Abmahnung Juristisch

Warnung Rechtliches

Ein Warnschreiben ist eine (behauptete) Behauptung, dass eine andere Person ein bestimmtes Verhalten einstellt. Rechtlich ist die Abmahnung eine zivilrechtliche Maßnahme. Der korrekte Wortlaut einer arbeitsrechtlichen Abmahnung an einen Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber rechtlich sehr komplex. Das Schriftformerfordernis ist für Abmahnungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Rechtlich gesehen eine echte Falle für die Betroffenen - mit hohem Risiko.

Warnung aus rechtlicher und seelischer Perspektive

Dies gilt auch im Bereich des Arbeitsrechts, da ein Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern existiert. Entscheidend ist das geeignete Rechtsinstrument und die psychologische Sensibilität. Von beiden Parteien - rechtlich und psychologisch - wollen wir das Problem der "Warnung" aufklären. Auf der arbeitsrechtlichen Ebene - also auf der rechtlichen Ebene - ist das Verfahren sehr zeitnah.

Sie müssen wissen, wofür die Warnung ist, und die Formulierungen sollten auch vor den Gerichten Bestand haben. Erstens muss deutlich sein, dass ein Mitarbeiter oder Unternehmer nur wegen seines Verhaltens verwarnt werden kann, dass er selbst lenken und sich damit umstellen kann. Es stimmt auch, dass der Angestellte den Auftraggeber warnen kann, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht einhält (z.B. der Arbeitslohn wird nicht rechtzeitig oder gar nicht gezahlt).

Dies geschieht sehr häufig, ist aber z. B. vor einer unangekündigten Beendigung erforderlich. Im Unterschied zur Beendigung ist die Warnung eine "Bildungsmaßnahme". Wenn sich am Benehmen der verwarnten Person nichts ändert, gilt die Aufhebungserklärung. D. h. vor einer verhaltensbedingte Mahnung. Eine Mahnung ist einer Warnung zu vorziehen?

Auf keinen Fall: Obwohl es sich um eine vorläufige Stufe der Warnung handele, habe sie keine rechtliche Wirkung und sei nicht als vorläufige Stufe für eine Beendigung geeignet. Formal muss die Warnung nicht notwendigerweise in schriftlicher Form vorliegen und das Stichwort "Warnung" muss nicht notwendigerweise erwähnt werden. Ich rate jedoch, die schriftliche Form zu bestimmen und deutlich zu machen, dass dies eine Warnung ist.

Hinweis: Nie mehrere Pflichtverletzungen in einer Abmahnung berücksichtigen! Wurden bei einer Abmahnung mehrere Begründungen angeführt und nur einer davon gilt nicht vor dem Gericht, ist die ganze Abmahnung zu Ende. Selbst wenn es Ihnen fremd erscheint, z.B. 5 Warnungen mit je einer Pflichtverletzung zu erteilen. Worin muss die Warnung bestehen?

Dabei ist es von Bedeutung, dass der Betroffene (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) deutlich feststellt, dass er durch sein Handeln eine Pflichtverletzung begeht. Beleidigt ein Mitarbeiter einen Mitarbeiter, steht nichts im Anstellungsvertrag. Aber Sie als Unternehmer wollen das nicht, weil Sie an einem gerechten und wertschätzenden Handeln und einem angenehmen Arbeitsklima interessiert sind.

Denjenigen, die daran erinnert wurden, dass sie im Falle einer Wiederholung - möglicherweise auch ohne Vorankündigung - entlassen werden. Reichen Abmahnungen aus, um die Beendigung zu verschieben? Wenn ein Angestellter zu später Stunde zur Schule kommt, ist das keine gute Sache, aber es ist sicherlich nicht genug, Sperlinge mit Geschützen zu erschießen und ihn zu entlassen.

Aber wenn dies zu einer beliebten Angewohnheit wird, wiederholen Sie die Warnung und die Maßnahme ist zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgelastet. Durch die letzte Mahnung muss ganz deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass dies nun wirklich die letzte Mahnung war und bei erneuter Zuwiderhandlung die Anzeige ergeht. Es gibt drei Wege, um gegen eine Warnung vorzugehen:

Tun Sie nichts (dann ratsam, wenn es ganz gewiss ist, dass die Warnung wirkungslos ist - der andere Teil endet dann im Vertrauen auf eine wirkungsvolle Warnung und der Hinweis "platzt", weil die Warnung wirkungslos ist). gegen die Warnung eine Anklage einreichen. Die Warnung wird vom Richter als richtig angesehen und somit "zementiert".

Der Angeklagte wird dann vom Richter aufgefordert, es richtig zu machen, und er kann es tun. Der Warnhinweis ist nicht an eine Frist gebunden. Zudem ist zu bemerken, dass man auch auf ein Abmahnungsrecht verzichten kann. Wenden wir uns nun der psychischen Dimension der Warnung zu. Zahlreiche Unternehmer schrecken davor zurück, einfache Sprache zu reden und suchen nach Entschuldigungen:

Welchen Nutzen habe ich für mich selbst, wenn ich nicht warne? Wie kann ich mich selber verlieren, wenn ich nicht warne? Welchen Nutzen habe ich selbst, wenn ich endlich deutlich spreche und warne? Dann erscheinen sie in der Außenwelt glaubwürdig und deutlich, denn Sie wissen, was sie wollen.

Die Warnung ist also keine Kriegserklärung.

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