Abfindung Arbeitslosengeld

Entschädigung für Arbeitslosengeld

"Die Zahlung einer Abfindung hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit die Abfindung nicht mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird, sollte die reguläre Kündigungsfrist nicht unterschritten werden. Nur bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist wirkt sich eine Abfindung negativ auf das Arbeitslosengeld aus. Wichtigste Informationen und Hinweise, wie sich die Abfindung positiv oder negativ auf das Arbeitslosengeld auswirken kann. Welche Auswirkungen die Zahlung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld (ALG I) hat, erfahren Sie direkt hier!

Abgangsentschädigung auf Arbeitslosengeld angerechnet

Im Falle einer Beendigung aus betrieblichen Gründen, durch einen Abfindungsvertrag oder durch ein Arbeitsgericht können sie eine Entschädigung bekommen. Durch eine Abfindung verkürzen Sie Ihren Leistungsanspruch nicht. Einziger Ausnahmefall: Sie gehen in den vorzeitigen Ruhestand und die reguläre Frist wird nicht einhalten. Der Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld wird dann bis zum Fristablauf ausgesetzt. Der Tip: Immer auf dem neuesten Stand des Arbeits- und Sozialrechts - mit unserem kostenfreien Rundbrief!

Derjenige, der sich im beiderseitigen Einverständnis von seinem Auftraggeber abgetrennt hat und somit eine Entschädigung bekommt, braucht keine Belastung des Arbeitslosengeldes zu fürchten - auch dann nicht, wenn er in seinem Kündigungsvertrag eine höhere Entschädigung einräumt. Der Vertrag darf die reguläre Frist nicht verkürzen. Background: Der Mitarbeiter soll nicht das doppelte Honorar erhalten.

Das Arbeitslosengeld wird nicht gebraucht, wenn es trotz Erwerbslosigkeit keinen Lohnausfall gibt. Bei Einhaltung der regulären Kündigungsfristen für den Kündigungsvertrag bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld in voller Höhe ohne Entschädigung. Daher darf das Anstellungsverhältnis nicht früher als durch eine außerordentliche Entlassung aufhören. Eine Kündigungsvereinbarung sollten Sie daher auf keinen fall unterschreiben, wenn die reguläre Frist nicht einhalten wird.

Beachten Sie dies bei den Aufhebungsverhandlungen! Die Dauer der Kündigung richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag oder dem geltenden kollektivvertrag. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Nichteinhaltung der Kündigungsfristen können Sie einer Sperrfrist unterliegen. Andererseits ist Ihr Arbeitslosengeldanspruch bis zum Ende der ursprünglich gesetzten Frist ausgesetzt (§ 158 SGB III).

Die Arbeitsämter gehen in diesen Faellen davon aus, dass es sich bei der Entschaedigung um einen finanziellen Ersatz fuer die kuerzere Kuerzungsfrist handelt und werden den Leistungsanspruch vorlaeufig aussetzen. "Rest " heißt, dass der Start des Arbeitslosengelds in die nächste Zeit vertagt wird. Die Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld besteht jedoch prinzipiell weiter.

Bsp. - Der Auftraggeber kann nicht vor dem 30.09. 2016 kÃ?ndigen. Die Arbeitgeberin und der Arbeitnehmer sind sich einig, dass der Vertrag am 31. Juli 2016 endet und er zwei Bezüge als Abfindung erhalte. Wie lange Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, hängt von der Abfindung, Ihrem Lebensalter, der Dienstzeit im Unternehmen und der Frist ab.

Dadurch werden 25 und maximal 60 vom Hundert der Abfindung auf das Arbeitslosengeld verrechnet ( 158 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB III). Mit zunehmendem Alter des Arbeitnehmers und je mehr Zeit er für seinen Dienstgeber gearbeitet hat, umso niedriger ist der anrechenbare Teil der Abfindung und umso niedriger ist der Anrechnungsbetrag.

Die folgende Übersicht zeigt, wie weit sich dieser Anteil nach oben verschieben wird: Unser Tipp: Immer auf dem neuesten Stand des Arbeits- und Sozialrechts sein - mit unserem kostenfreien Rundbrief! Zum Beispiel - Ein Mitarbeiter ist 55 Jahre und seit 14 Jahren bei seinem Vorgesetzten. Das letzte Gehalt lag bei 120 EUR pro Tag und Jahr.

Bei Kündigung des Anstellungsverhältnisses erhielt der Mitarbeiter eine Abfindung in Hoehe von TEUR 2.000 und vereinbarte im Gegenzug die Beendigung des Anstellungsverhältnisses 90 Tage vor der normalen Frist. Kalkulation - Das Arbeitslosengeld sollte tatsächlich für die gesamten 90 Tage ausgesetzt werden. Die Einschränkung der Gutschrift nach obiger Übersicht führt jedoch zu einer günstigeren Kalkulation für den Mitarbeiter: Laut Übersicht liegt der relevante Anteil für die Gutschrift der Abfindung bei nur 30 Prozent.

Der Mitarbeiter erhält somit aufgrund seines Alters und seiner Betriebszugehörigkeit 70 % seiner Abfindung. Daher sind nur 30 % des Arbeitslosengeldes von insgesamt EUR 2. 000, d. h. EUR 7.500, auf das Arbeitslosengeld anrechenbar. Der nächste Arbeitsschritt ist die Berechnung, wie lange der Mitarbeiter hätte für diese Kapitalbelastung von 7.500 EUR gearbeitet haben müssen.

Anstelle der tatsächlich maßgebenden Anrechnungsfrist von 90 Tagen beträgt der Leistungsanspruch in diesem Fall also nur 62,5 Tage. Wurde die Vergütung in einem Arbeitsgerichtsvergleich festgelegt und bezieht der Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt bereits Arbeitslosengeld II (ALG II), wird die Vergütung als Vermögenswert mitberücksichtigt. Durch die Entschädigung vermindert sich der Leistungsanspruch (SPA, Entscheidung vom 03.03.2009, Rechtssache B 4 AS 47/08).

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