Ab in den Urlaub Abgemahnt

Im Urlaub gemahnt

vephilisI: Jetzt sind sie gewarnt und dürfen nicht mehr damit werben. Sie als Lehrling können falsch gewarnt worden sein. Wir ermahnen Sie hiermit zu diesem Verhalten. Sollten sich die Ermahnten nicht weiter als nötig zu einer Unterlassung verpflichten, so bevorzugen wir in diesem Fall eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel.

"Ab in den Urlaub" erhält eine Warnung.

Das Online-Reisebüro "Ab-in-den-Urlaub": Das Reisebüro gewann mit Geldscheinen neue Gäste. Anscheinend gab es Probleme mit der Bezahlung. Deshalb erinnert die Wettkampfzentrale jetzt an das Leipzigische Haus. Bei den betroffenen Urlaubern kam der Kummer nach der Abreise. Der Reiseveranstalter "Ab-in-den-Urlaub" hatte ihnen bei der Reservierung einen Geldschein mitgebracht. In der Tat wartet aber noch immer ein großer Teil der Kundschaft auf die Zahlung des Betrages.

Dahinter verbirgt sich das Leipziger Büro der Firma Uister, die auch für Websites wie "Fluege.de" oder "Reisen.de" zuständig ist. Die Wettbewerbsbehörde hat im Rahmen von Untersuchungen des Verbraucher- und Wirtschaftmagazins "Markt" im NDR-Fernsehen, des Senders NDR Info und von NDR.de nun eine Warnung an das Untenehmen ausgesprochen. Es gibt einen Kode auf ihnen, wenn Sie eine Reservierung machen, erhalten Sie ein Geschenk von Geld - manchmal 50, manchmal 100 EUR.

Diese konnten teilweise auch nicht innerhalb der zugesagten Fristen einlösbar sein. In der Zwischenzeit hat das Wettbewerbszentrum jedoch umfangreiche Reklamationen von Konsumenten bekommen, die ihr Geld auch nach der vierwöchigen Deadline noch nicht haben. Stattdessen werden auch Konkurrenten in Mitleidenschaft gezogen, da der Kunde durch falsche Gutschein-Werbung von anderen Reise-Portalen abgelenkt wird.

Der Warnhinweis im Rahmen der NDR-Forschung lautet nun: "Ab-in-den-Urlaub" muss die Anzeige mit den Belegen beenden oder kann nicht mehr verlangen, dass das Guthaben innerhalb von 28 Tagen zurückerstattet wird. Die Gesellschaft selbst nimmt zur kritischen Haltung gegenüber dem NDR wie folgt Stellung: ".... die Zahlung der Belege ist (ist) ein komplizierter Vorgang von Hand.

Ein pünktlicher Zahlungseingang kann nur unter dem Vorbehalt der richtigen Angabe der Bankverbindung sowie eines richtigen Gutscheincodes" stattfinden. Das Zentrale Wettbewerbsamt hat dem Unternehmen für die Abgabe der Abmahnung bis anfangs Maerz Zeit gegeben. Konsumentenschützer beraten Verbraucher, die noch auf ihren Gutschein gewartet haben, das Guthaben weiterzufordern.

Das NDR-Programm " Märkte " beschäftigte sich mit den Problemen rund um "Ab-in-den-Urlaub".

Urlaubsgutscheine von Ab: große Versprechungen - und nichts dahinter

Derjenige, der seine Fahrt über das Internet-Portal "Ab in den Urlaub" gebucht hat, bekommt einen Gutschein im Gegenwert von bis zu 100 EUR Welle - dann versprechen es wenigstens Firmen. Allerdings erwarten viele Kundinnen und Kunden vergebens die Bezahlung des angebotenen Betrages. Jeder wartete oder wartete Monate auf eine Ausschüttung. Manuela Sohn hatte mit ihrem Kumpel Sebastian Fuchs auch einen "Off on holiday"-Gutschein über 100 EUR als Werbeflyer in der Mail.

Über das zur Unister-Gruppe gehörende Internetportal ab-in-de-urlaub.de haben sie ihre nächsten Reisen gebucht. Die beiden Künstler Manuela Sohn und Sebastian Fuchs begannen ihre Reisen nach Mexiko im Frühjahr 2015. Das war ein netter Urlaub mit viel Sonnenschein, Sand und Wasser, da gab es nichts zu beklagen. Jedes Mal wurden wir mit Problemen in der Buchhaltung aufgeschreckt", sagt Sebastian Fuchs.

Die Reiserechtexpertin Kerstin Hoppe vom Hauptverband der Verbraucherzentren sieht viele Betrüger. "Deshalb muss das 28-tägige Auszahlungsversprechen untersagt werden: "Die Konsumentenzentrale Baden-Württemberg hat vor Werbemaßnahmen mit den Belegen gewarnt und beklagt, dass es nicht zulässig ist, mit Belegen zu inserieren und dann das versprochene nicht einzulösen - mit anderen Worten: Zahlung innerhalb von 28 Tagen", sagt Kerstin Hoppe.

Neben dem Verbraucherzentrum hatte das Wettbewerbszentrum mittlerweile aber auch im Urlaub gewarnt. Wenn die Versprechungen nicht gehalten werden - was bisher nicht der Fall war", sagt Kerstin Hoppe. Das kann Julian Kanz nur bestÃ?tigen. Im Jahr 2014 hat er über das Internetportal eine Fahrt nach Gran Canaria gebucht. "Ich habe einen Voucher über 50 Euros erhalten, den ich bei meiner nächste Fahrt mitnehmen kann.", sagt Julian Kanz.

Nach einem Jahr bucht er einen weiteren Urlaub, dieses Mal nach Zanzibar. "Die 50 Euros wurden ihm fünf Monaten nach seiner Abreise noch nicht ausbezahlt. Die Account-Details wurden von Julian Kanz angeboten, um das Projekt zu lösen. Sie antwortete, er dürfe die Bankverbindung nur vor der Fahrt angeben.

Jetzt gibt es eine Schließung im Netz, die nicht mehr geändert werden kann, meldet Julian Kanz. Aber hat Julian Kanz sein Recht auf die Zahlung nicht mehr? Er sollte sich nur das ganze Land aussuchen. "Sie können im Augenblick nur von den Gutscheinen abraten." Nur um das nötige Kleingeld zu bekommen. Dies ist es, was zahllose andere enttaeuschte Urlaubskunden wollen.

Es gibt entweder ein technisches Problem, das eine Zahlung verhindern würde, oder es würden noch weitere Informationen ausbleiben. Wer als Konsument das versprochene Kapital wirklich erhalten will, muss sehr beharrlich sein, sagt Reisejuristin Kerstin Hoppe: "Man kann nicht von der Seitenlinie abbringen, aber man muss schon bei der ersten Buchung sehr aufpassen.

Wenn es um den Gutschein geht, können Sie im Augenblick nur davon raten, weil Sie nur Ihrem Bargeld hinterherlaufen müssen. Das Bezahlen von Belegen per Banküberweisung hat in der Tat in der Tat in der Geschichte zu Schwierigkeiten gebracht, was wir bereuen. Wir haben uns mit der Umwandlung der Zahlung in eine Scheckzahlung für eine sehr fehlerfreie Zahlungsweise entschieden.

Werden die zahllosen Kundinnen und Kunden, die noch auf ihr Honorar gewartet haben, bald einen Check in ihrem Postfach finden?

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