Schwerbehinderte Mitarbeiter

Stark behinderte Mitarbeiter

Hier erfahren Sie, wann ein Mitarbeiter als schwerbehindert gilt und wie Sie die Anzahl der Plätze für Schwerbehinderte ermitteln können! Die besonderen Schutzbestimmungen für Schwerbehinderte sind es nicht. Rekrutierung schwerbehinderter Mitarbeiter - Chance oder Risiko? Stark behinderte Mitarbeiter: Was ist zu beachten? Stark behinderte Mitarbeiter der Caritas.

schwerstbehinderte Mitarbeiter: Was Sie als Unternehmer berücksichtigen sollten

Durch die demographische Entwicklungen nimmt auch die Anzahl der Schwerstbehinderten zu. Das heißt für Sie als Unternehmer, dass Sie in Zukunft auch öfter mit den besonderen Anforderungen des Einsatzes von Schwerstbehinderten zu tun haben werden. Für eine schwere Invalidität ist ein Invaliditätsgrad von mind. 50 erforderlich (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Der Invaliditätsgrad und die Bestimmung des Schwerbehindertenstatus werden vom Rentenamt festgelegt. Ist der Invaliditätsgrad kleiner als 50, aber wenigstens 30, kann der Mitarbeiter die Gleichbehandlung mit einem schwerstbehinderten Menschen anstreben. Bei Gleichbehandlung durch die Arbeitsagentur geniesst der Mitarbeiter dann den selben "Status" wie ein Schwerstbehinderter.

Wenn in Ihrem Unternehmen mind. 20 Jobs vorhanden sind, sind Sie dazu angehalten, Schwerbehinderte in mind. 5% Ihrer Jobs zu engagieren (§ 71 Abs. 1 SGB IX). Wenn Sie die Anzahl der Jobs ermitteln, werden alle Jobs gezählt, in denen Sie Mitarbeiter haben. Ausnahmen sind jedoch: Praktikanten, Jobs, bei denen Sie Mitarbeiter für maximal 8 Wochen oder weniger als 18 Arbeitsstunden pro Woche einstellen.

Um die obligatorische Quote zu erfüllen, muss ein schwer behinderter Mensch einen obligatorischen Platz einnehmen. Für schwerbehinderte Arbeitnehmer, deren Anstellung mit besonderer Schwierigkeit behaftet ist, oder für schwerbehinderte Auszubildende ist es mit Zustimmung der Arbeitsagentur möglich, bis zu 3 Pflichtstellen anzurechnen (§ 76 SGB IX). Wenn Sie der Arbeitsverpflichtung für Schwerbehinderte nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommen, müssen Sie dem Integrationsbüro jedes Jahr eine Ausgleichszahlung entrichten (§ 77 SGB IX).

Sie sind als Unternehmer rechtlich dazu angehalten, zu überprüfen, ob eine freie Stelle durch einen Schwerbeschädigten zu besetzen ist (§ 81 Abs. 1 SGB IX). Sie sollten sich daher frühzeitig bei der Arbeitsagentur bewerben. Bei Erhalt eines Antrags eines Schwerbehinderten müssen Sie Ihren Schwerbehindertenvertreter und ggf. den zuständigen Mitarbeiter informieren.

Die obligatorische Aufforderung zu einem Bewerbungsgespräch für Schwerbehinderte ist nur für öffentliche Auftraggeber bestimmt (§ 82 SGB IX). Schwermetallbehinderte können die Anpassung ihres Arbeitsplatzes an ihre Arbeitsunfähigkeit fordern ( 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX). Dafür können Sie jedoch für viele der technischen Hilfsmittel und Stellenanpassungen Zuschüsse des Staates einfordern.

Informieren Sie sich beim Integrationsbüro, bei der Arbeitsagentur oder bei den Integrationsdiensten über bestehende Finanzierungsmöglichkeiten. Schwere Behinderte sind auf Antrag von der Überstundenpflicht zu befreien (§ 124 SGB IX). Für die Zwecke dieser Bestimmung ist die Überstundenarbeit jedoch nur eine Arbeitsleistung, die die Tagesarbeitszeit von 8 Std. überschreitet. Ist die Einzelarbeitszeit eines schwerstbehinderten Arbeitnehmers jedoch geringer, können Sie auch Mehrarbeiten bis zur 8-Stundengrenze bestellen.

Zusätzlicher Urlaub ist nur für schwerbehinderte Mitarbeiter möglich. Schwerbehinderte Mitarbeiter mit einem Anteil von 50 oder mehr Personen müssen einen zusätzlichen Jahresurlaub von 5 Werktagen erhalten (§ 125 SGB IX). Hinweis: Gleichberechtigte Mitarbeiter haben keinen Anrecht auf zusätzlichen Urlaub (§ 68 Abs. 3 SGB IX)! Wenn Sie einen schwerstbehinderten Mitarbeiter rechtzeitig oder ausserordentlich benachrichtigen wollen, bedürfen Sie immer der vorherigen Genehmigung der verantwortlichen Integrationsstelle (§ 85 SGB IX).

Bei Unternehmen mit mind. 5 arbeitsunfähigen Mitarbeitern muss ein Schwerbehindertenvertreter gewählt werden (§ 94 SGB IX). Wenn Sie einen solchen Schwerbehindertenvertreter in Ihrem Unternehmen haben, ist es unerlässlich, dass Sie ihm auch hinsichtlich der geplanten Beendigung zuhören. Wenn Sie an dieser Verhandlung nicht teilnehmen, ist Ihre Beendigung nun ungültig ( 95 Abs. 2 S. 3 S. IX)! weniger als 3 Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem die Beendigung des Vertrages angestrebt wird, der Schwerbehinderte das Alter von 55 Jahren erreicht hat, keinen Einwand gegen einen Abfindungs- oder Schadensersatzanspruch aufgrund eines Sozialplanes und Ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen.

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