Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Widerruf Fernabsatz
Rücktritt vom FernabsatzRücktrittsrecht für Verbraucher beim Fernabsatz.
Geänderte Widerrufsbelehrung zum 13.6.2014| Gesetz
Für AGVs und Fernabsatzverträge hat der Konsument ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (§ 312g Abs. 1 in Verbindung mit § 355 Abs. 1 BGB Neufassung). Allein durch die Rücksendung der Ware kann der Konsument sein Rücktrittsrecht nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr ausÃ?ben. Die bisherige Liste der Ausnahmen für den Fall, dass kein Widerspruchsrecht vorliegt, wurde um folgende drei Aspekte ergänzt (§ 312g Abs. 2)
bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Anlieferung von versiegelten Waren, die aus gesundheitlichen und hygienischen Gesichtspunkten nicht zur Rücksendung in Frage kommen, wenn ihre Verschließung nach der Anlieferung aufgehoben wurde, Anlieferung von Waren, die aufgrund ihrer Art mit anderen Waren nach der Anlieferung unzertrennlich gemischt wurden, Anlieferung von alkoholischen Getränken, deren Preise bei Vertragsabschluss festgelegt wurden, die aber erst 30 Tage nach Vertragsabschluss auszuliefern sind und deren Zeitwert von Marktbewegungen abhängig ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat.
Jeder Weisungsfehler, der dem Unternehmen in der Vergangenheit unterlaufen ist, hatte die tödliche Konsequenz, dass das Recht auf Widerruf unbegrenzt ausübbar war. In Zukunft wird es nicht mehr ausreichen, falsche Angaben zu machen, sondern nur noch Irrtümer, die das Rücktrittsrecht selbst beeinträchtigen. Andererseits ist das Rücktrittsrecht nunmehr auf 12 Kalendermonate und 14 Tage nach Beginn der Frist begrenzt, wenn ein Irrtum in der Widerrufsbelehrung vorliegt (§ 356 Abs. 3 BGB Neufassung).
Die Kündigungsfrist beginnt, je nachdem, was, wann und wie der Verkäufer zu liefern hat ( 356 Abs.2 BGB in der jeweils gültigen Fassung). Dies wird den Einzelhändlern in den nächsten Jahren neue Probleme bereiten, da der Konsument über den Start des Rücknahmeverfahrens richtig unterrichtet werden muss:
EU-Verbraucherrechtsrichtlinie und Widerrufsrecht im Fernabsatz
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Juli 2014 gilt vor allem das Rücktrittsrecht im Fernabsatz. Für alle Mitgliedsstaaten wurde die Rücktrittsfrist auf 14 Tage ab Wareneingang festgesetzt. Die so genannte "ewige Widerrufsfrist" wurde aufgehoben. Bei fehlender oder unrichtiger Kündigung wird das Kündigungsrecht auf 12 Monaten und 14 Tagen nach Ende der 14-tägigen Frist verlänger.
Die Widerrufsfrist ist nach bisherigem Recht auf unbestimmte Zeit ("ewig") abgelaufen, wenn der Konsument keine oder falsche Informationen über das Recht auf Widerruf erlangt hat. Der Widerruf muss nun explizit erklärt werden. Eine einfache Rückgabe der Waren ist nicht mehr ausreichend. In der Vergangenheit reichte die reine Rückgabe der Waren aus. Die Unternehmerin kann nun den Konsumenten ein (Internet-)Formular zur Hand geben, das sie ausfüllt und an das Untenehmen sendet.
Der reguläre Versand erfolgt auf Rechnung des Unternehmers mit Ausnahmen von etwaigen Expresszuschlägen. In der Vergangenheit musste der Gewerbetreibende dem Konsumenten die Versandkosten für die Lieferung der Waren ersetzen, aber auch Express- oder Nachnahmezuschläge waren in den Versandkosten enthalten. Im Falle der Rückgabe der Ware gehen die anfallenden Versandkosten - ungeachtet des Wertes der Waren - zu Lasten des Verbrauchers, wenn der Verkäufer diese Rechtsfolgen vorher angekündigt hat.
Bisher konnte der Händler die Rücksendekosten im Wege einer kostenpflichtigen Vereinbarung nur dann vertragsgemäß geltend machen, wenn der Rücksendepreis 40,00 â? Die Erstattung des Preises kann der Kunde ablehnen, solange er die Waren noch nicht erhält oder der Kunde nicht nachweist, dass die Waren zurückgegeben wurden.
Dies ist ein Pluspunkt gegenüber dem bisherigen Gesetz, da sowohl der Gewerbetreibende als auch der Konsument das Recht hatten, seine eigenen Dienstleistungen bis zur Zahlung der Vergütung abzulehnen. Beispielsweise ist es nicht mehr möglich, den Kaufvertrag bei einer versiegelten Ware zu kündigen, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gesichtspunkten nicht für eine Rücksendung in Frage kommt.
Das Widerrufsrecht für Downloads ist nun ausdrücklich erloschen. Dennoch haben die einzelnen Gerichtshöfe bereits beschlossen, dass ein Widerruf für ein Download-Produkt nicht möglich ist. Bei Zahlung mit Kreditkarten oder anderen spezifischen Zahlungsarten darf der Gewerbetreibende kein zusätzliches Einkommen erzielen. Nähere Angaben finden Sie im TRUSTED SHOPS White Paper "Neues Konsumentenrecht ab 14. Juli 2014" mit diversen Muster Widerrufsbelehrungen (unter "Downloads").
Außerdem gibt es dort ein Schriftstück über einen Vortag von Andreas Arlt, Vorsitzender des Vorstandes des "Händlerbundes e. V.", Leipzig, am 25. März 2014 zum Themenbereich "Der gesetzeskonforme Online-Shop - Informationenspflichten im Fernabsatz und elektronischer Geschäftsverkehr in Wuppertal - Was erwartet uns am 13.06. 2014" und eine Broschüre von Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal.