Abmahnung Kündigungsandrohung

Warnung vor Kündigung

In der Regel erfolgt eine schriftliche Abmahnung, die bereits im eigenen (Beweis-)Interesse des Arbeitgebers erfolgt, aber auch mündlich wirksam ist. Ein Warnhinweis muss immer eine Kündigungsdrohung im Wiederholungsfall enthalten. Andernfalls handelt es sich nicht um eine rechtliche Warnung! WARNUNG: Warnung vor Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten darf nicht mit Kündigungsandrohung kombiniert werden. Gemeinsam ist ihnen allen, dass ein bestimmtes Verhalten missbilligt wird, aber im Gegensatz zur Warnung keine Kündigungsgefahr besteht.

Er lehnte dies ab und bietet mir statt dessen eine Teilzeitstelle in meinem eigenen Betrieb an, die ich aus Kostengründen übernehmen muss.

Er lehnte dies ab und bietet mir statt dessen eine Teilzeitstelle in meinem eigenen Betrieb an, die ich aus Kostengründen übernehmen muss. Auf der Fachmesseystems in München habe ich im Herbst 2005 einen Fachbuchverlag gefragt, ob er sich für ein bestimmtes Fachbuch interessiert. Ich habe Ende Oktober 2005 einen Buchvertrag mit dem Verleger abgeschlossen.

In einer Mitarbeiterversammlung am vergangenen Freitag, also am Samstag, dem 17. November 2005, hat mir mein Vorgesetzter erlaubt, eine weitere ungenannte Teilzeitstelle anzunehmen, unter der Bedingung, dass ich meine Nebenbeschäftigung bei der Gesellschaft aufgeben würde. Der Verleger und ich haben den Buchvertrag im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt und einen neuen Buchvertrag für ein größeres Volumen abgeschlossen.

Ich habe meinem Arbeitgeber am 24. Jänner 2006 schriftlich mitgeteilt, dass ich einen Teilzeitjob im Unternehmen annehmen möchte, weil ich einen Büchervertrag unterzeichnete. Danach erfolgt eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung, wenn ich den Verlagsvertrag nicht bis Ende Februar auflöse. Der Warnhinweis basiert auf folgenden Aussagen: Der Teilnehmer hat den Anweisungen der weisungsbefugten Person zu entsprechen.

Umzug in das Tätigkeitsfeld des Unternehmens mit Vermittlung von Know-how, das die Beratung des Unternehmens ist. Anforderungen: Nicht mit/unter einem anderen Autoren zu publizieren. Sollte ich der Bitte im Laufe des Februars 2006 nicht nachkommen, müsste ich mit einer sofortigen Beendigung gerechnet werden. Außerdem werde ich nochmals daran erinnert, dass ich nicht als Freiberufler oder Angestellter zusätzlich zu meiner Weiterbildung arbeiten darf, damit das Unternehmen den vertraglichen Teil zur Erreichung meines Trainingsziels einhalten kann.

Falls ich das Heft nicht verfasse, habe ich nicht genug Geld, um in München zu wohnen und/oder meine Mieten zu bezahlen (da ich noch nicht 5 Jahre in München lebe, habe ich auch keine Wohngeldansprüche) und kriege Ärger mit meinem Verlagshaus, darf aber auch keine andere Aktivität mehr ausüben und wenn ich das Heft herausbringe, verliere ich meinen Ausbildungsplatz.

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