Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Seite ohne Impressum Melden
Seitlich ohne Impressum BerichtFalsche Aufdrucke melden: Was sind die Moglichkeiten?
Deshalb besteht auch für alle Business-Websites eine Abdruckpflicht. Dieser Leitfaden erläutert, warum Sie einen falschen Aufdruck melden können und was darin stehen muss. Zusätzlich zur Darstellung möglicher Anmeldestellen wird auch die Lage der Betreiber privater Standorte erörtert. Sie beschreibt auch exakt, welche Informationen ein Impressum beinhalten muss.
Damit Sie einen falschen Abdruck melden können, muss eine dieser Informationen falsch sein oder ganz ausbleiben. Das Gesetz sieht neben den inhaltlichen Aspekten auch vor, dass die Identifikation des Anbieters auf jeder Seite einer Website leicht zu finden sein muss. Wenn Sie einen fehlenden oder falschen Abdruck melden wollen, stehen Ihnen prinzipiell unterschiedliche Verfahren zur Auswahl.
Wenn Sie sich zum Beispiel in der Lage sehen, dass ein Konkurrenzverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der Website vorliegt, der ein ungeeignetes Impressum vorlegt, können Sie sich an die Zentrale des Wettbewerbs richten. Er kann auch eine Verwarnung aussprechen und sich für Ihre Rechte einsetzen. Weniger drastisch: Kontaktieren Sie den Betreiber der Website ohne Anwälte oder andere Einrichtungen und fordern Sie ihn auf, das Impressum schnell umzustellen.
Wenn dieser nicht antwortet, haben Sie trotzdem die Option, den falschen Abdruck zu melden. Fraglich ist, ob auch die privaten Seitenbetreiber der Abdruckpflicht unterworfen sind. Wenn Sie als privater Verwalter auch nur ein Werbebanner verwenden oder auf andere Art und Weisen mit Ihrer Seite einnehmen, gelten Sie im Netz nicht mehr als privat.
Es besteht in diesem Falle die Möglichkeit, dass andere Ihren fehlenden oder falschen Aufdruck melden. Blogs und Forumsleiter sind noch nicht eindeutig klassifiziert, sollten aber im Zweifelsfall auch ein Impressum einrichten. So sind Sie immer auf der richtigen Seite.
Internetauftritte ? ohne Impressum, wo kann ich berichten? - Onlinerecht
AW: Websites ohne Impressum, wo kann ich berichten? Zitieren von Gravenstein: Zu C: Jede Webseite muss ein Impressum haben. Klicke in dieses Eingabefeld, um es in voller Grösse darzustellen. aehhhh.... Anders gelesen und interpretiert: 5 TMG schreibt folgende allgemeine Auskunftspflichten vor: (1) Dienstanbieter müssen folgende Angaben leicht verständlich, direkt zugänglich und für Geschäftstelemedien, die in der Regel kostenpflichtig angeboten werden, aufrechterhalten: (1) Die Anbieter sind verpflichtet, die Daten in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung zu stellen:
D: Nun, ich halte das Impressum für sehr bedeutsam für eine Webseite. Klicke in dieses Eingabefeld, um es in voller Grösse zu zeigen. Die unnötigste seit der Einführung der Würstchen aus der Röhre. ehrlich.