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Ordentliche Kündigung Mieter Bgb
Gewöhnliche Kündigung durch den Mieter BgbBeendigung des Mietrechts - Beendigung des Mietvertrages
Die Kündigung des Mietvertrages nach §§ 542 ff BGB erfolgt im Rahmen des Mietvertragsrechts bei Kündigung. Dabei ist die Form des zu kündigenden Mietvertrages von ausschlaggebender Wichtigkeit. Die Kündigungsregelungen gelten nicht für alle Mietverträge. Hierbei ist vor allem zwischen einem unbeschränkten und einem beschränkten Mietvertag (befristeter Mietvertrag) zu unterscheiden.
Zudem sind die rechtlichen Bestimmungen über die Kündigungsfristen für Mieter und Mieter verschieden. Eine Kündigung eines Mietvertrages unterliegt gewissen rechtlichen Anforderungen (Zeitraum, Art, Rechtfertigung, etc.). Andernfalls wird die Kündigung nicht rechtskräftig. Die Anfechtungsmöglichkeit der Kündigung durch Einspruch ist auch vom Gesetzgeber unter gewissen Umständen ausgeschlossen:
- die Optionen des Eigentümers zu einer Kündigung). In manchen Fällen muss die Kündigung eines Mietvertrags mit anderen (möglicherweise niedrigeren) Bedingungen als die des Eigentümers verbunden sein. Eine unbefristete Mietdauer ist dadurch gekennzeichnet, dass das Ende der Mietdauer nicht im Voraus festgelegt wird. Ein solcher Mietvertrag läuft demnach nicht von selbst, sondern durch Kündigung aus (§ 542 Abs. 1 BGB).
Das Kündigungsrecht steht beiden Parteien, dem Mieter und dem Mieter, zu. Die Kündigungsbedingungen und -fristen sind für den Mieter jedoch strenger als für den Mieter selbst. Eine unbefristete Mietdauer kann sowohl im Wege der ordentliche Kündigung nach § 573 BGB als auch der ausserordentlichen Kündigung fristlos gekündigt werden.
Ein befristeter Mietvertrag erlischt im Gegensatz zu einem unbeschränkten Mietvertrag grundsätzlich ohne weiteres nach dem Ende der Mietdauer (§ 575 BGB). Die Kündigung des Mietvertrages ist nicht notwendig. Die Kündigungsregelung des § 573 BGB gilt daher nicht für einen befristeten Mietvertrag. Nichtsdestotrotz können sowohl ein befristeter als auch ein unbefristeter Mietvertrag durch außerordentliche Kündigung fristgerecht oder fristlos gekündigt werden.
Bei der Kündigung sind im Rahmen des Mietrechts verschiedene Arten von Kündigungen zu unterscheiden. Somit kann ein Mietvertrag durch:: Eine unbefristete Mietdauer kann sowohl vom Mieter als auch vom Eigentümer beendet werden. In § 573c Abs. 1 BGB sind jedoch beide Vertragspartner verpflichtet, gewisse gesetzliche Fristen einhalten. Die ordentliche Kündigung wird daher auch als ordentliche "fristgerechte" Kündigung bezeichne.
Die Kündigungsfrist und -bedingungen sind für den Mieter und den Mieter unterschiedlich. Eine außerordentliche Kündigung ist eine Form der Kündigung, die zu einer frühzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führen kann. In diesem Zusammenhang ist zwischen einer außerordentlich begrenzten Kündigung und einer außerplanmäßigen Kündigung ohne Kündigungsfrist zu unterscheiden. Zudem müssen die verschiedenen Kündigungsanforderungen von Mieter und Mieter berücksichtigt werden.