Xing Impressum

Impressum Xing

Springe zu Wo erwartet ein Benutzer das Impressum? Auf die enorme Nachfrage hat XING nun reagiert und zumindest im privaten XING-Profil einen Impressum-Button eingefügt. Für Privatpersonen ist das Thema Impressum nicht relevant. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass eine Anbieterkennzeichnung ("Impressum") für "Business-like Telemedia" obligatorisch ist. Hauf berichtete über Streitigkeiten wegen fehlender und/oder unzureichender Impressum-Informationen auf der "XING"-Plattform.

Impressum bei Xing & LinkedIn

Eine der ärgerlichsten Auswüchse des Gesetzes, die Internet-Nutzer quälen, ist wohl die Pflicht zum Abdruck. Obwohl es dem Schutz der Konsumenten dient, hat es sich die Abdruckpflicht als Basis für Warnungen erspielt. Besonders in Social Media, wo die Abdruckpflicht für eine große Anzahl von Bildern und Webseiten eingehalten werden muss und oft in Vergessenheit gerät, wird es zu einem echten Ärgernis.

Aber auch wer sich in den dafür eingerichteten Kategorien anmeldet und sich für unbedenklich hält, kann eine unangenehme Überaschung erfahren. In jüngster Zeit kam es zum Beispiel beim Business-Netzwerk Xing, dessen Impressum von den Richtern des Landgerichts Stuttgart als ungenügend angesehen wurde. Damit Sie sich diese Gedanken nicht machen müssen, soll Ihnen der folgende Artikel helfen zu verstehen, wann Sie ein Impressum brauchen und wie Sie es richtig einsetzen können.

Näheres über oder von Anwalt Schwenkke finden Sie auf seiner Website / seinem Blog, im Rechtsberatungs-Podcast, auf Xing, Facebook, Google+ oder twittern. Für welche Querschnitte gilt die Aufdruckpflicht? Alle unabhängig voneinander operierenden "Telemedien" (5 Abs. 1 TMG) unterstehen der Aufdruckpflicht. Das sind Online-Angebote, die neben Webseiten oder Weblogs auch individuelle Angebote und Webseiten in Social Networks enthalten.

Entsprechend gilt die Abdruckpflicht auch für Portale auf LinkedIn, Youtube, Tumblr oder anderen Foren. Dies wirft die Fragen auf, wie es mit Gelbe Seiten-Einträgen aussehen könnte, die von Dritten auf der Grundlage von öffentlichen Angaben erstellt wurden und kein Impressum haben. Wer ist für das Impressum verantwortlich? Abgesehen von der Fragestellung, ob eine Abdruckpflicht existiert, ist es von Bedeutung zu wissen, wer die Verantwortlichkeit dafür hat.

Dies bedeutet, dass Sie nicht für Druckfehler innerhalb von durch Dritte "für Sie" erstellten Profilbildern haftbar sind. Wenn Sie jedoch ein eigenes Benutzerprofil bei Xing erstellt haben und dieses selbst pflegen oder von Angestellten oder Dienstleistern pflegen ließen, sind Sie für die Druckfehler dort verantwortlich. Gelten die Impressumspflichten für Mitarbeiterprofile?

Die Mitarbeitenden führen selbst keine Geschäfte, so dass ihre Profilerstellung kein Impressum erfordert. Schreibt ein Arbeitnehmer bei Xing regelmässig Artikel, in denen er für seine Auftraggeber werbt, z.B. durch Verweise auf deren Offerten oder Blogeinträge, so handelt es sich dabei um ein Unternehmensprofil. Selbst wenn ein Angestellter beispielsweise über sein Xing-Profil mit Firmenkunden kommunizieren kann, besteht in der Praxis meist eine betriebswirtschaftliche Nutzen.

Gelingt der Beweis trotzdem, gilt für den beauftragten Anwalt das gleiche wie für alle anderen Impressumspflichten. Was sind die Anforderungen für ein Impressum? Ein Impressum muss zunächst die Anforderungen an den Inhalt einhalten. Weil der Inhalt dieses Artikels den Umfang dieses Artikels übersteigt, wird auf das Impressum bei Lieferantenkennung. de oder auf der Website des Bundesministeriums des Innern hingewiesen.

Zu beachten ist jedoch, dass die Kontaktangaben allein oft nicht den Erfordernissen eines Imprints entsprechen. Beispielsweise sind Informationen über den geschäftsführenden Direktor oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Regel nicht im Impressum zu sehen. Xing gibt beispielsweise nicht die für ein Impressum benötigte E-Mail-Adresse an. In jedem Fall besteht der Irrtum in der Tatsache, dass das Impressum nach 5 Abs. 1 TMG entweder "einfach erkennbar" oder "nicht direkt zugänglich" ist.

Ab wann ist ein Aufdruck leicht wiederzuerkennen? Das Impressum ist dann " wiedererkennbar ", wenn es von einem durchschnittlichen sachkundigen und aufmerksamem Benutzer ohne mühsame Suche innerhalb eines Profil gefunden werden kann. Wenn der Aufdruck innerhalb des Profil geschrieben wird (was aber kaum der Fall ist), ist er in der Praxis leicht zu finden. Meistens gibt es jedoch einen Bereich, in dem das Impressum liegt.

Dabei ist es wichtig, wie der Link zum Impressum heißt und wo er liegt. Bezüglich des Namens werden Bezeichnungen wie "Impressum", "Anbieterkennzeichnung", "Kontakt" oder "Über mich" erkannt. Andererseits betrachteten die Gerichten die Überschriften "AGB", "Backstage" oder "Info" auf der Seite von Google nicht als Impressum.

Falls das Benutzerprofil in Englisch ist, sollte der Impressum-Link "Impressum" sein. Das Platzieren des Impressum-Links im Header-Bereich des Profiles wird als gesichert angesehen. Es wird jedoch zu einer Gefahr, wenn sich ein Aufdruck in der Fußzeile abspielt. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Link "Impressum von...." zwischen dem Körper des Textes und der Fußzeile eines Xing-Profiles nicht ausreichend sichtbar ist.

Xing hat deshalb den Impressumlink an den Anfang des Kontos verschoben. Die Verlinkung auf den Impressumsbereich in Xing-Profilen erschien dem Landgericht Stuttgart als zu unscheinbar und daher nicht leicht ersichtlich. Schnell verbesserte Xing die Verbindung und platzierte sie an der Spitze des Querschnitts entsprechend den Vorgaben des Platzes. Aber nur die Wiedererkennung des Impressums ist nicht hinreichend, wenn sie nicht direkt zum tatsächlichen Impressum führen.

Ab wann ist ein Impressum sofort verfügbar? Das Impressum muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von jedem Teil des Bildes aus mit zwei Mausklicks zugänglich sein. Ist das Impressum beispielsweise im Bereich Xing-Profil beworben, ist es mit einem Mausklick aufrufbar. Bei Verlinkung eines externen Impressums (z.B. auf der Internetseite eines Unternehmens) muss der Verweis jedoch auf das Impressum erfolgen.

Darüber hinaus ist ein weiteres Gefährdungspotential gegeben, wenn die im verknüpften Impressum als Verantwortlicher genannte Stelle vom im verknüpften Anforderungsprofil abweichen sollte. Von wem darf auf welche Imprints verwiesen werden? Unterhält z. B. Max Mustermann ein Xing-Profil unter diesem Firmennamen und verweist auf das Impressum der Max Mustermann GmbH-Website, ist dieser Link nicht aussagekräftig.

Sie sollten daher im verknüpften Impressum deutlich machen, für welche Verlinkungsprofile dies zutrifft. Wenn im Xing-Profil ein externer Abdruck verknüpft ist, muss dieser mit zwei Mausklicks aufrufbar sein. Außerdem sollte aus dem verknüpften Impressum hervorgehen, dass es auch für das Xing-Profil zutrifft. Andernfalls müssen Sie Ihren eigenen Aufdruck behalten.

Wenn ja (z.B. für Handelsvertreter notwendig), sollte abgeklärt werden, welches Impressum enthalten ist. Für wen ist die Haftung bei unzureichendem Impressum der Bühne gegeben? Sollte eine der Plattformen einen unzureichenden Impressumsbereich bieten oder, wie im Falle von LinkedIn, überhaupt keinen haben, so sind die Profilbetreiber haftbar. Viele Anwälte haben zum Beispiel nicht damit gerechnet, dass ein Richter die frühere Prägung von Xing für unzulänglich erachtet.

Sie müssen also darauf achten, dass Ihr Aufdruck so klar und gut wie möglich ist. Wenn LinkedIn keinen Impressumsbereich hat, müssen Sie den Impressum-Link z. B. in der Profilbezeichnung einfügen. Im Gegensatz zu Xing stellt LinkedIn kein Impressum zur Verfügung. Jedoch gibt es zwei Möglichkeiten, der Pflicht zur Abdrucknahme nachzugehen. Alternativ wird der Link zum äußeren Impressum im Bereich "Kontaktdaten" gesetzt.

Sie sollten daher in der Rubrik "Über mich" gemäß der zweiten Variante einen Verweis auf das Impressum (oder das beworbene Impressum) setzen. Benachteiligung des Verweises in diesem Bereich: der Verweis ist nicht anklickbar. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob ein Impressum-Link nicht ausreicht. Das Impressum ist keine deutschsprachige, sondern eine EU-weite Anforderung.

Durch Verstöße gegen das Impressum, die Kosten einer Abmahnung in der Größenordnung von ca. 1000 EUR sowie die Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Größenordnung des doppelten Betrages bei weiteren Verstössen. Das heißt Erinnerungen müssen bei jeder Änderung des Designs der Plattform überprüfen, ob ihr Aufdruck noch richtig angezeigt wird. Brauche ich einen Aufdruck? Ist das Impressum mit dem gesetzlichen Gehalt versehen?

Kann man den Aufdruck leicht erkennen? - Gibt der Titel der Kategorie den Aufdruck an und ist der Link gut ablesbar? Kann das Impressum sofort abgerufen werden? - Ist das Impressum mit zwei Mausklicks zu erreichen? Für verknüpfte Aufdrucke: Kann man erkennen, dass das verknüpfte Impressum auch für das Verlinkungsprofil zutrifft?

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