Newsletter Rechtssicher

Rundschreiben Legal

Viele Newsletter haben rechtliche Schwächen. Dieser Newsletter ist nach wie vor ein tolles Online-Marketing-Tool und damit die Möglichkeit, die Registrierung rechtssicher zu bestätigen. Mit dem rechtssicheren Double Opt-In Newsletter-Anmeldeformular sammeln Sie neue E-Mail-Adressen. Die Anmeldeformulare für den Newsletter sind die Basis für jedes gute E-Mail-Marketing.

Wie man Newsletter rechtssicher macht

Nach wie vor sind Newsletter und Mailing eines der beliebtesten Werbemittel für Sie. Es gibt jedoch eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken im E-Mail-Marketing, die oft zu einer Warnung des Absenders führt. Sie lernen von aktivMind, wie Sie Ihre Sendungen und Newsletter rechtssicher einrichten. Das Mailing ist aus dem Marketing-Mix der modernen Firmen nicht mehr wegzudenken. Deshalb ist es ein fester Bestandteil des Marketing-Mixes.

Kaum ein anderes Gerät ist besser geeignet, um Ihre Kundschaft unmittelbar anzusprechen und über Ihre Angebote zu informieren. Vor der Erstellung und Versendung Ihres Newsletter oder Werbebriefs sollten Sie sich jedoch mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen und einige wichtige Fragestellungen klären:

Für den Versand von Mailings wird in Deutschland das so genannte Opt-in-Verfahren angewendet. Anschließend muss Ihr Adressat der Benachrichtigung per E-Mail zugestimmt haben - und zwar tatkräftig. D. h.: Wird die Zustimmung über eine Kontrollkästchen auf elektronischem Wege erteilt, muss sie beim Seitenaufruf frei sein - der Adressat muss selbst handeln und das Kästchen ankreuzen.

Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass der Zustimmungstext eindeutig nachvollziehbar ist, damit Ihr Adressat exakt weiss, woran er sich beteiligt. Sie geht aber noch einen weiteren Weg: Im Zweifel müssen Sie als Absender nachweisen können, dass die Einwilligung tatsächlich vom Adressaten selbst - also nicht von einer anderen Person - erteilt wurde.

Nach der Einwilligung eines Empfängers zum Empfang Ihres Newsletters und der Eingabe seiner Emailadresse senden Sie der betreffenden Person eine Email an die von Ihnen genannte Emailadresse. Sie versenden mit dieser Email einen Bestätigungs-Link - erst nachdem die betreffende Person diesen bestätigte, wird die Emailadresse in Ihren Email-Verteiler aufgenommen. Sie sind auf der richtigen Seit.

Die rechtliche Situation für Werbe-E-Mails ist sehr klar: Es dürfen nur eigene Artikel geworben werden, die mit denen Ihres bisherigen Käufers mithalten. Zugegeben, diese Regel ist zu interpretieren: Welchen Vorteil hat eine Werbe-E-Mail, in der Sie Ihrem Auftraggeber nur vergleichbare Artikel anbieten können - die er bei einer frühzeitigen Einkaufsentscheidung möglicherweise bewußt nicht gewählt hat?

Es wäre natürlich sinnvoll, die Artikel, an denen Ihr Interessent interessiert ist, mit einzubeziehen. Die zu bewerbende Ware muss daher mit größter Sorgfalt ausgewählt werden. Demgegenüber haben Sie viel mehr Freiheit bei der Erstellung Ihres Newsletter. Falls Ihr Abonnent es unabhängig voneinander bestellt hat, ist fast alles möglich - vorausgesetzt, Sie haben Ihren Abonnenten bei der Registrierung darüber informiert.

Ein Teil der Werbe-E-Mail oder Ihres Newsletter ist Teil der Informationspflichten und muss daher beigefügt werden. Zunächst das Aufdrucken, in dem Sie Ihre Adressaten über Ihr Geschäft unterrichten. Aus Platzgründen können Sie in Ihrer E-Mail auch auf Ihr Website-Aufdruck verweisen, wenn der Verweis eindeutig als Drucklink zu erkennen ist.

Hinweis: Wenn Sie einen Newsletter über ein Registrierungsformular auf Ihrer Webseite abonnieren, sollte dieser auch einen Link zu den Datenschutzhinweisen enthalten. Ihre Werbe-E-Mail muss auch einen Abmelde-Link enthalten, über den die betreffende Person das Mailing abbestellen kann.

Mehr zum Thema