Widerruf Onlinegeschäft

Stornierung von Online-Geschäften

Das Online-Geschäft gewährleistet ein einheitliches Verbraucherschutzniveau. Sie finden hier wichtige Informationen zu unserem Online-Shop, wie z.B. Geschäftsbedingungen, Widerrufsrecht, Zahlungsmöglichkeiten, Datenschutz und Sicherheit und vieles mehr. Welche Besonderheiten müssen Online-Händler hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Widerrufsrechts und der Produktbeschreibungen beachten?

Internet-Handel boomt, keine Branche kann sich dem Online-Geschäft entziehen.

Widerrufsbelehrung für Unternehmen im Online-Shop?

Im Online-Handel haben Unternehmen in der Regel ein Rücktrittsrecht. Wenn Sie dies als Online-Händler nicht wünschen, müssen Sie bei der Gestaltung Ihrer Stornierungsbedingungen besondere Sorgfalt walten lassen. In einem Online-Shop hat ein Entrepreneur ein elektrisches Fahrrad gekauft. In einer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der jeweilige Online-Händler folgende Widerrufserklärung verwendet: "Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich (z.B. per Post, Telefax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die bestellte Sache vor Ende der Widerrufsfrist zugestellt wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Im Übrigen können Sie Ihre Widerrufserklärung jederzeit durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Widerrufserklärung gilt nicht.

Zur Fristwahrung genügt es, wenn wir die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor dem Empfang der Sache beim Empfänger und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Paragraph 2 BGB in Verbindung mit diesem. Die fristgerechte Absendung des Widerrufes oder der Sache reicht zur Fristwahrung aus....". Nach Bezahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises zuzüglich Transportkosten wurde das Rad an sie geschickt.

Sie hat den Widerruf innerhalb von zwei Wochen erklärt und den Online-Händler aufgefordert, den Kaufpreis und die bezahlten Portokosten zurückzuzahlen. Der Käufer als Unternehmer hat seiner Meinung nach kein Recht auf Widerruf. Das resultierte vor allem aus dem Verweis auf die vorgenannten Bestimmungen. Diesem Argument ist das Landgericht Cloppenburg jedoch nicht gefolgt und hat der Beschwerde der Unternehmerin mit Beschluss vom 02.10.2012 (Az. 21 C 193/12) stattgegeben.

Es wird klargestellt, dass in der Regel auch dem Unternehmen mit einem Fernverkaufsvertrag ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Anderslautende Bestimmungen gelten nur, wenn im Wortlaut explizit darauf verwiesen wird, dass nur Verbraucher ein Rücktrittsrecht haben. Die bloße Nennung einiger verbraucherschützender Standards genügt nicht, um Unternehmen vom Rücktrittsrecht auszunehmen.

Der Online-Händler muss daher sowohl den Einkaufspreis als auch die Transportkosten auszahlen. Wer als Online-Händler dies verhindern will, kann die offiziellen Musteranweisungen nicht wörtlich akzeptieren. Sie müssen jedoch beim Ändern oder Ergänzen des Texts aufpassen, damit Sie nicht vor vermeintlich unzulässigen Widerrufsbelehrungen gewarnt werden.

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