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Kündigung Mietvertrag vom Vermieter
Beendigung des Mietvertrages durch den VermieterSämtliche Abschnitte im Leitfaden "Kündigung von Wohnmietverträgen":
Der Leitfaden "Kündigung von Mietverhältnissen für Wohnraum" behandelt in Abschnitt 2 die Regelungen für Vermieter bei ordentlicher Kündigung von Wohnvermögen. Bei den Vermietern von Wohnflächen hat der Gesetzgeber einige weitere Regelungen für die normale Kündigung ausgearbeitet. Einerseits müssen die Vermieter die Kündigung mit einem gerechtfertigten Grundinteresse rechtfertigen.
Der Vermieter hat in dreifacher Hinsicht ein berechtigtes Kündigungsinteresse: Der Vermieter möchte die Ferienwohnung oder das Wohnhaus selbst beziehen. Die persönliche Nutzung ist auch ein berechtigter Entlassungsgrund, wenn der Vermieter die Unterkunft für Familienmitglieder oder Mitglieder seines Haushaltes benötigt. Der Vermieter wird durch den Mieter an einer sachgerechten ökonomischen Nutzung der Immobilie verhindert und hat dadurch wesentliche Benachteiligungen.
Nicht jedes ökonomische Anliegen wird jedoch als Grund für die Kündigung anerkannt. Beispielsweise genügt es für eine Kündigung nicht, wenn der Vermieter von einem neuen Mietverhältnis eine erhöhte Mietgebühr erwartet. Gleiches trifft zu, wenn der Vermieter mit dem Wohnbereich mehr Geld verdient, wenn er ihn in Büroräume verwandelt. Die Einteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum gibt dem Vermieter auch nicht das Recht, die Bewohner zu kündigen.
Auch wenn sich Stockwerkeigentum ohne Pächter besser als mit. Der Vermieter muss auch den Mietvertrag für Wohnfläche auflösen. In der Kündigung müssen sie ihre Pächter auch darauf aufmerksam machen, dass sie ein Einwandrecht haben. Weil ein Pächter die Fortführung des Pachtverhältnisses fordern kann, wenn die Kündigung für ihn, seine Angehörige oder ein anderes Haushaltsmitglied eine ungerechtfertigte Nötigung ist.
Inwieweit sich der Gegensatz auswirkt, richtet sich nicht zuletzt nach dem Interesse des Mieters. Sie sind bei der Bewertung der Kündigungsfolgen für den Pächter zu berücksichtigen. Im Übrigen erlischt das Einspruchsrecht, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber einen wichtigen Anlass für eine ausserordentliche Kündigung gibt. Die Vermieter müssen in der Regel größere Fristen beachten als die Mietenden.
Der Zeitraum ist abhängig davon, wie lange der Bewohner im Hause oder in der Ferienwohnung wohnt. Für die ersten fünf Jahre des Aufenthalts ist eine dreimonatige Kündigung erforderlich. Anschließend wird die Ankündigungsfrist auf sechs Monaten bis zum achten Jahr verlänger. Für noch längere Mietverhältnisse muss der Vermieter gar eine neunmonatige Ankündigungsfrist beachten.
Ausnahmen: Wird die Wohnfläche nur temporär angemietet, kann der Vermieter auch eine verkürzte Frist mit dem Vermieter absprechen. Sämtliche Abschnitte im Leitfaden "Kündigung von Mietverhältnissen für Wohnungen": Spezielles Kündigungsrecht für Mieter: Wie verhält es sich, wenn Vermieter die Mieten nach einer Renovierung oder nach dem Mietspiegel anheben?