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Gehören Pausenzeiten zur Arbeitszeit
Sind Pausenzeiten Teil der Arbeitszeit?Gezahlte Pausen: Gibt es sie wirklich?
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erwartet die kleinen und großen Brüche im Berufsalltag, in denen man sich kräftigen, einen Moment lang ausruhen und in Stresssituationen atmen kann. Aber nicht alle Brüche sind gleich. In Deutschland wird zwischen verschiedenen Formen solcher Störungen unterschieden. Die Arbeitsunterbrechungen sind im Anstellungsvertrag geregelt. Die Arbeitsgesetzgebung trennt zwischen unbezahlter Pause und bezahlten Ruhezeiten.
Diese so genannten kurzen Aufenthalte sollten mind. fünfminütig sein. Nachfolgend haben wir die für Sie wichtigen Daten, speziell zu den so genannten Bezahlpausen, aufbereitet. Ob in der Berufsschule oder bei der Arbeit am PC, in der Werkstätte oder in der Fertigung - die Pause ist entscheidend. Ein Mann benötigt Auszeiten. Bei der Arbeitssicherheit spielen sie eine große Rolle, da Sie als Mitarbeiter während dieser Betriebsunterbrechungen Ihre Batterien wieder aufladen können und vor allem Ihre Konzentrationsfähigkeit steigt.
Außerdem schützt eine Ruhepause auch Ihre eigene gesundheitliche Situation. Zuerst einmal sollen hier einige Begriffe zum Bruch im Berufsalltag erörtert werden. Es ist zu berücksichtigen, dass in diesen Arbeitspausen keine Arbeiten zu erledigen sind und die Mitarbeiter nicht auf Abruf zur Verfügung stehen müssen.
Die erste Unterscheidung zwischen unbezahlten Unterbrechungen und bezahlten Ruhezeiten. Die Zeit zwischen zwei Werktagen legen Sie fest. Auch die Pausenzeiten sind in 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) festgelegt, das die vorgeschriebenen Mindestanforderungen in Bezug auf die Höchstarbeitszeit festlegt. Es gelten folgende Regeln: Es gibt keine gesetzlichen Unterbrechungen für eine Höchstarbeitszeit von sechs Arbeitsstunden.
Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Arbeitsstunden sollte eine Pausenzeit von mind. 30 min. eingehalten werden. Für eine Arbeitszeit von bis zu zehn Arbeitsstunden kann der Mitarbeiter mit wenigstens 45 min. gerechnet werden. Die Unterbrechungen können auch in unterschiedliche Zeiträume untergliedert werden. Sie sollten jedoch mind. 15 min. betragen, da sie sonst nicht als Unterbrechung, sondern als normale Arbeitszeit erachtet werden.
Außerdem darf ein Mitarbeiter nicht mehr als sechs Arbeitsstunden ohne Arbeitspause aufwenden. Die Mindestdetails im Arbeitsstundengesetz können vom Arbeitgeber im Anstellungsvertrag festgehalten werden. Das bedeutet, dass eine Pausenzeit auch für eine Arbeitszeit von weniger als sechs Arbeitsstunden definiert werden kann. Die Pausen sind also eine Zeitunterbrechung im Berufsalltag, die nicht als Arbeitszeit mitgerechnet wird.
Aber was sind die bezahlten Pausen am Ende? Zusätzlich gibt es weitere kurze Pausen von mind. fünf min, die bei starker Nutzung eingehalten werden müssen. Das gilt für die Arbeit mit enormer körperlicher Belastung wie Schicht, Fließband oder Nachbearbeitung ebenso wie für spannungsfördernde Aktivitäten wie z. B. längeres Sieben. Pausenzeiten für Untertagearbeiten sind auch amtlich Teil der Arbeitszeit.
Entgeltliche Arbeitsunterbrechungen sind im Arbeitsgesetz vor allem dort vorgesehen, wo menschliche Leistungsanforderungen rasch eingeschränkt werden und somit die Arbeitsqualität nachlassen kann. Das gehört zur Arbeitszeit. Das betrifft insbesondere die bezahlten Arbeitspausen während der Mehrschichtarbeit. Nach § 7 ArbZG gibt es für die gesamte Dauer der Arbeitspausen im Schichtbetrieb und im Transportbetrieb andere Regeln als die "normalen" Pause.
Unterbrechungen als Lohnarbeitszeit? Es gibt neben Kurzurlaub und speziellen Regelungen auch kostenpflichtige Aufenthalte in anderen Gebieten und Zusammenhängen. In diesem Fall kann der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht ausüben. Daher werden diese Unterbrechungen als normale Arbeitszeiten angesehen. Arbeit und Aktivitäten, die hauptsächlich auf dem Monitor stattfinden oder mit hohem Geräuschpegel einhergehen, müssen regelmässig unterbunden werden.
Diese unterliegen nicht der Pausenregelung und werden als ganz normal entlohnte Arbeiten angesehen. Falls Sie eine solche Unterbrechung nicht in Anspruch nehmen dürfen, sollten Sie sich an einen der Betriebsräte wenden oder sich bei Ihrem Auftraggeber nachfragen. - wurde speziell für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz mit Bildschirmarbeitsplätzen entwickelt. 5 BildscharbV ist für die Regelung der Pausenzeit bei solchen Aktivitäten wichtig: Der Dienstgeber hat die Aktivitäten der Arbeitnehmer so zu gestalten, dass ihre alltägliche Bildschirmarbeit durch andere Aktivitäten oder Unterbrechungen regelmässig durchbrochen wird.
Mit der Novelle der ArbStättV im Dez. 2016 wurde die VDU-Verordnung als einzige Rechtsverordnung aufgehoben und auf die ArbStättV übertragen.