Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Newsletter was ist das
Was ist das für ein NewsletterB. über neue Aktionen, Saisonwechsel, aber auch über den Beginn des Verkaufs informiert.
Was ist ein Newsletter?
Der Newsletter ist ein kosteneffizientes Kommunikationsmedium für die Verbreitung von Information und Botschaften an eine ausgewählte Gruppe von Empfängern. Ein Newsletter war zunächst ein Printbericht mit Neuigkeiten und Hinweisen über die Tätigkeit eines Betriebes oder einer Einrichtung, der regelmässig per Briefpost an alle interessierten Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden oder Interessierten versandt wurde.
Der Begriff Newsletter wird heute vor allem für E-Mails an Interessierte benutzt. Welche Voraussetzungen gelten für den Newsletterversand? Die Frage, ob und wie Firmen und Online-Shops Newsletter an Endkunden und Interessierte verschicken dürfen, wird durch die Rechtsvorschriften des TMG, des UWG und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom 25. Mai 2018 in Zusammenhang mit der Grunddatenschutzverordnung (DSGVO) geregelt.
Dementsprechend ist die Zustimmung des Adressaten zum Versand von Newslettern in der Regel erwünscht. Nach dem BDSG ist die Erfassung, Bearbeitung und Verwendung von personenbezogenen Informationen nur gestattet, wenn dies datenschutzrechtlich gestattet ist und der Adressat in die Bearbeitung seiner personenbezogenen Informationen einwilligt. So ist im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand alles untersagt, was nicht explizit gestattet ist.
Diese Untersagung gilt für alle Angaben und Angaben, die in irgendeiner Weise einen Rückschluss auf die betreffende Personen zulassen. Bei der Versendung von Newsletters sammelt der Betreiber der Website persönliche Angaben, sobald sich ein Nutzer oder Interessierter für einen Newsletter anmeldet. Die Datenverarbeitung und -verwendung erfordert die Einwilligung des Auftraggebers.
Ohne Zustimmung ist der Newsletterversand nicht zulässig. 7 Abs. 2 Nr. 3 des UWG sieht vor, dass der Newsletter nur dann an Konsumenten versendet werden darf, wenn diese dem Empfang zugestimmt haben. Newsletter gelten ohne Zustimmung des Verbrauchers als unzumutbar lästig.
Bei Verstößen gegen das UWG kann es zu einer Abmahnung durch den Absender des Newsletter kommen. Der Versand von Newsletter ist in Deutschland nur möglich, wenn der Kunde sich in den Newsletterverteiler im Double-Opt-In-Verfahren eingetragen hat. Normalerweise gibt ein Nutzer einer Webseite seine E-Mail-Adresse in ein Anmeldeformular für den Newsletter ein.
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