Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Darf man als Selbstständiger einen Minijob haben
Kann ein Selbständiger einen Minijob haben?Selbstständigkeit und Minijobs (Teil 1): Die zehn bedeutendsten praktischen Fragen
Als Selbständiger müssen Sie spezielle Regeln einhalten, um finanzielle Benachteiligungen zu vermeiden. Hier haben wir die wesentlichen Fragestellungen und deren Beantwortung zusammengestellt. Was ist ein Minijob überhaupt? Eine Minijob (oder "geringfügige Beschäftigung") ist ein Beschäftigungsverhältnis, in dem das reguläre Monatsgehalt höchstens 450 EUR ausmacht.
Mini-Jobs unterliegen besonderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Wer kann ich als Miniobber einstellen? Im Grunde genommen jeder. Ein Minijob ist aus beschäftigungsrechtlicher Perspektive ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, so dass z.B. auch ein Urlaubs- und Krankengeldanspruch besteht. Sind die Sozialversicherungsbeiträge für einen Minijob fällig?
Ja, aber es gibt spezielle Regeln. Bei der Krankenkasse sind 13% und bei der Pensionsversicherung 15% des bezahlten Lohnes zu zahlen (beachten Sie hierzu die Besonderheit der Pensionsversicherung in Punkt 5). Was sind die besonderen Merkmale der Pensionsversicherung? Für Mini-Jobber gibt es seit 2013 neue Regelungen zur Altersvorsorge. Nach dem 31.12.2012 sind Mini-Jobber rentenversichert, es sei denn, sie haben gegenüber ihrem Dienstgeber explizit auf die Aufnahme in die Pensionsversicherung verzichtet. 2.
Das Bestehen des Freistellungsantrags als Sammelstelle für die Minijob-Pflichten ist der Knappschaft-Bahn-See im Zusammenhang mit den vom Unternehmer abzugebenden Sozialversicherungserklärungen mitzuteilen. Ein Verzicht muss auch für Altverträge eingeholt werden, wenn das Gehalt nach dem 31. Dezember 2012 angehoben wurde und nach der Anhebung 400 EUR übersteigt. Bei der Pflichtversicherung wird der gesamte Beitrag zur Pensionsversicherung (2016: 18,7%) jedoch nicht wie bei einem "normalen" sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausbezahlt.
Lediglich die Abweichung zum Beteiligungssatz von 18,7% ist vom Mini-Jobber zu übernehmen (also 3,7% im Jahr 2016). Dieser Selbstbehalt, auch bekannt als Aufstockung, muss vom Bruttoarbeitslohn des Minijobbers abgezogen werden. Für Ältere, die bereits eine vollständige Rente, eine Vorruhestandsrente oder eine Beamtenrente beziehen, gilt ebenfalls eine spezielle Rentenversicherungsregelung. Ja, der Auftraggeber zahlt die Kosten allein.
Ist ein Minijob einkommensteuerpflichtig? Im Grunde genommen ja, obwohl es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die Aufgabe zu erfüllen. Die Arbeitgeberin kann eine pauschale Abgabe von 2% des Lohnes an das Steueramt abführen. Es ist unerheblich, ob der Mini-Jobber überhaupt zu einer Gemeinde gehört. Derjenige, der letztendlich die Steuern übernimmt, ist im Anstellungsvertrag festgelegt.
Wird eine pauschale Einkommensteuer gezahlt, wird die Steuerschuld des Mini-Jobbers ausgeglichen. Als Alternative zur Pauschalberechnung kann die Einkommensteuer mit der Einkommenssteuerkarte des Minijobs errechnet werden. Dies ist für den Mini-Jobber vorteilhaft, wenn er die Einkommensteuerklasse I, III, IV oder I hat. Gibt es eine Stundenlohnobergrenze für Mini-Jobber?
Bei Überschreitung wird der Minijob zu einem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Achtung: Der Minimallohn von 8,50 EUR pro Arbeitsstunde (ab 2017 wahrscheinlich 8,84 EUR pro Stunde) ist auch für Mini-Jobber gültig. Zur Vermeidung finanzieller Benachteiligungen sollten Sie sich von Anfang an von einem Mini-Jobber in schriftlicher Form versichern, dass keine weiteren kleineren Arbeitsverhältnisse mitverfolgt werden.
Gibt es eine Kontaktstelle für Mini-Jobs? Ja, die Knappschafts-Bahn-See ist die Kontaktstelle für Unternehmer, die Mini-Jobber beschäftigen: www.minijob-zentrale.de. Hier finden Sie alle wichtigen Formen, die im Rahmen eines Mini-Jobs wichtig sind. Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers wird an den Bergarbeiterverband ausbezahlt. Teil 2 sagt Ihnen, was sich bei der Einstellung von Mini-Jobbern im Jahr 2017 ändern wird.