Verzug Miete

Verspätete Miete

Mangels Vereinbarung über die Fälligkeit der Miete ist das Datum des Mietvertrages maßgebend. Wenn der Mieter nicht pünktlich bezahlt, kommt er automatisch in Verzug. Ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn ich die Miete nicht zahle? kann der Vermieter ihn ordentlich kündigen. Mietbeginn und Verzug bei Minderung.

Mietzahlungen: Wenn der Pächter wirklich im Rückstand ist.

Bei verspäteter Mietzahlung kann es zu einer Auflösung kommen. Wird der Mietvertrag vom Eigentümer zu vorzeitig gekündigt, ist die Beendigung des Mietverhältnisses ungültig - auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren Zahlungen geleistet werden. Bei regelmässigen Zahlungen gilt: Er bezahlt seine Miete nicht oder nur teilweise, obwohl er zur Entrichtung der Miete gezwungen ist. Bei vielen Mietverhältnissen wird festgelegt, dass "die Miete jeden Monat im Vorhinein, längstens am dritten Arbeitstag eines jeden Monates zu entrichten ist", oft mit dem Zusatz: "Für die Pünktlichkeit der Zahlungen kommt es nicht auf den Versand, sondern auf den Geldeingang an".

Falls Ihr Vertrag eine solche Bestimmung beinhaltet, ist Ihr Vermieter, falls er nicht bezahlt, bereits am Tag nach dem dritten Arbeitstag in Verzug. In Ermangelung einer Einigung über die Mietfälligkeit ist das Mietvertragsdatum maßgebend. Nach dieser Regelung muss der Pächter die Miete immer bis zum dritten Arbeitstag des Monates im Vorhinein bezahlen.

Im Falle der Nichtbezahlung kommt er am Tag nach dem dritten Arbeitstag in Verzug. Erst wenn Ihr Vertrag vor dem 1.9.2001 geschlossen wurde und zum Zeitpunkt der Mietzahlung keine explizite Bestimmung beinhaltet, muss Ihr Vermieter die Miete nur am Monatsultimo nach der dann noch gültigen BGB-Regelung bezahlen. Lediglich in diesem Falle kommt der Vermieter nur dann in Verzug, wenn das Guthaben am Monatsultimo noch nicht auf Ihrem Account eintrifft.

Die Verspätung tritt am ersten Tag des Folgemonats ein. Sie können den Vertrag fristlos kündigen, und zwar spätestens am Tag des Verzuges. Andernfalls ist Ihre Stornierung ungültig (BGH, Entscheidung vom 04.02.09, Az. VIII ZR 66/08, ebenfalls LG Duisburg, Beschluss vom 24.03.06, Az. 13 T 28/06). Die Mieterin im Rechtsstreit des BGH war zum Zeitpunkt der Beendigung (Datum des Kündigungsschreibens) nicht einmal 2 Monate im Verzug.

Eine weitere monatliche Miete war dann bis zum Erhalt der Kündigungsfrist zu zahlen, die der Pächter ebenfalls nicht zahlt. Nun war der für die Beendigung erforderliche Zahlungsverzug erlangt. Nichtsdestotrotz hielten die Juroren die Entlassung für ungültig. Die erst nach der Beendigung aufgetretene Verzögerung kann nicht mitgerechnet werden. Die Voraussetzungen für den Verzug müssen bereits bei der Beendigung des Vertrages gegeben sein.

Bei Mahnungen für unbezahlte Mieten können Sie von Ihrem Vermieter eine pauschale Mahngebühr von mindestens 2,50 Euro einfordern. Wenn Ihnen Ihr Vermieter einen kleineren Nachteil nachweist, trifft dies zu - in der Realität führt dieser Beweis jedoch zu keinem Nachteil. Sie müssen darauf hinweisen, dass Ihr Vermieter beweisen kann, dass der entstandene Ausfall geringer ist als die Pauschale - andernfalls ist Ihre Bestimmung ungültig.

Daher empfiehlt es sich, folgende Bestimmung in den Vertrag aufzunehmen: "Die Mahngebühren betragen 2,50; der Vermieter ist befugt, einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen". Diese Mahnspesen basieren auf der Kalkulation des Landgerichts Brandenburg, die Ihnen der Vermieter nicht erstatten kann:

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