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Widerruf Versandkosten Erstatten
Erstattung der VersandkostenVersandhandelsunternehmen müssen die Versandkosten bei Widerruf erstatten.
Bei einer Rücksendung im Wege des Versandhandels und der damit verbundenen Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts entfallen die Versandkostenpauschalen. Dies hat der EuGH in einem Musterverfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmH beschlossen (Aktenzeichen C-511/08). Heinrich Heine hatte von seinen Abnehmern eine Versandpauschale gefordert und diese auch dann nicht zurückerstattet, wenn ein Abnehmer vom Vertrag zurückgetreten war.
Dies war nach Auffassung der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen nicht zulässig, da nach der europaeischen Fernabsatz-Richtlinie den Konsumenten, wenn überhaupt, nur die Rücksendekosten aufgezwungen werden koennen. Der pauschale Versandkostenanteil ist nicht Teil der direkten Rücksendekosten und kann nicht vom tatsächlichen Einkauf getrennt werden. Der Versandhandel konnte daher auch nicht geltend machen, dass er eine Entschädigung für die von ihm gezahlten Versandkosten erhalten würde.
Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof im Sinn des Verbraucherschützers entschieden: Damit das Recht auf Widerruf nicht nur formell besteht, sollten die mit dem Widerruf verbundenen Mehrkosten auf die direkten Rücksendekosten der Waren beschränkt werden. Durch die einschlägige Vorschrift der Fernabsatz-Richtlinie (Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 zweiter und zweiter Unterabsatz und Absatz 2) sind nationale Vorschriften ausgeschlossen, nach denen der Veräußerer die Versandkosten der Waren an den Endverbraucher beim Widerruf anordnen kann.
Teilrückgaben & Erstattungen - Die wesentlichen Verbraucherrechtsfragen
Muß ich als Shop-Betreiber auch die Versandkosten für Teilrückgaben erstatten? Wären die Versandkosten immer entstanden und der Besteller storniert, müssen sie nicht zurückerstattet werden, wie sie sowieso entstanden wären. Erschwert wird es, wenn der Transport ab einem gewissen Wert der Ware kostenfrei erfolgt und der Käufer dann unter diesen Wert fällt.
Die Versandkosten sind in diesem Falle vorab zu vereinbaren und müssen anschließend wiedererstattet werden. Er muss den Verbrauchern klarmachen, dass er die Versandkosten rückwirkend erstatten muss. Anderenfalls könnte Ihnen vorwerfbar sein, für die Wahrnehmung des Widerrufsrechtes ein Zwangsgeld zu fordern und damit das Recht auf Widerruf unzulässigerweise einzuschränken.
Außerdem müssen Sie die Rechtsfolgenanweisung in der Sperranweisung abändern. Es ist besonders bedeutsam, dem Konsumenten zu erklären, dass es sich nicht um eine Begründungspflicht handele. Andernfalls könnte Ihr Rückgabebereich rasch als nicht zulässige Beschränkung des Widerrufsrechtes angesehen werden. Solche Ergänzungen sollten auch nach der Widerspruchsbelehrung angebracht werden, damit der Konsument den Widerspruch erkennen kann, weshalb Sie diesen Zeitpunkt auch nicht "Widerruf" nannten.
Die Kunden können den Dienst in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht. Darf ich auch in meinem Rücksendeformular angeben oder den Widerruf per E-Mail verlangen? Sie können sie nicht an Konsumenten weitergeben, da kein Formular für den Widerruf per Gesetz zur Verfügung steht und nur ein Widerruf per E-Mail für den Konsumenten nachweisbar ist.
Dies würde das Rücktrittsrecht des Konsumenten nur unzulässigerweise einengen. Der Wortlaut des Urteils des OLG Düsseldorf (Urteil vom 13.11. 2014, I-15 U 46/14 ) lautet: "Bitte senden Sie die von B. de übersandten Beiträge nur über die Rückrufzentrale ein.
Der Konsument wäre dann über die Möglichkeiten des Widerrufes informiert und könnte sehen, dass es in seinem Ermessen liegt, ob er dieser Aufforderung nachkommen wird. 3. Teil: Widerrufsrecht: Gelten die Widerrufsrechte auch für Gewerbetreibende und kann ich sie auf Konsumenten eingrenzen? 4. Teil: Widerrufsrecht: Was passiert, wenn der Besteller die Waren mit Zusammenbau ordert?
5. Teil: Widerrufsrecht: Gibt es eine Ausnahmeregelung für Haustextilien? Part 8: Printwerbung: Ist eine Stornierung auch in der Print-Werbung notwendig?