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Muss ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis Ausstellen
Muß ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?Du hast ein Recht auf dein Zertifikat.
Dies ist der üblichste Grund für einen Angestellten, eine Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber anzufordern. Denn Sie benötigen es, um Ihre berufliche Laufbahn und Ihre fachliche und persönliche Kompetenz bei der Suche nach einer anderen Stelle zu untermauern. Jeder Angestellte oder Angestellte hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anrecht auf eine Bescheinigung (§ 630 BGB, § 73 HGB, § 113 GewO).
Zeitarbeitskräfte ( "Leiharbeitnehmer"), Teilzeitbeschäftigte, auch wenn sie nur marginal angestellt sind, Personen in Probeanstellung oder in ABM-Maßnahmen, Trainees, Praktikanten, Freiwillige, Trainees, Schüler und Studierende, Pensionäre und Ruheständler, Heimarbeitskräfte, Zeitarbeitskräfte (gegenüber dem Kreditgeber, Leiharbeiter ist zur Mitarbeit verpflichtet), Führungskräfte und Zeichnungsberechtigte, GmbH-Geschäftsführer und Vorstände der AG, sofern sie nicht selbst Mehrheitsaktionäre sind.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen immer eine Kopie ausstellen, aber Sie müssen auch Ihre Berechtigung von ihm verlangen. Ausnahmen: Bei Beendigung der Ausbildung hat er Ihnen unaufgefordert eine Bescheinigung nach 8 Abs. 1 BGB auszustellen ausreichend Zeit vor Ablauf eines Zeitarbeitsvertrags. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Arbeitszeugnis ausstellen, aber Sie müssen auch Ihren Anspruch von ihm verlangen.
Ausnahmen: Bei Beendigung der Ausbildung hat er Ihnen unaufgefordert eine Bescheinigung nach 8 Abs. 1 BGB auszustellen ausreichend Zeit vor Ablauf eines Zeitarbeitsvertrags. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihrem Verlangen nicht nachkommt, können Sie auf eine Bescheinigung klagen, jedoch nicht unmittelbar auf einen bestimmten Wortlaut (BAG, BAG, Nr. 1. 3. 2000, 9 AZR 246/99).
Nach § 195 BGB erlischt der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis nach 30 Jahren. Sie kann jedoch früher verfallen, wenn Sie Ihren Antrag über einen längeren Zeitraum nicht gestellt haben und es nicht mehr gerechtfertigt ist, von Ihrem Arbeitgeber die Erteilung einer Bescheinigung zu erwarten (BAG, BAG, Nr. 1. 2. 1988, 5 AZR 638/86, BB 1988, 978).
Hinweis: Wenn Sie an einem Zertifikat Interesse haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren. Oder vielleicht wollen Sie nur einen Zwischenbericht. Im Gegensatz zum Abschlusszeugnis ist Ihr Anspruch auf ein Zertifikat in einem laufenden Anstellungsverhältnis - ein sogenanntes Interimszeugnis - rechtlich nicht reglementiert. Viele Kollektivverträge beinhalten jedoch geeignete Bestimmungen, die Sie bei erheblichen Betriebsänderungen (z.B. Übernahme eines Unternehmens, Insolvenz, Vorgesetztenwechsel) einhalten müssen, wenn der Arbeitnehmer die Zwischenbescheinigung zur Einreichung bei den zuständigen Ämtern oder Gerichtshöfen, für einen Darlehensantrag oder sogar für einen Antrag benötigt.
Hinweis: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen keine Zwischenbescheinigung ausstellen, wenn Sie damit nur eine höhere Gruppierung und damit auch eine Lohnerhöhung erzwingen wollen.