Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Öffentlicher Dienst
Warnung Öffentlicher SektorWarnung / 8.2 Zahl der Warnungen| TVöD Office Professional| Öffentlicher Sektor
Es gibt keine generelle Antwort auf die Fragestellung, ob mehrere Warnungen nötig sind, bevor eine Beendigung eine Chance auf einen erfolgreichen Abschluss hat. Im Falle eines hohen Sozialschutzniveaus für den Arbeitnehmer (insbesondere im Falle des Ausschlusses einer regulären Entlassung aufgrund von Tarifverträgen - der so genannten Unkündbarkeit) dürfte ein Abmahnschreiben vor der Entlassung in der Regel nicht ausreichend sein. Entscheidet sich der Unternehmer für eine "letzte" Abmahnung und beschreibt diese auch als solche, muss er sich bewusst sein, dass er bei erneutem Missbrauch kündigen muss.
Dies bedeutet in der Realität, dass ein Warnschreiben nicht in allen Situationen ausreicht. Zuviele Warnungen können zu rechtlichen Nachteilen für den Auftraggeber führen. Entscheidet sich der Unternehmer für ein letztes Mahnschreiben, muss er auch entsprechend konsequent vorgehen. Andernfalls verliert im äußersten Fall jede vorherige Warnung ihre Gültigkeit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Anstellungsverhältnis beim nächstfolgenden Missbrauch zwangsläufig beendet wird und Sie nicht mehr mit einer weiteren Kronzeugenregelung rechnen werden.
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Arbeitsgesetz im Öffentlichen Dienst 2014: Die bedeutendsten Stichworte von A-Z - und weitere
Dabei ist das Arbeitsgesetz für den Öffentlichen Dienst 2014 besonders auf die Anforderungen der Öffentlichen Hand abgestimmt. Ohne lange theoretische Kenntnisse bietet der praktische Assistent eindeutige Handlungsanleitungen mit wertvollen Querverweisen zu den wichtigsten Tarifkommentaren von Breier/Dassau und Sponer/Steinherr und ermöglicht so eine zeitaufwändige Recherchearbeit.
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