Darlehensvertrag

Kreditvertrag

Rücktrittsrecht - Rücktritt vom Darlehensvertrag Das Kreditzinsniveau ist aktuell auf einem absoluten Tief. So mancher Kreditnehmer, der seine Kreditvereinbarungen vor Jahren geschlossen hat, kann sich nur über die aktuellen Marktzinsen wundern. Daher beschlossen viele, ihre Kreditvereinbarungen zu kündigen, um an dem vorteilhaften Zinssatzniveau durch die anschließende Neuplanung oder Anpassung der weiteren Finanzierung zu partizipieren.

Die Widerrufsfrist war so ausgestaltet, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wenn u.a. die Widerspruchsbelehrung nicht richtig war. Eine Aufhebung des Widerrufsrechtes trotz unzulässiger Weisung war nicht geplant. Daraus resultierten oft Fehler, die die Sperranweisung wirkungslos ließen, so dass sehr viele Kreditverträge trotz ihrer langen Laufzeiten noch widerrufbar waren.

Besonders stark in Mitleidenschaft gezogen wurden Aufträge aus dem Bereich der Monate Nov. 2002 bis Jul. 2010. Der Widerruf hatte zur Konsequenz, dass die Kunden der Bank ihre Kredite ohne Bezahlung einer vorzeitigen Rückzahlung zurückzahlen konnten und darüber hinaus nicht unerhebliche Nutzungsentgelte und ggf. auch Zinsunterschiede von den Kreditinstituten einforderten. Mit Wirkung vom 22. April 2016 tritt ein weiteres Umsetzungsgesetz in Kraft. 6.

Das Rücktrittsrecht erlischt erwartungsgemäß ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss unter anderem für Konsumentenkredite. Die Widerrufsbelehrung bleibt hiervon unberührt. Der Verfall tritt auch retrospektiv für besondere alte Verträge ein, insbesondere für Konsumentenkreditverträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Auf die Kündigung des Widerrufs bestand eine knappe Übergangszeit von drei Monate nach dem 21. März 2016, wenn das Recht auf Widerruf aufgrund einer unrichtigen Belehrung tatsächlich besteht. In diesen alten Fällen ist das Rücktrittsrecht spätestens mit dem Ende des Jahres 2016 erloschen. Wird der Termin streng kalkuliert, wird der Rechtsstreit über diesen Termin wahrscheinlich erst Ende Juli 2016 beigelegt.

Zum einen ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes die Kündigung alter Verträge aus dem Zeitabschnitt zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 voraussetzt, dass der Verbraucher über den Widerruf informiert wurde. Sollten dem Kunden daher überhaupt keine Belehrung über den Widerruf zugegangen sein, sollte das Widerrufsrecht wahrscheinlich ausgeschlossen sein.

Außerdem können die zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 2. Mai 2016 geschlossenen Kontrakte nicht auslaufen. Das so genannte "ewige Widerrufsrecht" bleibt hiervon unberührt. Bedeutsam ist in diesem Kontext die Fragestellung nach der klaren Betonung der Sperranweisung, mit der einige Institute erneut gescheitert sind.

Außerdem entfällt der Verfall bei Verträgen, die in so genannten Door-Step-Situationen geschlossen wurden und noch nicht vollzogen sind. Selbstverständlich sind die Kontrakte widerrufbar, die eine falsche oder gar keine Sperranweisung haben und noch innerhalb der Ablauffrist liegen. Selbst nach dem 22. Juli 2016 kann die Prüfung der Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages noch sinnvoll sein.

Ihre Ansprechpartnerin für die Bereiche Darlehensrecht, Kreditkündigung und Kündigung von Kreditverträgen ist Philipp Meier. Er prüft gern, ob Ihre Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Welche Rechte dem Recht auf Rücktritt unterliegen und welche Konsequenzen falsche Hinweise auf den Rücktritt haben, können Sie in unserem Ratgeber "Widerruf von Konsumentenkreditverträgen" nachlesen.

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