Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Jusdirekt
Vorsicht JusdirektJUSDIREKT Dr. Hauke Scheffler hat im Auftrag von KreativWebMedia, Maurice Kroggel, eine Verwarnung ausgesprochen.
Softwaredirect 24 UG und JusDirekt Hauke Scheffler eine Mahnung?
Schon seit geraumer Zeit werden uns wiederholt Warnungen der Anwaltskanzlei JusDirekt/Hauke Scheffler übermittelt. Die Rechtsanwaltskanzlei JusDirekt/Hauke Scheffler warnt derzeit vor Softwaredirect 24 UG. Inhalt dieser kartellrechtlichen Abmahnung ist die Feststellung, dass der Vertrieb von "Produktschlüsseln"/Schlüsseln oder Programmen im Einzelfall aus mehreren Gründen urheberrechtswidrig ist. Nach JusDirekt folgt daraus, dass das Verbraucherangebot nach 3, 5a UWG mißverständlich ist.
Die Warnung von JusDirekt und Hauke Scheffler ist uns bekannt und wir haben bereits mehrmals darüber berichtet: Bei der Verwarnung wird geltend gemacht, dass nur wenn die Bedingungen der Gerichtsbarkeit (BGH Used Soft II vom 17.07.2013 bzw. Az: I ZR 129/08) zum Verkehr mit gebrauchter Ware vorliegen, der Nachkäufer die Ware verwenden darf.
Der BGH hat auch in der angeführten Rechtsprechung festgestellt, dass sich diese "bestimmungsgemäße Verwendung" aus dem Originallizenzvertrag ergibt und dass der Anbieter der verwendeten Nutzungssoftware auch nachweisen muss, dass er dem Auftraggeber alle notwendigen Angaben gemacht hat, um den beabsichtigten Nutzungsumfang zu bestimmen.
Welche Reaktion sollten Softwaredirect 24 UG und JusDirekt/Dr. Hauke Scheffler auf die Warnung geben? Die Rechtfertigung der Abmahnung erscheint uns fragwürdig und wir empfehlen den Empfängern einer Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht, stets die folgenden grundsätzlichen Regeln zu beachten: Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine Abmahnung, eine gerichtliche Verfolgung, eine vorläufige Anordnung oder eine Mahnung bekommen haben, sind die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven für Sie da.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben Erfahrungen aus vielen tausend Mahnverfahren in den Gebieten Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
JusDirekt missing OS-Link - Janke + Schult Law Firm warnt vor Fehlen von OS-Link bei Nkodia & Brothers warnings with JusDirekt missing OS-Link auf der Website.
Rechtsanwältin Dr. Hauke Scheffler warnt wegen des Fehlens von OS in eBay-Angeboten. Die Warnungen für die Nkodia & Brothers aus Köln sind auszusprechen. Unser em Kunden wird beschuldigt, den Verweis auf die OS-Plattform nicht als klickbaren Verweis in seinen eBay-Angeboten angegeben zu haben. Zur Zeit geht die JusDirekt KG offensichtlich für mehrere Unternehmen gegen eBay-Händler vor, die den Verweis auf die Online-Schiedsgerichtsbarkeit von Streitigkeiten nicht richtig vorwerfen.
Weil auch für die Fa. Softwareshop24 Witzig UG RA Dr. Scheffler solche Warnungen sendet. Wird die Warnung von Seiten von Nkodia und Brothers gerechtfertigt? Ist der Verweis auf die Betriebssystemplattform nicht leicht erreichbar und (!) als klickbarer Verweis ausgelegt, ist die Warnung - bedauerlicherweise - recht. Alle Online-Händler sind seit dem neunten Jahr 2016 dazu angehalten, einen Zugang zur EU-Plattform für die Online-Streitbeilegung "leicht zugänglich" zu halten.
Bisher war juristisch nicht geklärt, ob der Verweis ein Verweis sein muss oder ob die Internet-Adresse der OS-Website ausreicht. Das war deshalb von Bedeutung, weil die Einzelhändler auf Platformen wie Amazon und eBay nicht einmal in der Lage waren, diese Referenz in ihren Offerten als einen klickbaren Verweis zu entwerfen.
Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 22.09.2016 (Az.: 29 U 2498) muss der Verweis auf die OS-Plattform jedoch als klickbarer Verweis ausgestaltet sein. Die Angabe der Internet-Adresse der Betriebssystemplattform reicht nicht aus. Die Notiz muss als Verweis so konzipiert sein, dass der Konsument sie auch wirklich anwählen kann und direkt auf die Betriebssystemplattform zugehen kann.
An den Rechtsmissbrauch werden von den Gerichten höchste Ansprüche gestellt, so dass genau zu prüfen ist, ob die Abmahnung aus diesem Grund abgelehnt wird. Wie wird JusDirekt gehandhabt? Verlangt wird die Vorlage einer Abmahnung mit Strafklausel sowie die Bezahlung von Abmahnungskosten in Hoehe von 745,40 EUR. Die Abmahnung ist mit 2 x 678, inklusive Kostenaufstellung und Signatur recht kurz, zumal es sich bei der zweiten Hälfte fast ausschliesslich um ein Angebot aus dem Oberlandesgericht München handelt.
Laut den mir zur Verfügung stehenden Briefen und Angaben hat Rechtsanwältin Scheffler am Sonnabend, d. h. am Freitag, den 22. Jänner, mindestens 4 Verwarnungen an die Nkodia & Brothers geschickt. Anwalt Dr. Scheffler ist uns nicht nur durch seine Warnungen bekannt, sondern auch durch die Tatsache, dass er "interessante" Honorarvereinbarungen mit seinen Klienten abgeschlossen hat, die wegen der Verwendung von Devisen gewarnt wurden.
War die Sozietät zuletzt noch als JusDirekt Rechtsanwälte tätig und betrieb in München, Berlin, Hamburg und Palma de Mallorca Niederlassungen (oder Briefkästen?), ist sie seit ca. 6.2017 auf "JusDirekt" beschränkt, das von Rechtsanwalt Scheffler geführt wird. Seien Sie vorsichtig. Andernfalls kann die Nkodia & Brothers GmbH die Bezahlung einer wesentlichen Konventionalstrafe verlangen.
Haben Sie eine Warnung von JusDirekt/ Nkodia & Brothers bekommen? Schicken Sie Ihre Warnung per E-Mail oder Fax und Sie bekommen sofort ein kostenloses Erstgespräch und ein Sprechgespräch.