Impressum website

Website impressum

müssen bestimmte Informationen in einem Impressum angeben. Eine kleine W-Frage zum Impressum für Webseiten: Sie sind als Betreiber einer Website in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtet, ein Impressum (Anbieterkennzeichnung) anzugeben. Es muss also immer ein Impressum auf der Website vorhanden sein. In der Broschüre werden die notwendigen Impressum-Informationen auf der Website für Vereine mit konkreten Beispielen erläutert.

Gesetzliche Verpflichtungen für Webseiten - Impressum, Datenschutzhinweise etc.

Jeder, der sich über eine Website oder eine Online-Plattform im Netz darstellt und so genannte Teleservices bietet, muss in einem Impressum aufführen. Aufgrund der schwierigen Grenzziehung sind jedoch nur Webseiten, die reinen Personen- oder Familienzwecken gewidmet sind, von der Abdruckpflicht ausgenommen. Wichtiger Hinweis: Die Abdruckpflicht kann auch für Social Networks wie z. B. für Facebooks oder Career Networks gelten.

Für gewerbliche Telemediendiensteanbieter sind dann im Impressum folgende Angaben obligatorisch: Der Anbieter muss auf der Internetpräsenz angegeben werden. Im Falle von Vereinen und Personengruppen ist der Verein s- oder Gruppenname und bei Rechtspersonen (GmbH oder AG) der Firmenname im Firmenbuch einzutragen. Für diese und juristische Person muss auch die Gesellschaftsform angegeben werden.

Außerdem ist die volle Adresse der Vorladung mitzuteilen. Im Falle einer Rechtsperson oder einer Personengesellschaft ist die Adresse des Firmensitzes vorzusehen. Werden juristische Personengruppen über das Stammkapital informiert, sind das Stammkapital bzw. das Aktienkapital und der gesamte Betrag der ausstehenden Einlage, wenn nicht alle in bar zu entrichtenden Einzahlungen, offenzulegen.

Im Falle einer Rechtsperson oder Partnerschaft muss auch der Bevollmächtigte mitbenannt werden. Diese Informationen müssen eine E-Mail-Adresse und eine weitere Methode zur raschen Übermittlung auf elektronischem Wege enthalten. Selbst wenn dies nicht explizit im Recht vorgesehen ist, sollte eine Rufnummer als weitere Art der Kontaktnahme auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden.

Wären die Preise jedoch höher als der Basistarif, wäre dies ein erhebliches Hindernis für den Durchschnittsverbraucher, wirklich mit dem Betrieb in Berührung zu kommen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Schreibfehler, die dazu geführt haben, dass kein Ansprechpartner gefunden werden kann, ebenfalls als Hinweis ausgewertet werden. Falls die Aktivität einer behördlichen Genehmigung bedarf, ist die verantwortliche Aufsichtsstelle unter Nennung der Anschrift und Rufnummer zu benennen.

Die für Kreditinstitute und Finanzdienstleister nach § 32 Abs. 1 Satz 1 WpHG verantwortliche Aufsichtsstelle ist dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei Bauträgern und Bauleitern bzw. Maklern die nach § 34c Gewerbeordnung für Restaurants, die nach 30 Gastronomie gesetzte Genehmigungsbehörde, bei Vermögensverwaltern und Immobilienkreditvermittlern die Genehmigungsbehörde und bei Versicherungsmaklern die IHK, bei denen der Versicherungsmakler konzessioniert ist.

Versicherungsmakler, Finanzanlagevermittler und Immobilienkreditvermittler müssen keine Informationen über ihre Eintragungen in das Vermittlerverzeichnis angeben, aber diese Informationen können nicht schädlich sein, zumal sie dem Verbraucher sowieso in der Erstinformation zur Verfügung gestellt werden müssen. Wird ein Eintrag in das lokale Handelsregister für Kleinhändler vorgenommen, muss dies zusammen mit der Registriernummer angegeben werden. Darüber hinaus sind seit dem ersten Quartal 2007 Informationen über eine AG, eine KG auf Aktien oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Abwicklung oder Abwicklung zu erteilen.

Weitere Informationen sind bei Aktivitäten, für die der Erwerb eines Abschlusszeugnisses erforderlich ist (insbesondere auch bei freien Berufen wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekturbüros usw.), vorzulegen. Mitgliedskammer, die juristische Fachbezeichnung und der Mitgliedstaat, in dem sie vergeben wurden, sowie die Benennung der Berufsordnung und Informationen darüber, wie diese erreichbar sind.

Falls das Untenehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muss diese angegeben werden. In der Regel handelt es sich dabei um Mehrwertsteuerpflichtige Firmen, die Transaktionen in der EU durchführen. All diese Informationen sollten als "Impressum" oder "Kontakt" oder "Über uns" auf einer einzigen Internetseite zusammengefaßt werden, die von jeder einzelnen Internetseite über einen dauerhaft gut erkennbaren Knopf aufrufbar ist.

Wie der Bundesgerichtshof klarstellt, können die Informationen des Anbieters so zur Verfügung gestellt werden, dass sie auch über zwei Verknüpfungen erreicht werden können, sofern diese so gekennzeichnet sind, dass sie für den Endverbraucher eindeutig und leicht ersichtlich sind. Für eine eBay-Website steht alternativ zu "Impressum" oder "Kontakt" auch der "Ich"-Button zur Verfügung.

Die Datenerhebung und -bearbeitung erfolgt auf nahezu jeder Website, zum Beispiel durch das Setzen von sog. Cookie oder bereits durch die Erzeugung von Protokolldateien, was im Detail geklärt werden sollte. Darüber hinaus sind gemäß Artikel 37 DS-GVO ein Beauftragter für den Datenschutz und seine Kontaktangaben unter den dort festgelegten Bedingungen zu erteilen. Es ist ein betriebseigener Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, wenn zumindest zehn Mitarbeiter dauerhaft mit der Bearbeitung von personenbezogenen Informationen befasst sind.

Um eine eindeutige Abgrenzung zwischen den Angaben zu erreichen und eine einfache Suche zu ermöglichen, sollte die Abbildung im Impressum unterbleiben. Wie der Bundesgerichtshof klarstellt, können die Anbieterangaben so zur Verfügung gestellt werden, dass sie auch über zwei Verknüpfungen erreicht werden können, sofern diese so gekennzeichnet sind, dass sie für den Endverbraucher eindeutig und leicht ersichtlich sind.

Für eine eBay-Website steht alternativ zu "Impressum" oder "Kontakt" auch der "Ich"-Button zur Verfügung. 36 VSBG: I. darüber zu informieren, in welchem Umfang er vorbereitet oder dazu gezwungen ist, an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle mitzuwirken, I. sich an die örtlich und sachlich zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden, wenn sich der Gewerbetreibende zur Mitwirkung an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungseinrichtung oder zur Mitwirkung nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtete; die Mitteilung muss Informationen über Adresse und Website der Verbraucherschlichtungseinrichtung sowie eine Verpflichtungserklärung des Gewerbetreibenden zur Mitwirkung an einem Streitschlichtungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungseinrichtung beinhalten.

Sofern der Gewerbetreibende die Präsentation seiner Internetseite in dem Land, in dem der Konsument lebt, "orientiert" hat, kann der Konsument in seinem Heimatland klagen. Will der Gewerbetreibende den Konsumenten klagen, kann er dies nur im Heimatland des Konsumenten tun. Es reicht nicht aus, nur eine Rufnummer mit einer internationalen Vorsilbe im Impressum anzugeben.

Tipp: "der sich mit allen Fragestellungen rund um den Verkauf von Waren oder Leistungen über das Netz beschäftigt und seine Beratungsleistungen gleichermassen an Lieferanten und Konsumenten adressiert.

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