtigten hin an einen Rechtsanwalt zu wenden und die Sache durchgehen zu lassen.

Für das Bundesarbeitsgericht gilt, dass ein Auszubildender ordentlich erkrankt ist und die Internetseite der AG ´´, er würde damit die geschäftigen Tage vermeiden, erst nachgewiesen werden müssen. Die ganze Sache aufzeichnen und ihm sagen, dass Krankheit in Gestalt von vielen kurzfristigen Krankheiten ein Grund zur Entlassung sein kann (ich kann, muss es nicht).

"" Abbruch wegen Krankheit oder mangelndem Interesse.... Abbruch wegen mangelnder Leistungsfähigkeit.... Dies hat nichts mit Krankenscheinen oder Prüfungsterminen zu tun. "Beendigung während der Bewährungszeit - ist das so einfach?" Urlaubsregelung für Kündigungen während der Bewährungszeit / Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht häufig Meinungsverschiedenheit darüber, ob ein Anspruch auf Urlaub besteht, wenn....

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