Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Mahnung Formulierung
Erinnerungsformulierungh. die.
Fakturierung und Fälligkeiten mit dem Debitor ermitteln
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie Ihre Rechnungen erstellen können? Die Verknüpfung des Rechnungsdatums (Datum auf der Rechnung) mit einem im Kontrakt angegebenen Termin oder Milestone ist möglich. Von diesem Zeitpunkt an gerät der Auftraggeber in Verzug, jedoch nur, wenn Sie dieses Zahlungsziel exakt festgelegt haben (Datum der Zahlung oder Zahl der Tage nach dem Rechnungsdatum).
Daher kann der Besteller prinzipiell nicht mehr als 60 Tage nach Rechnungsstellung von seinem Zulieferer verlangen. Ausfall des Debitors (Kunden). Danach kommt der Besteller 30 Tage nach Erhalt einer Faktura in Zahlungsrückstand. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Privatkunden (Verbraucher), muss er mit der Rechnungsstellung darüber informiert werden, dass er sich nach 30 Tagen in Annahmeverzug befindet.
Der Besteller kommt mit der nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen erfolgten Mahnung ( "Mahnung") längstens in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Immer den genauen Termin angeben, dann sind Sie "auf der sicheren". Das Gesetz regelt nur, wann und unter welchen Voraussetzungen der Debitor (Kunde) in Zahlungsverzug ist (in BGB §286).
Sie können ab diesem Zeitpunkt anmahnen. Kommerzielle Abnehmer (Geschäftskunden) kommen in Zahlungsverzug, wenn sie die Rechnungen nicht fristgerecht einlösen. Dies trifft für Privatpersonen nur zu, wenn sie in der Abrechnung darauf aufmerksam gemacht wurden. Es liegt an Ihnen, ob Sie eine Mahnung oder eine Zahlungsaufforderung senden. Dies sollten Sie davon abhängen, wie wichtig der jeweilige Interessent für Sie ist.
Werden alle erforderlichen Angaben auf der Abrechnung nachvollzogen? Schreibe die Rechnungen mit deutlich angegebenen Zahlungs- und Auszahlungsbedingungen. Geben Sie das exakte Eingangsdatum (Tag, Tag, Jahr, Monat) an. Wird die Zahlungsfrist (Fälligkeitsdatum) auf der Abrechnung mit einem genauen Zeitpunkt angegeben, kommt der Besteller nach diesem Zeitpunkt in Zahlungsverzug.
Achten Sie darauf, dass der Auftraggeber die Mahnung bekommt (z.B. per Einschreiben). Rechnen Sie vertragsgemäß festgelegte Rückstandszinsen und die Mahnkosten ab. Im Falle des Zahlungsverzuges können Sie Schadenersatz (gemäß § 280 BGB) verlangen. Für Privatpersonen oder Verbraucher ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn dem Kunden mitgeteilt wurde, dass er sich in Verzug befindet und Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
Sie können auch Mahnspesen berechnen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen gewerblichen Kunden, kann ein Pauschalbetrag von 40 EUR beansprucht werden (BGB §288 (5)). Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, können Sie nur die tatsächlichen überprüfbaren Versandkosten für Porto, Schriftstücke etc. einfordern.
Beachten Sie den Wortlaut Ihrer Mahnung. Diese Rezepturen sollten eindeutig sein und dem Eskalationsniveau entsprechen. Nach der ersten und nach der zweiten Mahnung ist es notwendig, den Auftraggeber persönlich anzusprechen. Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein, dass Ihre Angestellten den Auftraggeber anreden und auf den Zahlungsrückstand aufmerksam machen. Der Kunde kann auch nach dem Grund für den Verzug gefragt werden.
Um das gerichtliche Mahnwesen einzuleiten, brauchen Sie ein geeignetes Formblatt, das Sie bei Ihrem zuständigen Gericht vorlegen. Abhilfe schaffen hier Provider im Netz, über die Sie das gerichtliche Mahnwesen unmittelbar anstoßen können; Sie müssen lediglich ein geeignetes Formblatt im Netz eintragen. Beispiel:".... Sie haben vielleicht nicht bemerkt, dass die folgende Faktura noch nicht bezahlt wurde:
bis[....][TT. MM.JJJJJJ] .... "; "... Sie haben sicher übersehen..." Wir weisen Sie nach § 286 BGB darauf hin, dass Sie sich in Zahlungsverzug befinden, wenn Sie den Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Rechnungserhalt einlösen.
Bei künftigen Mahnschreiben können Verzugsschäden in Rechnung gestellt werden, wobei die ausstehende Forderung sofort zu begleichen ist.... Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir bis zur Begleichung der Forderungen keine weiteren Zahlungen leisten werden...."; "....Wegen Ihres Zahlungsverzugs sind Sie nach §§ 280, 286 BGB zum Ersatz des durch die Verzögerung verursachten Schadens verpflichtet. Im Übrigen sind Sie nach 280, 286 BGB zur Zahlung fällig.
Bitte zahlen Sie die Rechnungen zum letzten Mal.... bis[TT. MM.JJJJJJJ].... Wir werden dann das gesetzliche Mahnwesen anstoßen. Bei diesen Rezepturen handelt es sich um exemplarische Anregungen. Finde deine eigenen geeigneten Rezepturen. Hinweis: Verscheuchen Sie nicht denjenigen, der die Schreiben nicht wirklich bekommen hat, sondern zahlen möchte.
Versuche herauszufinden, warum der Klient nicht zahlt und biete an, zusammen eine Antwort zu suchen (wenn du den Klienten nicht verlierst). Nach Auskunft des Finanzamtes muss eine Abrechnung folgende Mindestinformationen enthalten: Andere Informationen sind wichtig: Von wem und wann wird in Ihrem Betrieb eine Abrechnung erstellt? Verwenden Sie die folgende Schablone, um Mahnschreiben und Mahnschreiben korrekt und sachgerecht zu gestalten.