Verjährungsfrist Abmahnung

Warnung vor Verjährung

Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich: Wann beginnt die Verjährungsfrist? Durch eine Warnung wird die aktuelle Verjährungsfrist nicht unterbrochen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche kann jedoch sechs Monate betragen. Unmittelbare Unterstützung durch einen Markenanwalt im Falle einer Abmahnung wegen Markenverletzung.

Illegaler Tausch eines Filmes

Die Inhaberin der Verbindung hat sich vor dem Landgericht Bochum gegen eine von der Anwaltskanzlei Baumgarten Brandt eingereichte Tauschklage durchgesetzt. Das Unternehmen verlangte Schadenersatz und Ersatz der Anwaltsgebühren wegen einer langjährigen Verletzung des Urheberrechts. Dem Verjährungseinwand des späteren Eigentümers folgt das Landgericht und weist die Klageschrift zurück. Der Betreiber eines Privat-WLAN-Netzes wurde im Rahmen des Verfahrens beschuldigt, im Nov. 2009 den Kinofilm "Niko - Ein Renntier startet durch" über ihre Internetverbindung verbreitet zu haben.

Der Auskunftsprozess vor dem LG Köln zur Bestimmung der Nutzeranschrift fand im Dez. 2009 statt Die mit der Strafverfolgung der Urheberrechtsverletzungen betraute Kanzlei Bäumgarten Brandt hat dann im April 2010 eine Verwarnung an den Betreiber des Anschlusses gerichtet. Die Anwälte von Herrn Brandt haben Ende 2013 eine Mahnung beantragt, da es keine Reaktionen gab.

Nachdem der Eigentümer des Anschlusses rechtzeitig Einspruch eingelegt hatte, wurde die Angelegenheit im Anschluss vor dem Gerichtshof erörtert. Das Verjährungsrecht im Urheberrecht wird häufig von den Kanzleien zum Nachteil des Mahnenden entschieden. Auf eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gemäß 102 S. 2 des UrhG, 852 BGB verwies er daher zunächst in Hinblick auf den Schadens.

Maßgeblich für die Rückerstattung der Kosten ist ferner der Eingang der Abmahnung beim Verbindungsinhaber. Bei einer 10-jährigen Verjährungsfrist nach 102 S. 2 BGB, 852 BGB fehlt es bereits an der Erkenntnis, dass der Ordner etwas erreicht hat. Die Verjährungsfrist von 10 Jahren entfällt daher. Es gelten die §§ 195, 199 I BGB, woraus sich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ableitet.

Die Richterin vertrat im aktuellen Verfahren die Auffassung, dass sie erst seit dem Informationsverfahren zur Ermittlung der Adressen im Dez. 2009 erteilt wurde. Damit verjähren alle seit Ende 2012 bestehenden Forderungen. Die im Jahr 2013 beantragten Gerichtsbeschlüsse konnten die Verjährungsfrist nicht mehr aufheben. Insbesondere können weit zurückreichende Forderungen bereits jetzt verjähren.

Es wird daher dringend empfohlen, die behaupteten Ansprüche sachgerecht zu prüfen. Als Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Bereich des Urheberrechts haben wir in den vergangenen Jahren eine große Anzahl solcher Mandate durchlaufen. Wir haben im Auftrag unserer Klienten mehrere befürwortende Stellungnahmen gegen die Anwaltskanzlei Bäumgarten Brandt erhalten. Gern informieren wir Sie auch, wenn Sie ein entsprechendes Mahnschreiben erhalten haben.

Wir haben unsere Klienten in mehr als 1000 Prozessen gegen Verwarnungen durchgesetzt. Gern sind wir Ihnen zu einem angemessenen Pauschalbetrag behilflich, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Mehr über den Hintergrund und die Abwehr von Warnungen erfahren Sie auf unserer speziellen Seite über Warnungen:

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