430 Euro Job

43 Euro Job

Mittelgroße: Der neue Eingangsbereich ersetzt die Schiebezone. Heute habe ich mich gefragt, wie viele Stunden man eigentlich mit einem 430-Euro-Job pro Monat arbeiten muss. Fünfhundert Euro, 75,60 Euro, 0,00 Euro. Eine Midijob hingegen wird in der Steuerklasse 6 voll besteuert. Möchten Sie Ihre Bewerbung hier veröffentlichen und schnell eine Stelle finden?

430-Euro-Job: Wie viele Arbeitsstunden?

Sie haben bereits die Antwort: je nach Stundensatz. Fragen Sie Ihre Mitarbeiter nach ihrem Einkommen. und wie sie es vereinbaren - fixe Einsätze oder Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen etc. es kommt auf die Arbeitsart an, im abendlichen Sekretariat ("Tipps" beim Rechtsanwalt, Diktieren per Tonband, gelegentlich Übersetzungen, Korrekturlesen) erhalte ich 12 Euro pro Std....

zwei bis drei abendstunden pro woeche, in der regel zwischen vier und sechs std. Das ist mein bisher bestverdientester teilzeitjob, auf halbem weg angenehmer und vergleichsweise flexibler im zeitmanagement - aber ich hatte auch glueck. und natuerlich muss man auch etwas tun koennen, um gut bezahlte arbeit zu bekommen - in meinem falle, im zehn-finger-system gefahrlos und zügig schreiben, sprachgefuehl, sichere grundgrammatik und (neue) orthografie, bueroprogramme, etc.....

mit einem kollegen rede ich darüber, wer an welchen tagen der woche beschäftigt ist. und wenn es mehr arbeitsaufwand im studium gibt, muss ich es auch dementsprechend begrenzen, ich muss meinen arbeitengebern mitteilen, dass ich im kommenden bzw. folgenden jahr weniger tun kann. ich weiß weniger über studentenjobs. für jugendliche ist es sicherlich noch schwerer, etwas gutes zu bekommen.

Mini- und Midijobs: Die Veränderungen für bestehende Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013

Bei Arbeitnehmern, die zum Stichtag des Jahresabschlusses bis zum Stichtag 30.12.2012 im Lohn- und Gehaltsbereich tätig waren, wird sich nichts ändern. Nach wie vor ist das " altes " Gesetz für Teilzeitbeschäftigte gültig. Das trifft besonders auf die Pensionsversicherung zu: Der Dienstgeber zahlt 15 Prozentpunkte an die Pensionsversicherung. Die Mini-Jobber haben seit dem Stichtag des Jahres 2013 von der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge auf 18,9 % profitiert.

Ab 2013 wird der eigene Anteil nur noch 3,9 statt 4,6 % im Jahr 2012 betragen. Leiharbeitnehmer im Minijob-Bereich, die zum Stichtag 30.12.2012 angestellt waren, werden unverändert in Rechnung gestellt. Gleiches trifft für den Falle zu, dass ein zum Stichtag 30. September 2012 existierender Mini-Job auf 400 Euro anhebt.

Gruppe 109 weiterhin gültig, die Beitragsgruppe blieb unverändert: 6/5/0/0 (pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung), viele Unternehmer werden die Gehaltserhöhung auf 450 Euro zur Anpassung der Gehälter ihrer ehemaligen Leiharbeiter ausnutzen. Selbst wenn der Anstellungsvertrag gleich geblieben ist, aber die Obergrenze von 400 Euro seit dem ersten Januar 2013 überschreitet, kommt ein neuer Sozialversicherungsgesetz zur Anwendung.

Der Effekt ist weitreichend: Ab dem Zeitpunkt, in dem die 400-Euro-Grenze regelmässig übertroffen wird, wird der Rentenversicherungsbeitrag des Mitarbeiters von 3,9 Prozentpunkten zurückgehalten, es sei denn, der Mitarbeiter stellt einen Freistellungsantrag. Registrierung bei Personen Gruppe 109, Beitrags Gruppe 6/1/0/0 mit Grund 12 Diese Rechtsfolgen können vermieden werden. Der Mini-Jobber muss dazu einen entsprechenden Freistellungsantrag im Laufe des Monats der Gehaltserhöhung auf bis zu 450 Euro schriftlich stellen.

Gleiches trifft zu, wenn der Freistellungsantrag nicht im Laufe des Monats der Lohnsteigerung bis zu 450 Euro beim Auftraggeber eintrifft. Für Arbeitnehmer, die zum Stichtag des Jahresabschlusses zwischen 400,01 und 450 Euro im Lohnsektor tätig waren, wurde eine weitere Übergangsregelungen getroffen. Diese Gesetzeslage bleibt im Grunde bis 2014 bestehen.

Im Jahr 2013 werden diese Arbeitnehmer nicht zwangsläufig in eine geringfügig ereinkommen. Im Jahr 2013 wurde die Gleitzonen-Formel auf den Tarifbereich zwischen 450 und 850 Euro geändert. Somit kommt eine prinzipiell "neue" Gleitzonen-Formel zur Anwendung. Damit Arbeitnehmer, die bisher zwischen 400,01 und 450 Euro schwankten, nicht diskriminiert werden, bleibt in diesem Gebiet die "alte" Gleitzonennorm.

Er wurde nur hinsichtlich der Beteiligungssätze für 2013 angepaßt. Das bedeutet, dass in den Jahren 2013 und 2014 zwei verschiedene Gleitzonen-Formeln gelten: Das Gleitzonenkonzept für den Wechselbereich entlastet die betroffene Belegschaft durch die reduzierten Beiträge im Jahr 2013. In den Übergangsbestimmungen für bestehende Arbeitnehmer im Bereich zwischen 400,01 Euro und 450 Euro sind zwei besondere Regelungen vorgesehen:

Nachdem der Geltungsbereich der gesetzlichen Familie ab 2013 auf 450 Euro für Teilzeitbeschäftigte ausgeweitet wurde, gilt diese Vorschrift auch für bestehende Mitarbeiter. So ist es vorstellbar, dass ein bestehender Mitarbeiter (31. 12. 2012), der im Jahr 2013 bis zu 450 Euro betragen wird, weiterhin beitragspflichtig bleibt, aber zugleich die Anforderungen der Familienversicherungen einhält.

Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden 13% pauschal an die Knappschaft gezahlt. Gruppe 101, Beitrag Gruppe 6/0/0/0/0/0/0 gültig. 2013 wird damit erstmals ein "geteilter" Beitrag aufgesetzt. Bei einer Erwerbstätigkeit sind gleichzeitig Beitragszahlungen an die bisher verantwortliche Kasse (Renten- und Arbeitslosenversicherung) und an die Knappschaft (Krankenversicherungspauschale, 13 Prozent) zu leisten.

Es gibt keine Gleitzonen-Formel für die Ermittlung der Pauschalbeiträge zur Krankenkasse. Für den Fall, dass die Familie bereits versichert ist, ist eine Exmatrikulation aufgrund eines Wechsels der Krankenkasse und eine Neuregistrierung erforderlich: Um eine weitere Beitragsbefreiung zu erreichen, kann der im Lohnsektor tätige Mitarbeiter zwischen 400,01 Euro und 450 Euro (bestehender Mitarbeiter zum Stichtag 30. September 2012) beantragen, dass seine Erwerbstätigkeit von der Arbeitslosigkeit sversicherung auszunehmen ist.

Die Geltungsdauer ist bis zum Ablauf des Jahres 2013, mit Rückwirkung ab Jänner 2013, danach ab dem folgenden Anwendungsmonat. Der Gleitbereich liegt seit dem ersten Quartal 2013 im Wertebereich von 450,01 bis 850 Euro. Bei Arbeitnehmern, die vor dem Stichtag des Inkrafttretens zwischen 800 und 850 Euro bezahlt wurden, findet das bis dahin geltende Recht weiterhin Gültigkeit.

Dies bedeutet, dass es keine Schiebezone gibt. Allerdings können die Mitarbeiter die neue Gleitzonenverordnung bis zum Stichtag des Jahres 2014 anwenden. Daraus resultieren kleine Ersparnisse zwischen 800,01 Euro und 850 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen im Lohnsektor.

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