Kündigung wegen Unpünktlichkeit

Beendigung wegen Unpünktlichkeit

Eine wiederholte Unpünktlichkeit kann ein wichtiger Grund für die Kündigung sein. Vorraussetzung für die Kündigung ist das Verschulden des Arbeitnehmers, bei erneuter Verspätung kann dies ein Kündigungsgrund sein. Fakten: Die Parteien streiten über die Gültigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit. Rechtsanwalt Schutz gegen Entlassung Rechtsanwalt Kündigung Hamm Unpünktlichkeit.

Abbruch wegen Unpünktlichkeit: Das müssen Sie wissen!

Eine einmalige Verschlafung ist natürlich kein Grund zur Entlassung. Wenn sich jedoch die ungerechtfertigten Verzögerungen eines Arbeitnehmers ansammeln oder das Maß der Arbeitsunfähigkeit annehmen, sollten Sie sofort handeln. Gegebenenfalls muss Ihr Arbeitnehmer so frühzeitig mit der Tätigkeit beginnen, dass er z. B. bei schlechtem Wetter frühzeitig mit der Tätigkeit beginnen kann.

Die Arbeitsgerichte akzeptieren Kündigungen jedoch in der Regel nur aufgrund von Verhalten aufgrund von Unpünktlichkeit als letztes Mittel. Dabei ist es von Bedeutung, dass der Arbeitnehmer immer wieder gegen seine Verpflichtungen aus dem Anstellungsvertrag verstoßen hat und der ganze Geschäftsprozess durch die Verzögerungen stark gestört wird. Vorraussetzung für eine Kündigung ist immer eine vorherige Mahnung.

Vergewissern Sie sich, dass Sie genau belegen, wann sich der Arbeitnehmer verspätet hat. Zeigen Sie ihm, dass dies eine Vertragsverletzung darstellt und bedrohen Sie ihn mit einer Kündigung im Wiederholungsfalle. Wenn weitere Warnungen fehlschlagen und der Arbeitnehmer mehrfach nicht pünktlich erschienen ist, ist die Kündigung ein geeigneter Job.

Akzeptieren Sie nicht das Vorbringen, dass die Verspätung keine negative Auswirkung auf den gesamten Ablauf hätte. Auch ohne Betriebsunterbrechung ist die erneute Unpünktlichkeit eines verwarnten Arbeitnehmers ein Kündigungsgrund. Eine Kündigung ist in diesem Falle nur notwendig, um die nötige Diskretion in Ihrem Unternehmen beizubehalten.

Schon geringe Verzögerungen begründen die Kündigung. In der Frage der Pünktlichkeit hat das Landarbeitsgericht Schleswig-Holstein ein derzeitiges Gutachten erlassen. In dem Verhandlungsfall kam der Angestellte einer Waschanlage 15 Mal zu spät, um innerhalb von eineinhalb Jahren zu arbeiten und hatte im Gegenzug bereits drei Verwarnungen bekommen. Einen Tag nach der letzen Verwarnung kam er wieder fünfminütig in Verzug und wurde vom Auftraggeber gekündigt.

Zu Recht kündigte er, da die geringe Verspätung des Mitarbeiters auch zu beträchtlichen Betriebsstörungen in der Waschanlage führte.

Mehr zum Thema