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Urheberrechtsgesetz Deutschland
UrhG DeutschlandDas neue Urheberrecht für die Naturwissenschaften
Das neue Urheberrechtsgesetz ist seit dem ersten Quartal 2018 auf die wissensbasierte Gesellschaft anwendbar: Es regelt die Verwendung von geschützten Werken im Digitalzeitalter klar und leicht nachvollziehbar. In der Digitalisierung müssen die Vorschriften für die Verwendung von geschützten Werken klar, leicht und einsichtig sein: Sie müssen für alle Beteiligten verbindlich sein: Dies wird durch das am 01.03.2018 in Kraft getretene Urheberrechtsgesetz (UrhWissG) sichergestellt.
Damit werden die Vorschriften über die Verwendung von geschützten Werken für Lehre und Forschung umgestaltet. Zu kompliziert waren die bisherigen Vorschriften, zerstreut im Recht und mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen. Außerdem erfüllten sie nicht mehr die Ansprüche der Naturwissenschaften im Digitalzeitalter. Mit dem neuen Recht werden klare, leicht nachvollziehbare, leicht zu findende Vorschriften für Anwender aus Lehre, Wirtschaft und Politik geschaffen und das Copyright an die geänderten Bedürfnisse der Digitalisierung angepasst.
Auf diese Weise können zum Beispiel Lehrer, Forscher und Studenten künftig mit dem Thema Urheberrechte überschaubar und rechtssicher umgehen. Wichtige Fakten zum neuen Urheberrechtsgesetz kurz zusammengefasst: Was sind Urheberrechtsbeschränkungen? Urheberrechtsbestimmungen sind urheberrechtlich geschützte Bestimmungen, die das Ausschließlichkeitsrecht des Autors auf seine Werke beschränken und ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers gewisse Nutzungsformen (z.B. Kopien) zulassen.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Verwendung der Werke rasch und unkompliziert erfolgt und die Autoren trotzdem von ihren Kreationen profitiert. Weitere Ausnahmeregelungen sind für die breite Öffentlichkeit bestimmt. Es gibt auch gesonderte Ausnahmeregelungen für Bildungs- und Forschungszwecke - zum Beispiel für die Verwendung von Arbeiten im Schulunterricht an Universitäten und Fachhochschulen oder für die Verbreitung von Fachartikeln durch Büchereien.
Die Ausnahmeregelungen für Lehre und Wissenschaft werden durch das neue Gesetz über das Urheberrecht (UrhWissG) festgelegt. Es hat auch einen besonderen Einfluss auf Ausbildung und Wissenschaft. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, gewisse zeitgenössische Nutzungen der Digitalwelt zu erlauben. Universitätsprofessoren können mit dem Urheberrechtsgesetz (UrhWissG) auf unkomplizierte und rechtssichere Weise Werke in einen elektrischen Studiensemesterapparat einfügen. Büchereien können Exemplare wissenschaftlicher Artikel auf individuelle Bestellung mitschicken.
60c Urheberrechtsgesetz ermöglicht die Nutzung von bis zu 15 v. H. eines Werks für nichtkommerzielle Zwecke der wissenschaftlichen Erforschung; die Reproduktion von 75 v. H. eines Werks ist für die eigene Erforschung zulässig. Dabei handelt es sich um eine Recherchemethode, bei der große Teile der urheberrechtlichen Informationen (z.B. Text, Bild, Ton) automatisch aufbereitet werden.
60e Urheberrechtsgesetz beinhaltet diverse Genehmigungen für Büchereien. Sie können zum Beispiel Arbeiten aus ihrem Besitz zu konservatorischen Zwecken aufzeichnen. Außerdem ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Büchereien Arbeiten an Endgeräten in ihren Räumlichkeiten freigeben dürfen und in welchem Ausmaß sie an diesen Endgeräten ausdrucken dürfen. Auch die Zusendung von Exemplaren durch die Bibliothek ist reglementiert.
60f Urheberrechtsgesetz beinhaltet für Archiv alien, Museum und Bildungseinrichtung vergleichbare Genehmigungen wie für Büchereien. Werden die Autoren für die Verwendung ihrer Arbeiten vergütet? Dieses Honorar ist eine Pauschale und wird von so genannten Sammelgesellschaften wie der Verwertungsgesellschaft WORT für Sprachenwerke erhoben und nach Maßgabe bestimmter Verteilungsschlüssel an die Autoren und ggf. an die Herausgeber ausbezahlt.
Spielt das Angebot von Verlegern überhaupt eine Rolle, wenn Arbeiten ohne Genehmigung unter Einschränkungen verwendet werden dürfen? Das Gesetz sieht ein Mindestangebot an Lerninhalten für den Einsatz in den Bereichen Erziehung und Forschung vor. Sie ersetzen jedoch nicht den Kauf ganzer Arbeiten oder von Lizenz. Bildungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen und Büchereien haben ein großes Interesse daran, interessante Inhalte für die Digitalisierung zu lizenzieren.