Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mietvertrag Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung des MietvertragesKündigung durch Kündigung: Teil 2
Die sind von hier: außerordentliche Kündigung. Die Mieterin hat in drei FÃ?llen das Recht zur ausserordentlichen KÃ?ndigung: Dies ist z.B. der Fall, wenn die Benutzung des Mietobjektes gar nicht erst bewilligt oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezogen wurde. Immer wieder auftretende Beeinträchtigung der nächtlichen Ruhe durch laute Nachbarschaft, beträchtliche Feuchteschäden durch Schimmelbefall, unzulässiges und unvermeidbares Durchdringen von Nahrungs- und Zigarettengeruch in die Wohnräume, die Erwärmung erzeugt eine Maximaltemperatur von 16 bis 17°C,
Wiederholtes Versagen der Beheizung wegen Ölmangel oder weil der Hausherr die Elektrizitätsrechnung nicht zahlt, erhebliche Lärmbelästigung durch angrenzende Großbaustellen, dem Pächter wird durch eine Anordnung der Stadtverwaltung die vertragliche Verwendung verboten, sind ein Grund zur Kündigung aus dieser Rechtsschutzgruppe. Zur außerordentlichen Kündigung durch den Pächter sind Rechtsbehelfe durch den Pächter oder eine Verwarnung vonnöten.
Die Setzung einer Frist oder Mahnung ist jedoch verzichtbar, wenn sie offenbar keinen erfolgversprechenden Ausgang verspricht oder wenn eine unverzügliche Kündigung aus besonderem Anlass unter Berücksichtigung der Belange beider Parteien begründet ist. In der Kündigung muss der Nutzer den Anlass angeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Nutzer die Kündigung fristgerecht vornehmen muss. Bei einer fristlosen Kündigung aus gesundheitlichen GrÃ?nden muss die Gesundheitsgefahr offenkundig sein, d.h. fÃ?r eine normalerweise empfindliche Person muss sie eine dauerhafte BeeintrÃ?chtigung sein unertrÃ?gliche konstante GerÃ?che, ein komplett feuchtes Haus, permanente signifikante LÃ?rmbelastung, permanenter Heizungsverlust im Sommer, zu hohe Schadstoffkonzentrationen.
Lässt sich der Fehler leicht beheben, ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Mieterin muss auch hier eine vernünftige Nachfrist einhalten. Im Falle einer Ruhestörung muss der Hauswirt die Ruhe des Hauses so weit beeinträchtigen, dass eine Fortführung des Mietvertrages bis zum Ende der Ankündigungsfrist nicht zu erwarten ist. Die Vermieterin hat auch das Recht zur ausserordentlichen Kündigung im Falle einer Ruhestörung.
Darüber hinaus hat der Leasingnehmer das Recht, bei nicht vertragsgemäßer Verwendung des Mietobjekts durch den Leasingnehmer (z.B. wenn der Leasingnehmer die Mietwohnung unberechtigt an einen Dritten verlässt oder die Mietwohnung durch Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen in Mitleidenschaft zieht oder wenn er strukturelle Änderungen am Mietobjekt vornimmt, die sich auf die Substanz auswirken oder von einer privaten zu einer gewerblichen Verwendung übergehen) oder bei Zahlungsverzug mit der Zahlung der Miete in einem den Mietpreis für zwei Monat überstiegenden Betrag in einem mehr als zwei Zeiträumen im Rückstand ist.
Ein Rücktrittsrecht des Mieters liegt nicht vor, wenn er berechtigt ist, die gesamte Mietsumme nicht zu zahlen, z.B. weil er die Mietsumme aufgrund von Mängeln in der Ferienwohnung reduziert. Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn der Pächter die ausstehende Mietzahlung vor Kündigung leistet. Er erlischt, wenn der Leasingnehmer eine Gegenforderung gegen den Leasinggeber verrechnen konnte und die Verrechnung sofort nach Kündigung ausspricht.
Eine Kündigung wird auch dann ungültig, wenn der Pächter oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. das Sozialamt) alle Rückstände in voller Höhe innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Klage auf Räumung begleicht. Seit vielen Jahren ist Olaf Bühler in allen rechtlichen Fragen des gewerblichen Mietrechts beratend und vertretend tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Prüfung von Mietverträgen, die Begleitung von Mietvertragsverhandlungen und die Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten.
Herr Olaf Bühler beschäftigt sich mit folgenden Fragen des gewerblichen Mietrechts: Olaf Bühler überprüft und entwirft gewerbliche Mietverträge auf Zeitbasis, was angesichts des Mietvolumens in der Regel wesentlich kostengünstiger ist als die Rechnungsstellung nach RVG. Herr Anwalt Bühler ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der DMA Deutschland. Kontakt zu Anwalt Olaf BÃ?hler bei::