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Urlaub während Krankschreibung
Feiertage im KrankheitsfallKann ich während einer Erkrankung in den Urlaub fahren?
Das Weihnachtsgeschäft nähert sich allmählich und mit ihm einige Arbeitsrechtsfragen. Zu den meistgestellten Themen der Mitarbeiter gehört die Erkrankung im Urlaub. Können Sie Ihren Urlaub beginnen, auch wenn Sie krank sind? Prinzipiell muss der Mitarbeiter alles vermeiden, was den Heilungsprozess während einer Erkrankung in irgendeiner Form aufhält.
Das zeigt, dass die Krankheit und der geplante Urlaub letztendlich eine wichtige Bedeutung haben. Jeder, der wegen eines gebrochenen Knochens nicht arbeiten kann, darf sicherlich nicht zum Skifahren oder Alpinismus gehen. Andererseits muss Erwerbsunfähigkeit aber nicht unbedingt bedeuten, dass der Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen darf oder sollte.
So kann es z.B. auch vorkommen, dass der behandelnde Arzt empfiehlt, diesen Urlaub gerade wegen der Erkrankungen des Mitarbeiters zu machen. Ist der Mitarbeiter im kühlen Winterschlaf in einer Krise, kann der Doktor ihm raten, einen Urlaub in der prallen Jahreszeit zu verbringen. Nichtsdestotrotz muss die Urlaubsentscheidung trotz aller Krankheiten gut durchdacht sein.
Denn wenn der Mitarbeiter nur in Urlaub geht und der Unternehmer dies bemerkt - in einer Zeit, in der Ferienbilder fleissig eingestellt werden, keine Seltenheit - könnte er sich dazu verleiten zu einem kündigen. Dabei kann auch nachgewiesen werden, dass der Urlaub den Heilungsverlauf des Mitarbeiters nicht beeinträchtigte etc.
In manchen Fällen kann der Auftraggeber auch Betrug geltend machen. Es ist daher besser, den Auftraggeber vorher zu konsultieren und seine Einwilligung einzuholen. In jedem Fall sollte man darauf achten, dass man von medizinischer Sicht ausreichend gesichert ist und beweisen kann, dass der Doktor den Urlaub als heilsam empfunden hat. Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Regelung sollten die Mitarbeiter in diesem Kontext aber auch die gesellschaftliche Dimension nicht außer Acht lassen.
Viele Kollegen werden nicht erfreut sein, wenn sie die Arbeiten einer anderen Person für die Zeit des Krankenstandes erledigen müssen und dann ihre Urlaubsbilder im Netz anschauen oder sich nach ihrer Heimkehr enthusiastische Feriengeschichten anzuhören bekommen. Es ist auch hier wichtig, im jeweiligen Fall die richtigen Maßnahmen zu eruieren.
Bundesweit betreuen wir Mitarbeiter und Unternehmer beim Abschluß von Anstellungsverträgen, Liquidationsverträgen und der Verkündung von Aufhebungen.