Fristlose Kündigung durch Vermieter

Kündigung ohne Kündigung durch den Vermieter

In klar definierten Fällen ist eine Kündigung durch Ihren Vermieter möglich. z.B. eine Erhöhung der Miete durch den Vermieter. die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter zuvor zufrieden ist.

nicht bezahlen, hat der Vermieter ein Recht auf sofortige Kündigung. Der Mietvertrag wird nach Vereinbarung zwischen dem Vermieter sowie dem alten und dem neuen Mieter abgeschlossen.

Kündigung ohne Kündigung durch den Vermieter: Das Gehäuse

Der BGH hat in einem Rechtsstreit klargestellt, wie rasch ein Vermieter nach einem Missbrauch eines Mietverhältnisses mit einer Kündigung fristlos auftritt. Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter kann nicht unverzüglich erfolgen. Für eine 1997 gemietete Ferienwohnung bezahlte ein Pächter eine Bruttomonatsmiete von 265,92 EUR. Die Mieterin war im Nov. 2006 mit zwei Mietmonaten im Verzug.

Allerdings hat die für den Vermieter arbeitende Immobilienverwaltung den Mietvertrag erst im Frühjahr 2007 wegen eines Mietrückstandes von 915,32 Euro gekündigt. Weil der Pächter nicht auszieht, hat der Vermieter im Mai 2007 auf Zwangsräumung geklagt. Die Mietrückstände betrugen nun 1.072,48, so dass der Vermieter in der Klageerklärung erneut eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat.

Die Kündigung ist nach Auffassung des Mieters wirkungslos, weil der Vermieter die Kündigung nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme der Kündigungsbedingungen erklärt hat. Hier hat sich der BGH für den Vermieter entschieden, obwohl er und die Liegenschaftsverwaltung sich mit den Mitteilungen Zeit genommen hatten. Inwieweit die Beendigung der Bewirtschaftung effektiv war, wurde von den maßgeblichen Richtern offengelegt.

In jedem Falle wurde das Mietobjekt durch die Kündigung des Mieters in der Klageerklärung gekündigt. Der Vermieter ist nach mietrechtlicher Regelung zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist befugt, wenn ein Pächter mit der Zahlung der Miete in einer Größenordnung von zwei Monaten im Rückstand ist. Auch die Kündigung war nicht ungültig, weil sie nicht innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne, nach Bekanntwerden des Grundes der Kündigung, erfolgt ist.

Obwohl das Gesetz vorsieht, dass der Vertrag innerhalb einer vertretbaren Zeit gekündigt werden muss, wenn einem Kündigungsberechtigten ein Grund zur Kündigung bekannt geworden ist. Der BGH liess offen, ob dies auch für Mietvertragskündigungen aufgrund von Zahlungsverzug zutrifft. Die Mieterin konnte sich nicht auf einen berechtigten Erwartungsschutz in der Weise berufen, dass der Vermieter den Rückstand in Kauf nimmt und von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch macht.

Diese Entscheidung verstärkt die Rechte des Mieters, aber auch wenn die fristlose Kündigung nicht unverzüglich erfolgen muss, gibt es weitere Hindernisse, die einer Kündigung ohne Stress im Wege stehen kann. Sie als Vermieter müssen jedoch immer darauf achten, dass der Vermieter vor einer Kündigung gewarnt wurde. Die Mieterin muss darüber informiert werden, welche Vertragsverletzungen sie begeht und dass Sie als Vermieterin sie im Falle einer Wiederholung fristlos kündigen.

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