Abmahnung oder Kündigung

Vorsicht oder Kündigung

Warnung und Beendigung in der betrieblichen Praxis. Jeder, der eine Warnung vom Chef erhält, weiß: Jetzt wird es ernst. Vorsicht kann Kündigung vermeiden - Lindenberg & Witting Furcht vor höheren Preisen? Im Regelfall ist eine Abmahnung erforderlich. Ansonsten kann die Kündigung nicht effektiv erfolgen.

Ein Warnschreiben kann aber auch eine Kündigung vereiteln. Vorsicht verzeiht Benehmen! Ermahnt der Unternehmer ein bestimmtes Benehmen seines Mitarbeiters, kann er wegen dieses Benehmens nicht mehr kündigen.

Hintergründe sind, dass durch eine Warnung die konkreten Umstände dann als "verbraucht" betrachtet werden. Weil das Resultat nach einer Warnung eine Entschuldigung für das Benehmen des Mitarbeiters ist. In vielen Fällen ermahnen die Unternehmer den Tatbestand und kündigen dann auf der Grundlage desselben Sachverhalts. Das ist jedoch nicht mehr möglich und macht die Kündigung ungültig.

Wir freuen uns, Sie zu repräsentieren. Verabreden Sie ein persönliches Gespräch mit einem unserer Arbeitsrechtsanwälte. Gern sind wir Ihnen behilflich. Die Anwälte - Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht! Individuell, sachkundig und arbeitsrechtlich für Sie aufbereitet. Die Passion von Markus Witting ist das Arbeitsgesetz. Er ist jemand, der die Sachen gern selbst erleben möchte, um sie bewerten zu können.

Preise - gerecht und nachvollziehbar! Natürlich sind die Preise immer ein Problem. Meistens entstehen die größten Unkosten, wenn Sie keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie ist in der Regel vollständig durch die Rechtschutzversicherung gedeckt (mit Ausnahmen des Selbstbehalts). Vor der Mandatsübernahme überprüfen wir für Sie gern, ob Ihr Mandat abgesichert ist.

Maßstab für die Gebührenhöhe ist der sogenannte Streitwert - und dieser wird seinerseits durch Gesetze oder oberste Gerichtsurteile festgelegt. Deshalb möchten wir Ihnen gern einen Einblick in die zu erwartenden Aufwendungen aufzeigen. Schreibe uns eine Mitteilung oder rufe uns an!

Verwarnung und Entlassung von Praktikanten

Sei es der Ausfall der Berufsschule, häufiger Pünktlichkeit, permanente Erwerbsunfähigkeit durch Erkrankung, Weigerung zu arbeiten, Massenpiercings und Tätowierungen, Beleidigung oder schwerwiegendere Verbrechen: Der Kreis der Umstände, die den Betrieb veranlassen, über eine Beendigung des Lehrverhältnisses nachzudenken, ist lang. Doch die rechtlichen und gerichtlichen Anforderungen an Entlassungen sind vielfältig und umständlich. Die Auszubildenden geniessen einen speziellen arbeitsrechtlichen Entlassungsschutz.

Deshalb müssen bei der Warnung und Beendigung von Trainingsverhältnissen eine Reihe von besonderen Merkmalen berücksichtigt werden, damit diese Massnahmen zum angestrebten Ergebnis werden. Gefährdungen bestehen immer dann, wenn Warnungen oder Kündigungserklärungen wegen formaler oder sachlicher Fehler nicht wirksam sind und somit ihren Bestimmungsort nicht erreichen. Ist beispielsweise die exakte Darstellung des Vertragsverletzungsverhaltens in einer Abmahnung nicht ausreichend genau, so hat diese Abmahnung keine Auswirkung.

Die Kündigung aufgrund einer solchen Abmahnung ist dann gegenstandslos. Schadensersatzforderungen des Praktikanten oder kostspielige Arbeitsgerichtsverfahren sind somit programmiert. Eine unangenehme Begleiterscheinung ist oft der Reputationsverlust des Personals oder des Ausbildungsmanagements bei den übrigen Azubis. Zur Vermeidung dieser Gefahren ist einerseits juristisches Fachwissen erforderlich, andererseits ist es wichtig, dieses Wissen im jeweiligen Fall richtig und effektiv anzuwenden und Kündigungsalternativen unbedingt meistern zu können.

Finden Sie heraus, wie Sie Ihre Ziele durch gesetzeskonforme Abwicklung von Abmahnschreiben und Kündigungsfristen bequemer verwirklichen können. Die Veranstaltung richtet sich an Personalverantwortliche, Personalabteilungsmitarbeiter und Schulungsleiter, die sich über die Regelungen zur Kündigung von Ausbildungsverträgen orientieren wollen. Wenn Sie ein Neueinsteiger oder Wiedereinsteiger sind, sind Sie hier richtig!

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