Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Tickets Privat Weiterverkaufen
Private Tickets weiterverkaufenJuristische Informationen für Anbieter und Nachfrager
Ein unerwarteter Geschäftsausflug, ein krankes oder verunglücktes Kind: Gelegentlich muss der vorgesehene Konzert- oder Sportbesuch ins Meer abstürzen. Wie kann man mit Tickets umgehen, die oft vor einigen Tagen erstanden wurden? Doch: Kann der Kartenbesitzer die Tickets privat weiterverkaufen? Vor einigen Tagen wurden die Tickets für ein Fußballspiel des Lieblingsvereins erstanden.
Kann der Ticketbesitzer die Tickets weiterverkaufen? Sollte der Kunde aufgrund von Krankheiten oder Terminschwierigkeiten an der Besichtigung des Spieles verhindert sein, kann er sein Ticket weiterverkaufen.
Weitere Ausnahme: Wenn die Karte als Privatgeschenk gegeben wurde. Weil die Bedingungen nur für den Erstkäufer und nicht für den Schenkenden gültig sind. Die Kaufinteressenten können ohne zu zögern zum Spielen gehen.
Eine solche Person wird vermutlich wegen der größeren Zahl von Veranstaltungen öfter Tickets ausgeben. Ist er dann ein kommerzieller Anbieter? Die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen ist oft verschwommen.
Unabhängig davon, ob eine natürliche Person als Gewerbetreibender anzusehen ist, beurteilen die Richter selbst. Die Anzahl der Ticketverkäufe pro Jahr, aus denen ein Privatverkäufer ein kommerzieller Händler wird, ist nicht festgelegt. Daher sollten Privatleute darauf achten, dass sie Tickets wirklich nur dann weiterverkaufen, wenn sie in ihrem Freundes- oder Bekanntschaftskreis keinen Wiedereinstieg haben. Da wer als kommerzieller Betreiber angesehen wird, ist für ihn ein Wiederverkaufsverbot in den AGB (oder ATB) des Anbieters obligatorisch!
Wenn Sie ein persönliches Angebot weiterverkaufen möchten, ist es daher besser, den Organisator zu beauftragen, die Tickets auf den Kundennamen neu zu schreiben. Andernfalls muss der Besteller mit einer Ablehnung bei der Zutrittskontrolle gerechnet werden.