Kündigung wegen Mangelnder Leistung

Abbruch wegen mangelnder Leistung

Für eine wirksame Kündigung wegen mangelnder Leistung gelten jeweils andere Voraussetzungen. Weil es schwierig ist, wegen schlechter Leistung rausgeschmissen zu werden. Beendigung wegen mangelnder fachlicher Qualifikation. Was die Messbarkeit der Leistung im Job angeht, wird es kompliziert. kann: eine Kündigung wegen mangelnder Leistung.

Abbruch wegen Leistungsschwäche

Mangelhafte Arbeitsleistungen - oder eine enttäuschende Erwartung des Arbeitsgebers an die Leistung des Mitarbeiters - sind oft der Grund, warum ein Beschäftigungsverhältnis unzufrieden ist und der Arbeitsgeber - oft mit Erfolg - beginnt, nach einem Entlassungsgrund zu forschen. Allerdings ist eine mangelhafte Leistung nur sehr vereinzelt ein wirklicher Entlassungsgrund.

Die Bundesarbeitsgerichte haben einige Richtlinien für Kündigungen wegen mangelnder Leistung entwickelt: Die Mitarbeiter müssen über einen langen Zeitabschnitt unterdurchschnittlich arbeiten. So muss er beispielsweise weniger oder deutlich mehr als die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen geleistet haben. Zugleich muss der Mitarbeiter in der Lage sein, entsprechend seinen individuellen Möglichkeiten bessere Ergebnisse zu erzielen.

Ein Mitarbeiter erfüllt daher seine vertraglichen Verpflichtungen prinzipiell, wenn er nach besten Kräften mitarbeitet. So ist es egal, was die anderen Mitarbeiter im Unternehmen tun. Es ist in der Realität oft ein großes Hindernis für Arbeitgeber, die Durchschnittsleistung ihrer Mitarbeiter vorzustellen.

So sind beispielsweise Aktivitäten vorstellbar, bei denen selbst ein einziger Irrtum so weitreichende Folgen hat, dass eine Verletzung von kündigungsrelevanten Vertragspflichten eintritt ( "der Lotse eines Passagierflugzeugs, der die Kontrolle der vorgeschriebenen Flugzeugbetankung vergisst"). Eine Kündigung des Mitarbeiters wegen mangelnder Leistung ist vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen, bringt aber in der Regel große Nachteile.

Wenn Sie eine Kündigung oder Verwarnung aufgrund der Tatsache bekommen, dass Sie nicht so gut arbeiten wie Ihre Angestellten, ist dies in der Regel nicht legal. Fehlt einem Mitarbeitenden das Commitment, müssen Sie zunächst eine Warnung herausgeben, bevor Sie wegen mangelnder Leistung kündigen.

Beendigung wegen mangelnder Berufsqualifikation

Hinsichtlich der Meßbarkeit der Leistung im Berufsleben wird es umständlich. Aber kann ein Mangel an fachlicher Qualifizierung des Mitarbeiters eine Kündigung begründen? Die Kündigungsgründe sind im Einzelnen nicht immer einfach zu ermitteln. Die Eignungsfrage hängt vor allem von der Unterscheidung zwischen "Unfähigkeit" und "Unwilligkeit" eines Mitarbeiters ab.

Sie werden benachrichtigt, wenn eine mangelhafte oder unzureichende Leistung einen Grund zur Kündigung durch eine Person darstellt und welche Bedingungen für eine effektive Kündigung durch eine Person überhaupt gegeben sein müssen. Fehlendes Merkmal oder unzureichende berufliche Qualifikationen? Wenn ist Unangemessenheit ein Grund zur Entlassung? Ist es möglich, den Vertrag wegen mangelnder Leistung zu kündigen? Was kann ich gegen eine Kündigung wegen mangelnder Tauglichkeit oder mangelnder beruflicher Befähigung tun?

Fehlendes Merkmal oder fehlender Berufsabschluss? Möchte der Unternehmer die mangelhafte Leistung eines Mitarbeiters reklamieren, muss zunächst zwischen objektiven und subjektiven Eignungsmängeln unterschieden werden. Die subjektiven Eignungsdefizite basieren auf der Person des Mitarbeiters und sind vorhanden, wenn dem Mitarbeiter wesentliche Qualitäten für die Durchführung der Aktivität fehlt.

Mentale, gesundheitliche und körperliche Behinderung können ebenfalls aufgelistet werden, um die individuelle Tauglichkeit des Mitarbeiters in Zweifel zu ziehen. Sachliche Eignungsdefizite sind von der Person des Mitarbeiters abhängig und bestehen, wenn ihm die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Bedingungen nicht gegeben sind. Klassisch handelt es sich dabei um den Fachkräftemangel. Die fehlende berufliche Qualifizierung kann auch ein solcher Nachteil sein.

Darüber hinaus kann auch das Fehlen der notwendigen Untersuchungen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, sich an den Arbeitsplatz zu schleichen, indem man die Qualifikation des Mitarbeiters bewusst täuscht. So kann zum Beispiel eine zu hohe Leistung während des Interviews nicht bestraft werden, aber die bewusst fehlerhafte Präsentation der eigenen Qualifikation oder der bereits geleisteten Dienste ist ein Grund zur Entlassung.

Sie wurden entlassen und Ihr Auftraggeber beschuldigt Sie, nicht über die notwendigen Qualifikationen oder Qualitäten zur Ausführung Ihrer Tätigkeit zu verfügen? Wenn ist Unangemessenheit ein Grund zur Entlassung? Ein Mangel an Geeignetheit allein ist kein Grund zur Kündigung, da vier Bedingungen für eine effektive Kündigung aus persönlichen Gründen erfüllt sein müssen. Kann einer davon nicht ausreichend nachgewiesen werden, entfällt die gerichtliche Kündigung.

Vorraussetzung ist jedoch, dass der Mitarbeiter innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsklage eingereicht hat. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen ist die Kündigung gültig. Zuallererst muss bescheinigt werden, dass der Mitarbeiter aufgrund mangelnder Eignung seine vertraglichen Verpflichtungen in absehbarer Zeit nicht ausreichend erfüllen kann (sog. Negativprognose).

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die operativen oder ökonomischen Belange des Unternehmers durch die Untauglichkeit des Mitarbeiters wesentlich eingeschränkt werden. Die Wertminderung tritt z.B. dann ein, wenn der Geschäftsprozess durch die Leistungsstörung des Mitarbeiters wesentlich unterbrochen wird oder der Auftraggeber dadurch einen finanziellen Schaden erleidet. Außerdem darf es nicht möglich sein, den Mitarbeiter einer anderen Vakanz zuzuordnen, in der die mangelnde Befähigung kaum oder gar nicht erkennbar ist.

Zusätzlich müssen das Lebensalter, die Dienstzeit, die Unterhaltspflichten und eine eventuelle schwere Behinderung des Mitarbeiters angegeben werden. Entlassungen aus persönlichen Gründen müssen nicht vorab angemahnt werden, da dem Mitarbeiter im Gegensatz zu Verhaltenskündigungen keine strafbare Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Sind Sie entlassen worden, weil Ihr Auftraggeber Ihnen den Vorwurf macht, Sie hätten nicht die richtige Qualifikation zur Ausführung Ihrer Tätigkeit?

Sie werden von uns rasch und ausführlich über Ihre Optionen informiert und, wenn Sie es wünschen, werden wir alle juristischen Maßnahmen zur Abwendung der Kündigung einleiten. Ein Mitarbeiter kann in der Regel nicht wegen mangelnder Arbeitsleistung entlassen werden. Dies wird durch folgenden Leitsatz des Bundesarbeitsgerichtes geregelt: "Der Mitarbeiter muss tun, was er tun soll, und zwar so gut er kann".

Das Prinzip zwingt den Unternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen von den Arbeitnehmern geringere Vergünstigungen in Kauf zu nehmen. Bei der Erbringung von Dienstleistungen werden daher keine festen Maßstäbe angelegt, sondern das individuelle Kapital des Mitarbeiters. Eine absichtlich unsachgemäß durchgeführte Tätigkeit stellt jedoch eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen dar und kann mit einer Verwarnung oder Verhaltenskündigung geahndet werden.

In Ermangelung von Grundqualifikationen für die Durchführung der Aktivität und wenn der Mitarbeiter nicht auf eine andere Stelle im Betrieb versetzt werden kann, kann eine Kündigung begründet werden. Eine Rechtsanwältin erhob beim Landgericht München Klage gegen seinen Arbeitgeber, da sie ihm aus persönlichen Gründen wegen mangelnder Programmierungskenntnisse eine ausserordentliche, alternativ normale Kündigung erteilt hatte.

Nach Beendigung der projektbegleitenden Arbeiten sollte der Antragsteller ein organisatorischer Programmierer im Unter-nehmen werden. Der Nachweis der mangelnden Qualifizierung des Mitarbeiters basierte auf einem Expertengutachten eines IT-Experten über seinen aktuellen Kenntnisstand als Organisationsentwickler. Der Arbeitgeber beschuldigte ihn dann, dass sein Mangel an Programmierkenntnissen zu Betriebsunterbrechungen führe und kündigte ihn.

Obwohl die Kündigung als unangemessen angesehen wurde, wurde das Anstellungsverhältnis dennoch als rechtskräftiger Schluss des Kündigungsschutzes erachtet. Der Arbeitgeber hatte auch Recht, dass dem Antragsteller die Fähigkeit fehlte, seinen Beruf auszuüben. Die Tatsache, dass die fehlenden Qualifikationen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhanden waren, ändere nichts an der Situation, da der Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht darüber informiert worden sei.

Damit wurde die Kündigung aus persönlichen Gründen für berechtigt erachtet. Sowohl für das Verhalten als auch für die persönliche Entlassung gab es Anlässe. Der Arbeitgeber war nicht in der Lage zu erkennen, ob der Mitarbeiter die Leistung wegen mangelnder Qualifikation ablehnte oder nicht gewähren konnte (Landesarbeitsgericht München, Entscheidung vom 17. Juli 2010, Rechtssache 2, Sa 634/09).

Was kann ich gegen eine Kündigung wegen mangelnder Tauglichkeit oder mangelnder beruflicher Befähigung tun? Sie können auch innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Kündigungsklage einreichen, um vom Gericht prüfen zu lassen, ob das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich gekündigt wurde. Hinweis: Der Konzernbetriebsrat ist auch bei personenbezogenen Entlassungen vorab zu konsultieren ( 102 BetrVG) und dem Konzernbetriebsrat alle Sachverhalte zu erläutern.

Selbst wenn der Arbeitnehmer vom Konzernbetriebsrat entlassen wird, kann der Unternehmer an seiner Verfügung festhalten. Bei einem Kündigungsschutz ist dieser jedoch nun dazu angehalten, Sie bis zum rechtsverbindlichen Abschluß des Kündigungsschutzes unverändert im Unternehmen zu behalten. Im Prinzip kann die mangelnde Leistung eines Mitarbeiters ein Grund zur Kündigung sein.

Wer glaubt, alles in seiner Macht steckende für die Erfüllung seiner Berufspflichten unternommen zu haben, dem kann es sich durchaus gelohnt haben, rechtliche Schritte einzuleiten, um sich vor Entlassungen zu schützen: Weil eine Kündigung wegen unzureichender Arbeitsverwaltung in der Regel gut angegangen werden kann. Im Falle einer Kündigung wegen "schlechter" oder unzureichender Arbeitsleistungen muss der Unternehmer nachweisen, dass der Arbeitnehmer seine persönlichen Fähigkeiten nicht dadurch erschöpft, dass er absichtlich langsamer oder falsch gearbeitet hat.

Dem Mitarbeiter wird in diesem Falle die Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen angelastet, die ihn zu einer verhaltensbedingten Kündigung berechtigt. Der Mitarbeiter muss jedoch vorher gewarnt worden sein und es muss die Gelegenheit zur Leistungssteigerung gegeben haben. Das Hindernis, das dem Unternehmen in einem solchen Entlassungsprozess in den Weg gestellt wird, sollte nicht unterschätzt werden.

Betrachten Sie dies als Ihre Möglichkeit, gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutz-Klage zu vorgehen? Die mangelnde Tauglichkeit, auch in Gestalt mangelnder fachlicher Qualifikationen, ist prinzipiell ein Auflösungsgrund. Wenn dem Mitarbeiter Merkmale entbehren, die er nach dem beruflichen Anforderungsprofil vorzuweisen hätte, kann er sich für die Aktivität als untauglich erweisen. Dies wird als subjektive Mängel bezeichnet, weil sie die persönlichen Unzulänglichkeiten eines Mitarbeiters wiedergeben.

Fehlt die objektive Voraussetzung für die Durchführung einer Aktivität, wird von mangelnder technischer Qualifizierung gesprochen. Der Grund für die Kündigung ist in beiden Fall der Mitarbeiter. Weil die Beweise in der Realität jedoch recht komplex sein können, werden Entlassungen wegen mangelnder Angemessenheit oder mangelnder beruflicher Qualifikationen in der Regel leicht angegriffen.

Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben und glauben, dass Sie zu Unrecht für Ihre Leistung oder Begabung bestraft wurden, müssen Sie handeln! Sie können innerhalb von drei Monaten Kündigungsschutzklage erheben.

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