Unterlassungserklärung Unterschreiben ja oder nein

Abmahnung Zeichen ja oder nein

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung, ja oder nein? Was sind die Folgen der Unterzeichnung? Sollte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben? Und so war es bei dir. Die Unterlassungserklärung ist auf Lebenszeit gültig.

Der vor dem BGH erhobene Rechtsstreit ging in Wirklichkeit um eine Erbschaftsfrage. Der BGH machte deutlich: Es gibt keine Regelung über die maximal zulässige Laufzeit der vertraglichen Schuldverhältnisse, die Schuldverhältnisse im Rahmen einer Unterlassungserklärung verjähren nicht zwangsläufig nach 30 Jahren. Wer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, kann sich jedenfalls nicht darauf berufen, dass sie nach drei Dekaden ihre Wirkung einbüßt.

Im Regelfall enthält dieses Anschreiben auch eine Unterlassungserklärung. Wieso musst du sie überhaupt unterschreiben? White: Dazu ist zunächst zu betonen, dass die Warnung keinen Bedarf daran hat, dass die mit der Warnung versandte Unterlassungserklärung unterfertigt wird. Es steht dem Adressaten der Warnung stattdessen offen, selbst eine hinreichende Unterlassungserklärung zu verfassen und an den Mahner zu senden.

Durch eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel soll der Hauptziel der Verwarnung erfüllt werden: die aussergerichtliche Ausschaltung der Gefahr der Wiederholung und damit die Vermeidung künftiger, ähnlicher Verstösse. Die Unterlassungserklärung beinhaltet eine Strafverstärkung, d.h. die Pflicht, dem Mahner bei künftigen und ähnlichen Zuwiderhandlungen einen gewissen Betrag, die Konventionalstrafe, zu zahlen.

In der Unterlassungserklärung muss dies unter keinen Umständen in einer festgelegten Menge angegeben werden. Die Jurisprudenz hat hier eher Rezepturen erkannt, die einen gewisser Handlungsspielraum aufzeigen. Mit dem außergerichtlichen Mahnschreiben können so kostspielige einstweilige Verfügungsverfahren kosteneffizient und unkompliziert vermieden werden. Es ist allein seine geschäftliche Verantwortung, ob der Kaufmann eine solche Unterlassungserklärung mit Strafe unterzeichnet und damit das - angebliche - Unterlassungsrecht auf eine vertraglich festgelegte Stufe erhebt.

Auf jeden Fall sollte davon ausgegangen werden, dass das umstrittene Vorgehen durch eine einstweilige Anordnung oder eine Hauptklage verboten wird, auch wenn auf kurze Sicht erhöhte Aufwendungen aufkommen. Der Gewerbetreibende wäre in diesem Falle vom Gericht verboten, sein Benehmen in Zukunft zu erneuern, wenn er eine Geldstrafe vermeiden würde. Bei einer Unterlassungserklärung hingegen unmittelbar an die Unterlassungserklärung.

Im Falle der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung sollte das große Interesse des Unterlassungsaufrufs an der konkreten Suche nach den künftig unterlassungspflichtigen Maßnahmen offensichtlich sein. Angenommen, ich habe heute eine Unterlassungserklärung als geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens unterzeichnet und einige Jahre später ein weiteres Unternehmensgründet.

Anders ausgedrückt: Ist es tatsächlich personen- oder gegenstandsbezogen? Weiss: Die Antwort auf diese Fragestellung wird generell nicht möglich sein, zumal die konkreten Gesellschaftsformen der Ermahnten und die genauen Ausgestaltungen in der Unterlassungserklärung hier von Belang sind. Wenn ein Alleingesellschafter (nicht e.K.) zunächst unter dem Namen "A-Handel" auftritt, eine Unterlassungserklärung unterschreibt und im Lauf der Jahre als "B-Handel" auftritt, wird die einmal abgegebenen Unterlassungserklärung auch unter dem neuen Firmennamen "an ihm festhalten".

Andererseits ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Unterlassungsanordnung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und beim geschäftsführenden Direktor als Person, die selbst handelt, beantragt wird. Die Unterlassungserklärung der Gesellschaft bleibt in den meisten Fällen auch nach dem Ausscheiden des geschäftsführenden Gesellschafters erhalten, abhängig vom genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung. Auch die Unterlassungserklärung des geschäftsführenden Gesellschafters bleibt weiterhin wirksam.

Die neue Gesellschaft, in die der geschäftsführende Gesellschafter einsteigt, wird jedoch in der Regel nicht beauftragt. Die entsprechenden Ausführungen in der Unterlassungserklärung können jedoch eine andere Bewertung erlauben. Wenn Sie bisher einen Rechtsanwalt gefragt haben, wie lange die aus einer Unterlassungserklärung hervorgehenden Pflichten bestehen, war die Lösung in der Regel ein " mind. 30 Jahre ".

Die Verfügungsbeschränkungen nach 137 S. 2 BGB verjähren auch nicht bereits mit Ablauf dieser Zeit, da der vereinbarte Verbotsanspruch auch nach Ablauf dieser Zeit noch auf einem nennenswerten Zins beruhen kann. Gegenwärtig ist noch nicht klar, was der Ausdruck "lebenslang" in Relation zu juristischen Personen, wie z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bedeutet.

Wenn die Unterlassungserklärung für die Rechtsperson unterschrieben wurde, muss der Ausdruck "lebenslang" von den Gerichten ausgelegt werden. Müssen Sie wirklich damit rechen, dass eine frühere Unterlassungserklärung nach jahrzehntelanger Arbeit wieder veröffentlicht wird? White: Ja, man muss auf jeden Fall damit rechnen, dass das frühere Mahnschreiben auch nach Jahren der Unterlassungserklärung noch aktiv wird, wenn diese verletzt wird.

Mit der Unterlassungserklärung soll auch ein langfristiger Schutz des Mahnschreibens erreicht werden. Wir haben auch festgestellt, dass solche Abmahnungen bei denjenigen, die gewarnt wurden, in der Regel rascher in das Vergessen fallen als bei der warnenden Person selbst. Dem Mahner ist bekannt, dass er jedes Mal, wenn der Mahner gegen die Unterlassungserklärung verstößt, buchstäblich in seiner "Kasse" einläutet.

Andererseits unterschreibt der Mahner oft nur die Unterlassungserklärung, um die Sache so schnell wie möglich regeln zu können, ohne sich der lebenslänglichen Konsequenzen seiner Unterzeichnung bewußt zu sein. Nach dem Urteil des BGH sollen Firmen - noch mehr als bisher - zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Verträgen angehalten werden, um auch in Zukunft "lebenslange" Verletzungen der Unterlassungspflicht zu verhindern.

Wie verhält es sich, wenn ich eine Unterlassungserklärung gemacht habe und sich die rechtliche Situation nach einigen Jahren zu meinen Gunsten geändert hat? Mit der Unterlassungserklärung wird - entgegen ihrem Namen - ein Vertragsabschluss geschlossen, der wie alle Aufträge durch Offerte und Abnahme erfolgt. Dementsprechend schwierig ist es, sich von einer Unterlassungserklärung unilateral zu trennen.

Wenn sich die Gesetzeslage oder die oberste Gerichtsentscheidung zugunsten der Ermahnten ändert, ist strittig, ob eine in der Vergangenheit gemachte Unterlassungserklärung mit Strafklausel nach der jeweils geltenden Gesetzeslage unwirksam wird. In einigen Fällen wird die Auffassung geäußert, dass eine Unterlassungserklärung als Dauerverpflichtung (z.B. Mietvertrag) beendet werden kann. Mit der Unterlassungserklärung wird dagegen eine einseitige, verbindliche Unterlassungspflicht begründet, die bei Vertragsabschluss eintritt.

Die Aufhebung der Unterlassungserklärung ist daher nur unter gewissen Bedingungen erdenklich. Ein weiterer Ausweg aus einer Unterlassungserklärung aufgrund der geänderten Gesetzeslage wäre die Ablehnung der Unterlassungserklärung. Allerdings kann die Gefahr einer fehlerhaften Beanstandung nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Mahner nicht wußte, was er erklärte, etwas anderes als das, was er tatsächlich wollte, erklärte oder einen Fehler über die für den Verkehr wesentlichen Merkmale machte.

Allerdings werden diese Verfahren die völlige Ausnahmeregelung sein, ebenso wie die Herausforderung der betrügerischen Falschdarstellung. Die Erfahrung zeigt, dass der Mahner zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unterlassungserklärung exakt wußte, was er unterschrieb, zumal ihm seine Zuwiderhandlungen in der Unterlassungserklärung angezeigt wurden. Der Beschwerdeführer wollte sich auch so äußern, wenn auch unter dem Zwang der Warnung, mit der Konsequenz, dass eine Herausforderung meist erfolglos sein könnte.

313 Abs. 1 BGB bestimmt: "Haben sich nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen ergeben und hätten die Vertragsparteien den Auftrag nicht oder mit anderem Gehalt abgeschlossen, wenn sie diese Änderung vorhergesehen hätten, so kann der Auftrag geändert werden, wenn unter Beachtung aller im Einzelfall bestehenden Gegebenheiten, vor allem der vertragsgemäßen oder statutarischen Risikostreuung, das Einhalten des Vertrages nicht von einem Teil erwartet werden kann.

Dies wird dadurch gerechtfertigt, dass der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende Rechtsrahmen ein wesentliches Element der Unterlassungsvereinbarung war.

Mehr zum Thema