Kündigung ohne Angabe von Gründen

Beendigung ohne Angabe von Gründen

Eine Kündigung während der Probezeit ist nicht einfach hinzunehmen. gekündigt, aber Ihr Chef hat Ihnen keinen konkreten Kündigungsgrund genannt? ist immer möglich, auch ohne direkten Kündigungsgrund. ist eine Kündigung, wenn sie ohne erkennbaren sachlichen Grund erfolgte. Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden.

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Eine Begründung im eigentlichen Aufhebungsschreiben ist bei ordentlicher Kündigung nicht erforderlich. Der Mitarbeiter hat jedoch regelmässig das Recht auf spätere Benachrichtigung über die Kündigungsgründe aufgrund einer vertraglichen Nebenverpflichtung (bei entsprechender Aufforderung zur Auskunft). Im Falle einer Kündigung aus zwingenden betriebsbedingten Gründen hat der Unternehmer auf Antrag des Arbeitnehmers die Begründung für die nach 1 Abs. 3 des Gesetzes getroffene soziale Auswahl beizubringen.

Unterlässt es der Unternehmer, die Ursachen der Kündigung später (rechtzeitig und ausreichend) mitzuteilen, so kann diese Unterlassung den Unternehmer zum Schadenersatz zwingen, wenn der Beschäftigte ohne Wissen der Kündigungsursachen eine erfolglose Kündigung einleitet, die er ohne Wissen der Kündigungsursache nicht durchgeführt hätte. Die Gültigkeit einer Sonderkündigung ist auch nicht von der Angabe von Gründen abhängig. 2.

Der Kündiger hat den Grund der Kündigung jedoch auf Anfrage sofort in schriftlicher Form mitzuteilen. 4 ] Versäumt er dies, so ist die Kündigung nicht ungültig, sondern der Kündiger ist schadenersatzpflichtig. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses ist der Grund der Kündigung in der Kündigung nach 22 Abs. 3 BGB anzugeben, andernfalls ist die Kündigung gegenstandslos.

Wird die Begründung durch Tarifvertrag, Einzelvertrag oder Werkvertrag vorgegeben, stellt sich die Frage, ob eine unterlassene Angabe der Gründe für die Kündigung die Kündigung ungültig macht oder ob der Kündigungsempfänger nur das Recht hat, über den Kündigungsgrund informiert zu werden, ohne dass die Nichtdurchführung dieses Anspruches die Kündigung außer Kraft setzt. Auch ist die ordentliche Kündigung nicht gesellschaftlich unbegründet im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, da zum Zeitpunkt der Kündigung keine Gründe für eine Kündigung gegeben waren.

In der Sitzung des Betriebsrates nach 102 BetrVG sind ihm die Entlassungsgründe bekannt zu geben, und zwar bei betriebsbedingten Kündigungen einschließlich der Begründungen, die zur Sozialauswahl nach 1 Abs. 3 KVG führten. Dies ist der Fall, wenn die entlassende Partei im Zusammenhang mit einer Entlassungsklage auf Entlassungsgründe verweist, die sie zuvor nicht rechtmäßig geltend gemacht hat.

Die dabei aufgeschobenen Begründungen müssen jedoch bereits zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben, auch wenn sie nicht der tatsächliche Grund für die Kündigung waren. Treten die Beendigungsgründe jedoch später ein, können sie nur eine erneute Kündigung begründen oder zur Rechtfertigung eines Kündigungsantrages nach 9 KVG herangezogen werden.

Die Kündigung ist dagegen nicht ungültig, weil der Unternehmer die Entlassungsgründe verschiebt; die Prüfung ist dabei auf die dem Arbeitnehmer im Konsultationsverfahren vorgelegten Begründungen beschränk.

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