Mietkündigung Vermieter

Beendigung des Mietverhältnisses Vermieter

Allerdings kündigt der Vermieter die Wohnung für den Mieter NICHT. Keine Mietvertragsauflösung! Der Vermieter wird die Ferienwohnung jedoch ohne Wissen des Vermieters räumen! - Mieterschutzrecht

AW: Keine Kündigung des Mietvertrages! Der Vermieter wird die Ferienwohnung jedoch ohne Wissen des Vermieters räumen! Noch einmal möchte ich unterstreichen, dass es weder eine Kündigung in schriftlicher noch in mündlicher Form gab. Nach dem Telefongespräch mit dem Vermieter war der Vermieter (oder der Mieter) schockiert und konnte in den nächsten Tagen und Wochen je nach Lage zunächst nicht klar denken.

Die Pächterin hatte schon vorher viel zu tun gehabt und ihre ganze Energie in die Selbstständigkeit außerhalb ihres Wohnorts investiert. Bei nächtlicher Kälte übernachtete die Pächterin im Erdgeschoss des Wohnhauses, in dem die Vermieterin die Wohnungen illegal geräumt hatte, da sie noch alle Autoschlüssel hatte.

Das Schloss war vom Vermieter ersetzt worden, aber die Ferienwohnung war noch menschenleer. Dann wurde es im Weinkeller so kühl, dass die Pächterin fürchtete, dass sie in der Nacht erstarrt. Die hat sich dann aber doch gestärkt und konnte mit einer gelegentlichen Unterbringung aus dieser Sache herauskommen und bis zum Frühling 2009 1000 EUR sparen (es waren 1000 EUR, die sie dem Vermieter schuldet, nicht 1800 EUR, wie ich aus Versehen falsch geschrieben habe).

Der Mieter hatte dann ein eigenes Haus über dem Kopfende und konnte sich selbst ernähren, hatte aber große Schwierigkeiten mit der Sache, zumal alles, was sie 40 Jahre lang gelebt hatte, in der vom Vermieter freigewordenen Ferienwohnung war. Selbst wenn die Pächterin auf sich selbst aufpassen konnte, ging dieser Zwischenfall und die Folgen nicht ohne Spuren an ihr vorüber und sie war'ganz aus dem Weg', wie man so schön sagt....

Die Vermieterin hat sich in der vergangenen KW 04/2009 mit dem Vermieter per Telefon in Verbindung gesetzt, um ihm die Restmiete zu übergeben und schließlich ihre Habseligkeiten, Kleider, Dokumente und Habseligkeiten zurückzuholen. Dabei ging es nur um ihre privaten Dinge, da die Ferienwohnung mit Fernseher gemietet wurde.

Sie hat sich dann in der ersten KW 05/2009 mit dem Vermieter getroffen, der ihr versprochen hatte, ALLE ihre Dinge zu bringen und ihr gegen die 1000 Euros zu geben. Zur Verkürzung der Meldung (sorry, dass es so lang ist!), hatte der Vermieter dann eigentlich nur altes, für den Mieter wertloses Zeug aus dem Untergeschoss des Mieters in sein Fahrzeug eingeladen.

Da war kein einziges Objekt aus der Ferienwohnung mit den Dingen. Schon bei der Übernahme der Dinge sah der Mieter, dass etwas fehlt, konnte aber noch nicht erkennen, was fehlt, da die Übernahme auf der Straße und vom Auto (Van) des Hausherrn erfolgte und alles in den alten Koffern (aus dem Keller) und Schachteln des Mieters verpackt war.

Anscheinend fehlt eines der wichtigsten privaten Gegenstände für den Mieter (ein älterer Computer mit allen notwendigen und geheimen Dateien), der Mieter weigerte sich, die 1000 EUR an den Vermieter zu übergeben, zeigt ihm, dass sie das nötige Kleingeld hatte, gab ihm aber nur 500 EUR, um wenigstens die Gegenstände aus dem Wagen zu holen, was fast scheiterte.

Am Ende war die Pächterin nervös, als sie später die Kisten und Kisten packte und sah, dass es nur "Zeug" aus dem Untergeschoss war. Der Mieter hatte keine Wertsachen, sondern nur Dinge, die für sie von privatem und immateriellem Nutzen waren (z.B. Unterlagen, Urkunden, Memorabilien, Kleidung, etc.).

Man einigte sich darauf, dass ein "Kumpel" des Vermieters die persönliche Habe des Mieters erhalten würde (er hätte vermutlich die Mieterwohnung ohne den Vermieter geräumt, ein völlig Fremder, der in den privaten Habe des Mieters herumgeschnüffelt und diese in irgendeiner Form veräußert hatte!

Der Mieter nahm in der Folgezeit mehrmals Kontakt mit dem Vermieter auf, um die Herausgabe seiner Habseligkeiten zu erbitten, wurde aber vom Vermieter stets und über Wochen hinweg nur aufgeschoben. Die Pächterin entschied sich dann, sich an einen Anwalt zu wenden, weil sie hoffnungslos und nervös war und sich Sorgen machte, dass sie ihre Habseligkeiten nicht zurückbekommen würde.

Vermutlich hat die Pächterin das nicht sehr klug gemacht, sie war beschämt und besorgt und hatte nicht das nötige Kleingeld für einen Juristen, nur die 500 Euros, die noch da waren. Der Mieter kontaktierte mehrere Anwälte per E-Mail, und der Mieter bekam nur eine Ablehnung von einem der Anwälte, alle anderen, die sie um Beratung und Unterstützung baten, antworteten überhaupt nicht.

Dazwischen verließ die Pächterin die Kraft, weiter für ihre Dinge zu streiten, weil sie wenig Aussicht hatte, sie je wieder zu treffen zumal sie dann die 500 Euros nicht mehr hatte, da sie von ihrem Unterhalt aufbrauchte. Kürzlich wurde der Pächterin geraten, sich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, da sie mittlerweile ohne Mittel ist, obwohl sie selbstständig ist (Kleinunternehmerin nach 19, letzter Steuerbescheid nach der Befreiung) und keine Gelder von nirgendwo ( "Konsortium" o.ä.) abzieht und auch die ausstehenden 500 EUR nicht mehr auszahlen kann.

Der Mieter hat immer noch keine eigene Ferienwohnung und kann sich nicht einmal mehr einziehen. Der Mieter hat sehr stark unter seiner psychischen und physischen Verfassung zu leiden, und selbst wenn der Mieter wenig Kräfte hat und nicht mehr wirklich daran glauben kann, dass er seine Dinge je aus der Ferienwohnung holen wird, möchte er wieder zu einem Gerichtsvollzieher gehen....

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