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Streitwert Kündigung Arbeitsrecht
Anfechtungsbetrag Beendigung des ArbeitsrechtsPositionswerte in Arbeitsrechtsangelegenheiten
Die Rechtsanwältin /der Rechtsanwalt regelt seine Arbeit nach dem Anwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Honorar richtet sich in der Regel nach dem Wert des Objektes. Um das Honorar kalkulieren zu können, muss der Anwalt zunächst den Wert des Objektes ermitteln. Bei der Berechnung des Wertes der außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts sind nach § 23 Abs. 1 RVG die Wertregeln anzuwenden, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelten würden.
Deshalb muss man sich bei der außergerichtlichen Arbeit auf den dem Anwalt gegebenen Befehl verlassen. Gemäß 23 Abs. 1 RVG ist der vom Arbeitsrichter festgestellte Streitwert bzw. bei einer außergerichtlichen Betätigung des Rechtsanwalts der im eventuellen Streitfall zu erwartende Streitwert als Objektwert für das Rechtsanwaltshonorar anzusetzen. Die folgenden Punkte sind für die Berechnung des Wertes von Arbeitsgerichtsverfahren relevant:
Für die arbeitsrechtlichen Belange gilt insbesondere folgendes - solche Beträge sind z.B. : Beendigung (eins): Die Entschädigung für ein Quartal, es sei denn, der Anspruch und die Gründe für den Anspruch werden so ausgelegt, dass das Arbeitsverhältnis nur für weniger als drei Monate im Streitfall bestehen bleibt (dann ist der Betrag dementsprechend niedriger). Maßgebend ist das Brutto-Monatsgehalt.
Allfällige Urlaubs- und Weihnachtszulagen, Boni, Kommissionen etc. sind im Quartalsgehalt zu berücksicht. Dabei spielt die Kündigungsart keine Rolle. Kündigung (mehrere): Für eine ausserordentliche Kündigung, die alternativ als ordentlich deklariert wird (einschliesslich Neuinterpretation gemäss 140 BGB), ist die Entschädigung für maximal ein Viertel, gleichgültig, ob sie in einem oder mehreren Buchstaben deklariert wird, massgebend.
Mehrfaches Kündigen ohne Änderung der Kündigungszeit: keine Aufstockung. Nachträgliche Kündigung mit Änderung des Kündigungsdatums: Für jede weitere Kündigung die Vergütungsdifferenz zwischen den einzelnen Kündigungsterminen, jedoch nicht mehr als die Vergütungen für ein Quartal für jede weitere Kündigung. Der erste Abbruch ist immer derjenige mit dem frühestmöglichen Abbruchzeitpunkt, auch wenn er später auszusprechen ist.
Bei der Beantragung einer weiteren Beschäftigung ist zusätzlich ein Brutto-Monatsgehalt zu berücksichtigen. Im Falle von Aufhebungsvereinbarungen, die zwangsläufig die Auflösung des Anstellungsverhältnisses zur Folge haben, ist ein Quartalsgehalt zugrunde zu legen. 2. Im Falle von Änderungsmitteilungen mit einer Änderung der Entlohnung oder anderen erkennbaren ökonomischen Nachteilen: dreimal die jährliche Differenz, wenigstens ein Brutto-Monatsgehalt, nicht mehr als die Entlohnung für ein Quartal.
Wird die Rückgabe eines Firmenwagens beantragt, kann der Arbeitgeberanspruch durch den Fahrzeugwert quantifiziert werden. Angemessener ist jedoch der Nutzwert des Mitarbeiters, der nach den steuerrechtlichen Bestimmungen auf der Lohnabrechnung ersichtlich ist. Abhängig von der voraussichtlichen bzw. anzunehmenden wirtschaftlichen Nutzung ist dieser monatliche Betrag mit bis zu drei Jahren zu vervielfachen.
Der Forderungswert ist bei Forderungen, z.B. bei nicht eingegangenen Gehaltszahlungen, zu beachten. Ausstellung oder Korrektur eines Befähigungsnachweises oder Interimszeugnisses: ein Brutto-Monatsgehalt, ungeachtet der Natur und des Inhalts eines Korrekturantrags, auch bei einem kurzen Beschäftigungsverhältnis. Ein Brutto-Monatsgehalt. Wenn es sich nur um bloße Angaben z. B. zu Sozialversicherungsgeschäften, Karenz oder Einkommensteuer handelt: 10 Prozent des Bruttomonatsgehalts pro Arbeitszeit.
Im Regelfall können auch 250,00 ? bis 500,00 ? eingesetzt werden. Die Streitigkeit über eine Verwarnung wird mit einem monatlichen Bruttolohn beurteilt, ungeachtet der Zahl und des Typs der darin erhobenen Behauptungen und ungeachtet des Ziels der Maßnahme (Entfernung, völlige Beseitigung, ersatzloser Entzug, Widerruf, Bestimmung der Invalidität).
Bei mehreren Verwarnungen, die in einem einzigen Prozess angefochten werden, gilt ein maximales Quartalsgehalt. Sachverhalte, die mangels rechtlicher Regelungen nicht quantifizierbar sind, z.B. Auseinandersetzungen über Schutzrechte wie Personenschäden, Beschimpfungen etc. Im Falle von Auseinandersetzungen über Gruppierungen ist der Betrag der Differenz von drei Jahren zur Höhe der verlangten Entschädigung maßgeblich, es sei denn, der Gesamtwert der geltend gemachten Leistung ist niedriger.
In Anbetracht der Tatsache, dass Mobbing in der Regel dazu dient, das Betroffene dazu zu bewegen, die Abteilung zu wechseln, versetzt zu werden oder gar zu kündigen, wird bei Mobbing in der Regel ein vierteljährliches Gehalt als Objektwert verwendet. Vom Brutto-Monatsgehalt bis zu einem Viertel des Jahresgehalts, je nach dem Ausmaß der Belastung durch die veränderten Arbeitsverhältnisse für die Kläger.