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Arbeitsschutzgesetz Höchstarbeitszeit
Gesetz über die Arbeitsbedingungen HöchstarbeitszeitVerlängerte Werktage, verkürzte Arbeitspausen - Staatspolitik - News
"Diese deutschen Arbeitszeitgesetze sind nicht mehr zeitgemäß", sagt Johannes Vogel, Geschäftsführer der FDP NRW. Dies begründete die FDP in ihrem Landeswahlprogramm mit den neuen "digitalen Arbeitswelten", die "deutlich weniger detaillierte rechtliche Anforderungen" aufwiesen. Aus diesem Grund wollen CDU und FDP im Zuge einer Initiative des Bundesrates die derzeitige Arbeitszeitbegrenzung pro Tag aufheben.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie soll künftig nur noch als Benchmark für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Die Höchstarbeitszeit beträgt 48 Std.; es gibt keine Angaben zur Tagesarbeitszeit. Die Arbeitgebervereinigung der Metallindustrie in Nordrhein-Westfalen (Metall NRW) begrüsst diese Initiative. "Das Herzstück unseres heutigen Arbeitsgesetzes geht auf das Jahr 1938 zurück", sagt Hans Michael Weiss.
Heutzutage müssen viele Mitarbeiter ihre E-Mails auch am Abend prüfen und bearbeiten. Gegenwärtig sind sie jedoch immer "mit einem einzigen Schenkel in der Illegalität", da das Arbeitsgesetz noch eine 11-stündige Pause vorsieht. Tatsächlich werden die derzeitigen Arbeitszeitvorschriften nicht mehr eingehalten, so die neue Staatsregierung und die Arbeitgeberschaft.
"Der Gesetzgeber missachtet millionenfach", sagt NRW-FDP-Generalsekretär Johannes Vogel. Dies gilt vor allem für diejenigen, die "alleine arbeiten", sagt Hans Michael Weiss von der Firma Metal NRW. Dieser Kundenkreis braucht ein revidiertes Zeitgesetz. Allerdings muss der Schichtmitarbeiter nicht befürchten, dass er bald zwölf Arbeitsstunden auf einmal haben wird.
Johannes Vogel lehnt auch Spekulationen ab, dass eine Gesetzesreform den Druck zur Arbeit erhöhen würde. "Wir sprechen nicht von zusätzlicher Arbeit, sondern von einer flexibleren Aufteilung - und nur im Konsens zwischen Unternehmern und Gewerkschaften", sagt er. Das geltende Regelwerk sei ein bewährter Schutzmechanismus für Unternehmer, sagt Andreas Meyer-Lauber vom DGB NRW.
Eine Gesetzesreform ist nach Auffassung der Union daher nicht vonnöten. Bereits heute gibt es die Möglichkeit, die Tagesarbeitszeit in einem Unternehmen durch Vereinbarungen zu ändern. Ausserdem will die Union die elf Stunden Ruhezeit als arbeitsrechtliches Gut unberuehrt laesst. Eine ähnlich negative Meinung hat auch die NRW.
"Es gibt bereits genügend Gelegenheiten, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten", sagt Mike SCHÜRG und führt als Beispiel Zeitkonten an. Ihre Position wird durch die Resultate einer aktuellen Befragung der Industriegewerkschaft bekräftigt. Die Folge: 96,4 Prozentpunkte wollten strenge Arbeitszeitregelungen - "mit Ruhepausen und Abschaltrecht".