Schadensersatz 249 Bgb

Entschädigung 249 Bgb

Artikel 249 Absatz 1 1 BGB 249 Abs. 2 bis 252 BGB: Schaden. sollte dann kausal zu einem ersatzpflichtigen Schaden des B. f. geführt haben.

249 I BGB bestimmt, dass derjenige, der zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist, den. Wenn der Geschädigte den Ersatzgegenstand wie üblich selbst beschafft, ergibt sich der Schadensersatzanspruch aus § 249 S. 2 BGB.

Der geltende Stand der Rechtssprechung zu § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB in Leitlinien

Der Amtsgerichtshof München stellt dem Bundesverfassungsgericht die Fragestellung, ob 249 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Version vom 19.7.02 mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, wenn ein Schädiger, der nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, ein Gebrauchtfahrzeug ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kauft. Wie bei Geschäften mit alten Gebrauchtfahrzeugen nach 25a Umsatzsteuergesetz wird nur die Bruttomargenumsatzsteuer berechnet, nur dieser Wert ist bei der Schadensberechnung vom (fachmännisch geschätzten) Ersatzwert abzusetzen.

Im Durchschnitt liegt die Bruttomarge bei 17,5 %. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer 2,3 % des Brutto-Preises ausmacht. Verlangt der Verletzte im Fall eines vollständigen Vermögensschadens seines Kraftfahrzeuges und eines Ersatzkaufs von einem gewerbsmäßigen Anbieter den gesamten Umsatzsteuerbetrag im Sinne des 10 Umsatzsteuergesetzes nur in abstrakter Form aufgrund eines Gutachtens, so wird diesem Antrag durch § 249 Abs. 2 S. 2 BGB widersprochen.

Bei einem Totalschaden eines Kraftfahrzeugs hat der Verletzte nur dann ein Anrecht auf Entschädigung der MwSt., wenn er einen Austausch gekauft hat oder - unabhängig von der Unwirksamkeit einer Reparatur - sein geschädigtes Auto instand gesetzt hat und die MwSt. erstattet wurde. Abs. 2 S. 2 BGB berechnet keine MwSt. auf die Instandsetzungskosten, wenn er das Auto nicht instand setzen lässt.

Beim Ersatzfahrzeugkauf beim Autohändler kann der Verletzte als ersatzpflichtigen Schadensersatz die auf der Grundlage der Kaufpreisdifferenz zwischen dem Kaufpreis des Händlers und dem Kaufpreis zu errechnende Mehrwertsteuer einfordern. Gleiches trifft zu, wenn der Verletzte eine Scheinschadensberechnung auf der Grundlage von Reparaturkosten durchführt. Zollabfertigung zu zwei Prozentpunkten des Verkaufspreises des Händlers. Abs. 1 S. 1 BGB in der Höhe der Differentialbesteuerung, wenn das Auto ein altes Auto ist, das nur auf dem Markt des Gebrauchtwagens verkauft wird.

Hat der Gutachter jedoch in der Zusammenfassung der Schadensaufstellung für einen Totalverlust eines auf dem Handelsmarkt nicht mehr handelbaren Altfahrzeugs einen Brutto-Wiederbeschaffungswert einschließlich der 16-prozentigen Umsatzsteuer (nicht separat ausgewiesen) ausgewiesen, geht es im konkreten Fall um die Feststellung, ob dieser Brutto-Wiederbeschaffungswert dem auf dem Privatmarkt zu entrichtenden Netto-Preis entsprich.

Falls der Verletzte die Reparatur des Fahrzeugs mit neuen Teilen unbestritten in eigener Regie vorgenommen hat, kann er nur dann eine Erstattung der anteiligen Mehrwertsteuer fordern, wenn er die entsprechenden Unterlagen für den Kauf der neuen Fahrzeugteile einreicht. Wenn ein Geschädigter, der kein Ersatzwagen gekauft hat, einen Vermögensschaden auf Sachverständigenbasis ausgleicht, hat er keinen Anspruch auf Erstattung gemäß 249 Abs. 2 Satz 2 BGB hinsichtlich der auf den Ersatzwert geschuldeten Mehrwertsteuer.

Bei Verzicht des Geschädigten auf eine Ersatzanschaffung oder Instandsetzung ist die Fragestellung, ob und inwieweit der im Schadengutachten angegebene Ersatzwert um einen nicht entstandenen umsatzsteuerlichen Anteil reduziert werden soll, von den spezifischen Marktgegebenheiten abhängig. Die ZPO bei zwei Prozentpunkten. Im Falle eines Totalschadens eines fast 12 Jahre älteren Fahrzeuges ist keine Mehrwertsteuer im Neuwert inbegriffen.

Auch wenn der Verunglückte kein Ersatzwagen gekauft hat, wird auf diesen Betrag kein Abschlag vorgenommen. Im Falle eines Totalschadens eines durch einen Unfall beschädigten Kraftfahrzeuges ist der zu ersetzende Ersatzwert (fachmännisch geschätzt) nur um die Unterschiedsbesteuerung von 3,2 Prozentpunkten nach § 25a Umsatzsteuergesetz zu mindern. Bei einem älteren Auto, das fast ausschliesslich auf dem Privatwagenmarkt verkauft wird, ist keine Umsatzsteuer im Neuwert inbegriffen; ein Vorsteuerabzug nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

Wenn der Gutachter in der Schadensfeststellung einen Brutto-Wiederbeschaffungswert inklusive 16% Umsatzsteuer ausgewiesen hat, stellt sich im konkreten Fall die Frage, ob dieser Brutto-Wiederbeschaffungswert dem auf dem Privatmarkt zu entrichtenden Kaufpreis entsprich. Erwirbt der Verunglückte kein Ersatzwagen und begleicht (fiktiv) den Totalschaden, muss der durch ein Gutachten festgestellte Brutto-Wiederbeschaffungswert um 2,4 Prozentpunkte reduziert werden.

Wenn ein Geschädigter ein Ersatzwagen von Private gekauft hat, kann er im Zuge der Fiktivberechnung mindestens den Ersatzwert fordern, der dem gewöhnlichen Anschaffungspreis eines äquivalenten Ersatzwagens von Private entsprechen würde. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser beim Einkauf bei einem Autohändler acht bis neun Prozentpunkte unter dem Ersatzwert ist. Vielmehr kann der Geschädigte aber auch den Netto-Wiederbeschaffungswert eines der Differenzbesteuerung unterliegenden Fahrzeuges beanspruchen, da sein Recht, zu wählen, wie und von wem er ein Ersatzwagen kauft, auch bei erfundener Schadenberechnung die Option beinhaltet, ein der Differenzbesteuerung unterliegendes Kraftfahrzeug vom Gewerbetreibenden zu beschaffen oder auf dieser Grundlage abrechnen zu lassen, auch wenn das Kraftfahrzeug von Privatpersonen gekauft wurde.

Hat der Gutachter nach einer Marktbeobachtung herausgefunden, dass die am Unfall beteiligte Fahrzeugart hauptsächlich von Kfz-Händlern mit Differenzbesteuerung betrieben wird, so kann der Schädiger im Falle einer fiktiven Schadenregulierung mit Ausnahmen der im Preis eingeschlossenen Differenzbesteuerung auch auf dieser Grundlage regulieren. Die ZPO mit zwei Prozentpunkten des Netto-Wiederbeschaffungswertes. Haben die Geschädigten die Netto-Reparaturkosten für die fingierte Begleichung der Kosten bezahlt, gibt es kein Interesse an der Ermittlung des noch nicht geschuldeten Umsatzsteueranteils, da in einem solchen Falle von der Zahlungswilligkeit des Geschädigten ausgegangen werden muss, die sich auch auf die bei der Instandsetzung anfallende Umsatzsteuer ausdehnt.

Bei einem Totalschaden ohne Ersatzfahrzeugkauf ist nur der Brutto-Ersatzwert abzüglich des Umsatzsteueranteils von 16% zu ersetzen. Verpachtet der Verletzte ein Ersatzwagen für sein geschädigtes Auto, kann er von dem Geschädigten die auf die Sonderleasingzahlung geschuldete Umsatzsteuer einfordern, wenn der Schaden auf Totalschadensbasis reguliert wird.

Erfolgt die Abrechnung aufgrund eines Gutachtens, ist der angesetzte Neuwert um die Differenzbesteuerung nach 25a Umsatzsteuer (geschätzt 2 bis 3 Prozentpunkte des Wiederbeschaffungswertes) zu ermäßigen. Die fachmännisch geschätzten Wiederbeschaffungswerte können nicht als 16-prozentige Umsatzsteuer angesehen werden. Die Geschädigten sind verpflichtet, nachzuweisen, dass der Erwerb des Ersatzfahrzeuges von einer Privatperson ein mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmenskauf war.

Das bedeutet, dass der Ersatzwert des defekten Fahrzeuges abzüglich des 16-prozentigen Umsatzsteueranteils erstattet werden muss. Die Herabsetzung der Ausgleichszahlung um die durchschnittliche Umsatzsteuer entfällt, wenn der Unfallgegner das Ersatzwagen von einem Privatverkäufer kauft, von dem derzeit keine Umsatzsteuer zu zahlen ist, da ein pauschalierter Mehrwertsteuerabzug bei einem bestimmten Deckungskauf nicht erforderlich ist.

Der abstrakte Ersatzwert von Kraftfahrzeugen, die aufgrund ihres langen Alters nicht mehr bei einem namhaften Gewerbetreibenden erworben werden können, enthält nämlich überhaupt keine Mehrwertsteuer mehr, so dass diese als Bruttowert und Nettowert zu betrachten ist. Der vom Gutachter angegebene Ersatzwert enthält daher nur einen solchen Mehrwertsteueranteil von 2,75 Prozent.

Eine weitere Absetzung von 16% MwSt. bei der Schadensberechnung ist daher nicht zu rechtfertigen. Der Deckungsbeitrag auf dem GW-Markt sollte auf der Grundlage der von relevanten Informationsdiensten wie DAT und SCHWAKE veröffentlichten Informationen über die Verkaufspreise der Händler auf 15 % festgesetzt werden. Wird dem Geschädigten nach einem Autounfall, bei dem sein Auto einen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden erlitt, ein teurerer Ersatzwagen angeschafft, so hat der Unfallversicherer des Geschädigten den vom Gutachter ermittelten Ersatzwert, d.h. den Händler-Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuerabzug, zurückzuerstatten.

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