Abmahnkanzlei

Abmeldebüro

Tauschbörsen: Welche Warnfirma warnt was für wen? Es kommt immer wieder vor, dass Warnfirmen ältere Filesharing-Forderungen einziehen wollen. Eine Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer oder einer anderen Anwaltskanzlei ist nicht erforderlich. Die wohl bekannteste Warnkanzlei ist Waldorf und Frommer aus München, die unter anderem Constantin Film und Sony Music vertreten. Das Warnbüro Waldorf Frommer hat seine tägliche Faxbombe gestartet.

Eine Anwaltskanzlei, die keine Warnfirma sein will.

Gewöhnlich mahnt der Anwalt für seine Klienten. Jetzt aber warnte eine namhafte Hamburgische Kammer, die unter anderem fÃ?r Warnungen vor möglichen Copyright-Verletzungen in Swap-MÃ?rkten bekannt ist, den Betreuer des Forum Warnhinweises Tripage. So will eine Anwaltskanzlei, die nach eigenen Aussagen einige Firmen aus der Erotik- und Filmbranche repräsentiert und unter anderem nach Urheberrechtsverstößen durch File-Sharing warnt, nicht in einem Internetforum mit dem Namen "Warnings from...." auftauchen.

Gegen die " Einseitigkeit der Vertretung als so genanntes Warnbüro " verteidigen sich auch die Rechtsanwälte Norddeutschlands - auch wenn dieser Ausdruck nicht unter der attackierten URL zu finden ist und die Behörde auch nicht beansprucht, dass er benutzt wird. Empfänger der Warnung ist Steffen Heintsch, Veranstalter des Forum Abmahnnwahn-Dreipage. de, das laut der Unterzeile "Information und Hilfestellung bei Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen" anbieten will.

Nach Kanzleien sortiert, gibt es Subseiten mit der Rubrik "Warnungen von....", auf denen gewarnte Personen Anfragen an andere Nutzer, aber auch an den Betreiber Steffen Heintsch, einreichen. Den Hamburgern gefällt das nicht mehr. Auf den Betrieb eines Forums unter dem Namen "Warnungen vor...." mit dem Namen der Anwaltskanzlei sollte verzichtet werden, verlangen die Anwaelte.

Das Unternehmen repräsentiert sich selbst und die beiden Partner. Wer sendet Warnungen, keine Warnungen? Kein Wunder, dass die Warnung die Runden in der Netto-Gemeinde machte und unter anderem das Piratenmitglied Markus Kompa nicht mitgenommen werden konnte, im Heiseblog zu den Überschriften File sharing: Warning-Kanzlei warnt, weil sie kein Warnbüro sein will.

In der Tat sind die Ansichten der Hamburgischen Anwaltskanzlei in mehrfacher Hinsicht kaum verständlich. Die Rechtsanwälte beschweren sich, dass die Anschuldigung im Gericht falsch ist, dass die Anwaltskanzlei Warnungen verschickt. Der Grund: Es wird nicht darauf verwiesen, dass es sie im Auftrag von Kunden versendet. Es darf jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die relevante Öffentlichkeit weiß, dass Rechtsanwälte in der Regel für ihre Klienten, d.h. die Rechtsinhaber, Urheberrechtswarnungen über den Austausch von Dateien versenden.

Rechtsanwälte schicken Warnungen. Das Abmahnschreiben wird geschrieben, unterschrieben, verpackt und an Ihre Anwaltskanzlei geschickt. Natürlich ist der Spruch, dass Rechtsanwälte eine Verwarnung aussprechen, keine falsche Aussage. Zudem wird argumentiert, dass die "bloße Nennung des Kanzleinamens im Zusammenhang mit der Geltendmachung der massiven Abmahnung" ihre Leistungen und Aktivitäten reduziert.

Dies ist bereits das Ergebnis "der Einseitigkeit der Präsentation als sogenanntes "Warnbüro" und der damit verbundenen Reputation, die in den Köpfen der Zielgruppe generiert wird", war der Grund für die Warnung an den Forenbetreiber Steffen Heintsch. In der Erotik- und Filmindustrie geben die Anwälte in Hamburg selbst zu, dass sie bei Urheberrechtsverstößen durch File-Sharing auftritt.

Allein ein einziger Rechtsanwalt ist anwesend, das Gremium publiziert regelmässig statistische Daten, die aus Angaben von gewarnten, also betreffen. Aus diesen Angaben geht auch hervor, dass die Firma jährlich mehrere tausend Warnungen für die Pornobranche verschickt hat. Auch wenn man von dem Anschein massiver Warnungen durch die Organisation des Gremiums ausgeht, wären solche Aussagen auch nicht abwegig.

Doch auch echte Fakten müssen nicht zwangsläufig veröffentlicht werden, wenn sie dem Unternehmen eines Mitbewerbers ohne ein spezielles Publikationsinteresse schaden, so die Warner. Die " Einseitigkeit der Präsentation als " Warnbüro " rückt sie in ein schlechtes Licht, denn aufgrund der oft sehr schlechten Berichte der letzten Jahre steht dies für "minderwertige juristische Arbeit im Mass Business und einen manchmal sehr aggressiven Ansatz".

Auf der von den Rechtsanwälten genannten Seite des Forum wird der Ausdruck "Warnbüro" bisher nicht erwähnt. Sie beanspruchen dies nicht und verpflichten den Forumsbetreiber Heintsch auch in der Zukunft nicht, sie als solche zu deuten. Doch auch ohne konkreten Namen fühlt man sich anscheinend als solche wie eine Warnfirma repräsentiert.

Auch mit diesem Namen wäre keine Einschränkung auf eine ausschließliche mahnende Aktivität und es würde ihm nicht den Schluss erlauben oder gar suggerieren, dass die Anwaltskanzlei andere Aufträge, Klienten oder Rechtsbereiche nicht berät. O 292/19) richtig ausgedrückt:"(....) Wenn die Bewerber glauben, dass eine Anwaltskanzlei, die sich auch mit Urheberrechtswarnungen befasst, in den Augen potenzieller Klienten weniger geschätzt wird als eine Anwaltskanzlei, die solche Aufträge ablehnt, hat sie selbst durch die Annahme der Aufträge weniger geschätzt.

"Aus dem gleichen Grunde beeinträchtigt das Forums das Recht der Anwaltskanzlei auf das etablierte und betriebene Geschäft nicht. Die Betreiberin will weder den Betrieb der Firma erschweren, noch sich an ihre potentiellen Kunden wenden, sondern an diejenigen, die gewarnt wurden, also die Gegenspieler.

Das Ausschöpfen aller rechtlich zulässigen Abwehrmittel und die diesbezügliche Bezugnahme im Wege eines Gerichtsstands stellt keineswegs ein "Hindernis" im Sinn der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB dar. Die Wettbewerber hätten auch nicht das Recht, ihre eigene Anwaltskanzlei unter Namensnennung der Anwaltskanzlei zu bewerben, so die Warnung weiter.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte sind die "Inserate im Forum" äußerst schädlich für die Wirtschaft; es würde genügen, die Allgemeinheit durch Nennung der Rechtsinhaber, d.h. der Klienten, deren Rechte die Anwaltskanzlei mit den Verwarnungen ausübt, zu informieren. Darüber hinaus ist Steffen Heintsch nicht der einzige, der in seinem Fachforum über Anwaltskanzleien informiert, die mehrfach vor Urheberrechtsverstößen warnen.

Paßt in das Gesamtbild, daß der in der Warnung vor einem schweren Geschäftsschaden enthaltenen Anklage auf die im Rahmen des Forums "geschaltete Werbung" verwiesen wird. Auch kann bezweifelt werden, dass die Publikationen als Werbemittel eingestuft werden können, da das Gremium keinerlei Förderung von Waren oder Diensten diene.

Auch das Konkurrenzverhältnis zwischen den Beteiligten, das für die Anwaltskanzlei eine Grundvoraussetzung wäre, um den Forumsbetreiber zur Einstellung und Abmahnung aufzufordern (§ 8 Abs. 3 Nr. 1), wird aufgebaut. Den Forenbetreibern wird von den Hamburgern vorgeworfen, gegen das Gesetz über Rechtsdienstleistungen (RDG) zu verstossen. Ist er kein juristischer Dienstleister, steht sein Anbieter im Sinn des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ebenfalls nicht im Konkurrenzkampf mit der mahnenden Sozietät.

Doch nicht nur der Forenbetreiber Heintsch muss das mitmachen. Ob die mahnende Anwaltskanzlei trotz der großen Zweifel an dem in dieser Sache behaupteten einstweiligen Rechtsschutz auch wirklich vor Gericht gehen wird, muss sich letztlich zeigen.

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