Urlaub Schwerbehinderte

Schwerbehinderte im Urlaub

Ein zusätzlicher Urlaub für Schwerbehinderte verfällt, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind. Zum Urlaubsanspruch, den der Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung geltend machen kann, kommt der Halbsatz SGB IX hinzu. Schriftliche und gebärdensprachliche Informationen über Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Was ist mit seinem zusätzlichen gesetzlichen Urlaub? Bei Schwerbehinderten besteht ein Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr.

208 SGB IIX Ergänzungsurlaub

Ein Schwerbehinderter hat ein Anrecht auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Ferienjahr; ist die reguläre Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Werktage pro Woche aufgeteilt, so wird der zusätzliche Urlaub dementsprechend angehoben oder gekürzt. Sofern kollektive, betriebseigene oder andere Feiertagsregelungen einen verlängerten Urlaub für Schwerbehinderte vorschreiben, bleibt dieser davon unbeeinflusst.

Der Schwerbehinderte hat für jeden vollendeten Kalendermonat des Schwerbehindertenstatus das Recht auf ein weiteres Drittel des in Abs. 1 S. 1 genannten Urlaubs; für jeden vollendeten angefangenen Kalendermonat wird ein Teil der Tage des Urlaubs, der wenigstens einen halben Tag ausmacht, auf einen ganzen Urlaubstag aufgerundet. Die so ermittelten zusätzlichen Urlaubsansprüche sollen dem Urlaub hinzugerechnet werden und können nicht wieder abgebaut werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht für das gesamte Geschäftsjahr anhält.

Bei einer rückwirkenden Feststellung des Schwerbehindertenstatus gemäß 152 Abs. 1 und 2 gilt die dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Urlaubsregelung auch für die übertragbarkeit des zusätzlichen Urlaubs auf das folgende Jahr.

Kalkulation des zusätzlichen Urlaubs für Schwerbehinderte

Ein zusätzlicher Urlaub für Schwerbehinderte führt nicht nur zu einer Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubs im Sinn von 3 Abs. 1 BUrlG, sondern soll über den tariflichen Urlaub hinaus gewährt werden. Dies hat der neunte Bundesrat des BAG beschlossen, der nun ausschliesslich für das Ferienrecht zuständig ist. Damit bestaetigte er die bisherige Rechtssprechung zur neuen Regelung des Schwerbehindertenurlaubes.

Sie akzeptierte damit die von einem schwer behinderten Arbeitnehmer erhobene Forderung nach 5 Tagen Urlaub zuzüglich der mit dem Arbeitnehmer abgestimmten 29 Tage Urlaub. Quelltext: ; // Austausch von HMTL mit dem neuen Quelltext $(this).replaceWith(STR_html); } Ende wenn } ); // Für CS3-Artikel muss die Tabelle $(".main_content #CS3>table.basis-table, .main_content #CS3>table.kasten").each(function() { // Bracket HTML mit DIV $(this).wrap(''); }); }))) umgestellt werden; });

Dieser Sonderurlaubsanspruch besteht für Schwerbehinderte.

Generell ist Ihr Ferienanspruch im Bundesferiengesetz festgelegt. Die Mitarbeiter haben ein Anrecht auf mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr. Diese Berechtigung betrifft jedoch eine Sechstagewoche. Hat Ihr Unternehmen nur eine Fünf-Tage-Woche, verringert sich Ihr Rechtsanspruch auf 20 Tage. In Ihrem Anstellungsvertrag darf daher kein geringerer Ferienanspruch vorgesehen sein, da das so genannte Prinzip der Günstigkeit zur Anwendung kommt.

Die für Sie als Mitarbeiter vorteilhaftere Regulierung ist daher immer ausschlaggebend für Ihren eigentlichen Ferienanspruch. Schwerbehinderte Mitarbeiter bekommen neben dem allgemeinen Recht fünf weitere Ferientage pro Jahr nach § 125 SGB II. Ein Invaliditätsnachweis von mind. 50% ist jedoch Grundvoraussetzung für den Bezug der Mehrarbeitstage.

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der spezifische Kollektivvertrag auch für Ihr Unternehmen gilt. Kommt es erst im Verlauf des Geschäftsjahres zu einer schweren Invalidität, wird der Urlaubsanspruch ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der Invalidität ermittelt. Damit haben Sie für jeden ganzen Schwerbehindertenmonat einen Anrechtsanspruch.

Seit dem 1.6.2009 ist er nach einem Fahrrad-Unfall als schwerstbehinderter Mitarbeiter zuerkannt. Dadurch entsteht ein weiterer Freizeitanspruch, der pro rata temporär errechnet wird. Die 7/12 von 5 weiteren Tagen Urlaub entsprechen 2,92 Tagen. Herrn S. steht daher ein weiterer Urlaub von drei Tagen zu. Im Übrigen gilt für den Ferienanspruch für Schwerbehinderte dasselbe wie für Nichtbehinderte.

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