Selbstständig und Minijob

Freiberuflich tätig und Minijob

seine Arbeitszeiten bestimmt, arbeitet er selbstständig. Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Minijob und einer Festanstellung. Sie helfen Ihnen, sich im Dschungel der Selbständigkeit etwas besser zurechtzufinden. Das mit dem Mini-Job zum Beispiel.

Akzeptieren unabhängige Ministerien - Selbstständigkeit

Unabhängig zu sein heißt für viele vor allem eines: auf eigenen Beinen stehend, der eigene Boss. Aber es ist nicht immer leicht für die Existenzgründer, denn sie müssen nicht nur ihr eigenes Unternehmen gründen, sondern vor allem in den ersten paar Wochen manchmal auch enorme wirtschaftliche Verluste ertragen. Manche Leute denken darüber nach, wieder in einen unselbständigen Beruf zu gehen, zum Teil.

Viele Selbständige denken zuerst an den Minijob, also eine kleine Anstellung auf 400-Euro-Basis. Darf ein Selbständiger auch einen Minijob übernehmen? Weil auch Selbständige können und es sich dabei nicht um die klassische Kleinarbeit kümmern muss, wie die Zustellung von Tageszeitungen und Werbebroschüren oder die Verkäufertätigkeit im Markt.

Auch Anwälte und Steuerexperten können ihre Dienstleistungen auf 400 Euro-Basis anbieten. Wieviele Arbeitsstunden sie für diesen Wert arbeiten wollen, ist immer abhängig vom Selbständigen, aber auch von seinem Verhandlungsvermögen und der anderen Person. Außerdem ist zu bemerken, dass Minijobs und Selbständigkeit nicht immer leicht zu vereinen sind.

Welche Preise gelten für selbständige Mini-Jobber? Für die Unternehmen steht natürlich die Fragestellung im Vordergrund, wie hoch die Preise für einen unabhängigen Mini-Jobber sind. Im Regelfall sind folgende Aufwendungen zu tragen: Allerdings müssen nicht alle diese Aufwendungen wirklich vom Auftraggeber erstattet werden. So gilt die Krankenversicherungspauschale für die meisten Selbständigen nicht, da sie selbstständig sind.

Ist der Minijob für den Firmengründer lohnend? Der Minijob kann auch für den Stifter sinnvoll sein. Die Selbständigen bekommen wie jeder andere Angestellte auch bei Krankheit oder Schwangerschaft eine Gehaltsfortzahlung. Steuerlast: Viele Selbständige prüfen gegen Ende des Geschäftsjahres, ob es sich noch für sie rechnet, einen Einsatz aus steuerrechtlicher Perspektive zu übernehmen. Zur Vermeidung dessen kann der Antrag auch als Minijob fakturiert werden und ist dann kaum steuerpflichtig.

Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass nicht alle Unternehmerinnen und Unternehmer gewillt sind, Selbständige auf 400-Euro-Basis zu beschäftigen. Große Firmen sind darauf vorbereitet; es ist besser, den Job als Minijob zu bearbeiten. Dies wird von vielen großen Firmen auch deshalb gefordert, weil der Dauerauftrag besser zu bearbeiten ist als Mini-Jobs in Einzelabrechnungen.

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