Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung durch den Arbeitgeber
Beendigung durch den ArbeitgeberDie Kündigung durch den Arbeitgeber? Was Sie beachten sollten.
Häufigste Beispiele meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind Entlassungen. Zahlreiche Entlassungen sind anfällig und rechtsunwirksam, weil Arbeitgeber oft schwere Irrtümer begehen. Um im Notfall vorbereitet zu sein, hier einige wesentliche Hinweise: Die Kündigung muss immer in schriftlicher Form sein.
Mündliche Entlassungen, z.B. wenn der Vorgesetzte sagt, dass er den Mitarbeiter "nie wieder treffen will" oder in vergleichbaren Äußerungen, sind wirkungslos. Nichtsdestotrotz muss auch dann die Lage geklärt werden, damit der Arbeitgeber nicht behauptet, der Mitarbeiter sei nicht aus eigener Initiative zur Stelle gewesen.
Damit der Anspruch auf den Lohn auch ohne Beschäftigung besteht, muss der Mitarbeiter vorgehen. In solchen FÃ?llen kann jeder Mitarbeiter vorsorglich auch vor Gericht klÃ?ren lÃ?sst, dass eine solche ErklÃ?rung das ArbeitsverhÃ?ltnis nicht auflöst. Wenn Sie jedoch eine Kündigung schriftlich bekommen haben, sollten Sie schnell darauf antworten.
Der Zeitraum für die Einreichung einer Kündigungsklage ist nur drei Monate nach Eingang der Kündigung. Eine vollständige Beschwerde muss innerhalb dieser Zeit bei dem zuständigen Gericht eintreffen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird die Kündigung als rechtlich wirksam angesehen und es kann nicht mehr überprüft werden, ob hinreichende Kündigungsgründe vorliegen oder ob die Formalitäten erfüllt sind.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist hier jedoch sehr strikt, so dass die dreiwöchige Frist zwingend eingehalten werden muss. Bei einer Kündigung sollten Sie sich ebenfalls unverzüglich nach Eingang der Kündigung beim jeweiligen Arbeitsvermittlungsamt abmelden. Andernfalls besteht die Gefahr von Leistungskürzungen bei Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber muss jedoch auch im Rahmen der Kündigung auf diese Pflicht verweisen.
Wenn Sie seit mehr als sechs Monaten beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind und das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter hat, haben Sie oft gute Aussichten, die Kündigung anzufechten und eine Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses oder eine Abgangsentschädigung zu erhalten (in einzelnen Fällen auch bei Unternehmen, in denen mehr als 5 Mitarbeiter angestellt sind - hier sollten Sie sich weiter informieren).
Weil der Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung ausführlich erläutern muss, warum er einerseits glaubt, dass er überhaupt entlassen werden muss und andererseits, warum ausgerechnet Sie gehen müssen. Die Kündigung aus betrieblichen Gründen ist umso früher wirkungslos, je mehr ein Mitarbeiter eingestellt ist, je höher sein Alter ist oder je mehr Unterhaltsverpflichtungen er hat.
Doch auch bei Entlassungen, die durch falsches Handeln des Mitarbeiters begründet werden, ist es oft möglich, erfolgreich gegen die Entlassung vorzugehen. Meistens kann der Mitarbeiter auch bei Verfehlungen nicht ohne weiteres entlassen werden, sondern muss zuvor gewarnt worden sein. Ihm muss daher schon einmal deutlich gemacht worden sein, dass das beklagte Benehmen nicht akzeptiert wird und bei Wiederholung zu einer Kündigung führt.
Auch wenn der Arbeitgeber vorgibt, dass der Mitarbeiter die Arbeiten nicht mehr ausführen kann, muss er sehr präzise vorgehen. Ist der Mitarbeiter zum Beispiel so lange krank, dass man eigentlich davon ausgehen kann, dass er in absehbarer Zeit nicht mehr arbeiten kann?
Wie kann man die Arbeitskräfte wiederherstellen? Auch wenn das Anstellungsverhältnis effektiv gekündigt wurde, gibt es viele weitere Regelungen im Rahmen der Aufhebung: die Kündigung des Anstellungsverhältnisses: Man denke nur an die Rechte im Hinblick auf die Entschädigung des nicht mehr in Anspruch genommenen Urlaubes, die Bezahlung von Mehrarbeit, die Ausgabe einer ordnungsgemäßen Bescheinigung, die Wahrung der Kündigungsfristen etc.
Hier kann die Vielfalt der häufigsten Fragestellungen nicht schlüssig wiedergegeben werden. Übrigens: Auch die Beschlüsse des Arbeitsamts sind oft offen, vor allem wenn es um die Festsetzung einer Kündigungssperre oder die Bemessung des Arbeitslosengelds geht.