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Kündigung bei Mobbing
Ende bei MobbingArbeitnehmermobbing | Arbeitnehmerarbeitsrecht
In Arbeitskonflikten wird das heftig besprochene Begriffsmobbing rasch eingesetzt. Doch was ist Mobbing, oder noch viel schlimmer, wann kann ich gegen Mobbing gerichtlich vorgegangen werden? Es ist schwer zu unterscheiden zwischen schlechten Arbeitsbedingungen und gesetzlich strafbarem Mobbing, da die Transitionen flüssig sind. Was ist Mobbing konkret?
Der Begriff "Mobbing" ist unterschiedlich definiert und wird den einzelnen Fällen nicht angemessen. Vor allem gibt es in Deutschland kein Mobbing-Gesetz. Was Sie jedoch in jedem Falle gerichtlich verfolgen können, ist ein ungesetzliches Verhalten insgesamt. Um verurteilt zu werden, muss der Arbeiter nachweisen können, dass er mit einer deutlich belästigenden Neigung behaftet ist und dass es eine Kausalzusammenhänge zwischen seinem Leid und dem Verhalten anderer gibt.
Schätzungen zufolge sind die Aufsichtsbehörden an etwa der Haelfte aller Faelle von Mobbing betroffen. Das Mobbing ist sowohl durch die Vorgesetzten, gleichberechtigte Mitarbeiter, als auch durch hierarchische untergeordnete Mitarbeiter möglich. Wenn Sie Mobbing effektiv bekämpfen wollen, müssen Sie zuerst verstehen, wie Mobbing funktioniert. Grundlegende Voraussetzungen für Mobbing sind: Die Mobbingverfahren sind in der Regel gleich und funktionieren nach einem bestimmten Vorbild.
Häufig sind es Tyrannen: Das Mobbing führt zu einer Spirale von Zweifel und Vereinsamung, aus der die Betreffenden nur in seltenen Ausnahmefällen herauskommen können. Häufig kann der Mitarbeiter nach dem Ende des Krankenstandes nicht mehr an seinen Arbeitsort zurückkehren. Beispielsweise kann der Dienstgeber nach einer bestimmten Wartefrist den Dienstnehmer wegen Krankheit entlassen - s. Kündigung aus persönlichen Gründen.
Damit Mobbing nicht eskaliert, ist es notwendig, früh zu reagieren. Sollen auch rechtliche Schritte unternommen werden, ist es notwendig, die Mobbing-Aktionen in schriftlicher Form aufzuzeichnen. Wenn es sich bei der Schikanierung um kriminelles Vorgehen gehandelt hat (z.B. Beleidigung, Sexualbelästigung, Urkundenfälschung...), kann eine strafrechtliche Verfolgung oder eine Zivilklage wegen Unterlassung in Erwägung gezogen werden. o Unabhängiger Hinweis zur Schikanierung: Solche Hinweise können Ihnen dabei behilflich sein, das eigene Fehlverhalten zu kontrollieren und sich gegen rechtswidriges Fehlverhalten zu verteidigen.
Falls die Lage noch nicht vollständig geklärt ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Auftraggeber zu handeln. Ziel der Verhandlung kann sein: Transfer, Klärung verborgener Streitigkeiten, Information des Unternehmers über das Verhalten seiner Chefs oder Überzeugungsarbeit. Versäumt es der Unternehmer trotzdem, die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von Mobbing zu ergreifen, kann er als Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Mobbing ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung große Ansprüche stellt. Um erfolgreich zu sein, muss der betreffende Arbeiter nachweisen können, dass sein Schaden durch Mobbing verursacht wurde. Der Mitarbeiter muss vor Ort (vorzugsweise mit Unterstützung eines Anwalts) nachweisen, dass: das Mobbing und die daraus resultierende Beeinträchtigung des Mitarbeiters dem Auftraggeber zuzuschreiben sind und nachweislich verschuldet werden können.
Insbesondere ist es oft nicht möglich, einen unmittelbaren Bezug zwischen der Belästigung und dem Schaden des betreffenden Mitarbeiters herzustellen. Nach § 241 BGB hat der Unternehmer Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Mitarbeitern. Wenn die übergeordneten Belange des Mitarbeiters wie seine Persönlichkeitsrechte oder seine gesundheitlichen Belange bedroht sind, muss der Unternehmer eingreifen und die bedrohten Belange des Mitarbeiters vor einer Intervention bewahren können.
Auch die Fähigkeit des Arbeitsgebers, die Arbeitnehmerinteressen zu schützen, muss für den Arbeitsgeber einleuchtend sein. Zum Beispiel: Ein Mitarbeiter wird von seinem Chef vor anderen Mitarbeitern lange Zeit erniedrigt, in der Öffentlichkeit beanstandet und von den Teamsitzungen ausgeschlossen. Die Folge ist, dass der Mitarbeiter so stark geistesgestört ist, dass er eine Schlafstörung hat.
Die Arbeitgeberin lernt das Verhalten des Chefs kennen. Hier ist das gesundheitliche Wohlbefinden des Mitarbeiters in Gefahr. Dagegen kann der Unternehmer etwas unternehmen, indem er eine andere Stelle neu strukturiert und den Mitarbeiter dorthin versetzt oder den Chef daran erinnert und unter Kontrolle hat. Für den Unternehmer ist es sinnvoll, den Chef zu warnen und zu beachten.
Allerdings sind vom Auftraggeber nicht zwangsläufig umfassende Restrukturierungsmaßnahmen zu erwarten. Hilft die Warnung des Betreuers jedoch nicht, muss er weitere Massnahmen zum Schutz des Mitarbeiters einleiten. Bei Mobbing ist der Mitarbeiter in einigen Fällen auch durch das Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung abgesichert. Es ist sehr zeitaufwändig und schwer, Schadenersatz oder Ersatz für Schmerzen und Leiden durch Mobbing zu fordern.
Auf jeden Falle ist es empfehlenswert, das genaue Verhalten des Mobbing mit Ausmaß, Zeit und Zeitpunkt sowie dem exakten Gehalt zu belegen (Mobbing-Tagebuch).