Paragraph 241 Stgb

Artikel 241 Stgb

StGB § 241 Bedrohung. Bei der Drohung handelt es sich um eine in § 241 StGB geregelte Straftat. Drohung unter dem StGB: Begriffsbestimmung & Bestrafung Also sind nicht alle Verbrechen gleich. Im Reiseführer sollen die Fakten der Gefährdung genauer untersucht werden. Wohin ist sie im StGB standardisiert?

Welches Handeln wird als Gefahr im Sinn des Rechts definiert? Welche Strafe verhängt die Drohung? Die Drohung ist im StGB zunächst in Paragraph 241 wiedergegeben.

Bei Androhung einer Straftat gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Personen wird eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße verhängt. Es handelt sich um ein so genanntes gefährliches Verbrechen. Zu den weiteren Gefährdungsdelikten zählen neben der Gefährdung auch Verkehrstrunkenheit nach 316 StGB oder Diffamierung im Sinn von § 187 StGB.

Bei der Drohung nach § 241 StGB handelt es sich um einen solchen abstrakten Gefahrenverstoß. Ein Beispiel hierfür ist der gefahrbringende Einfluss auf den Strassenverkehr im Sinn von § 315b StGB. Jeder, der eine der vom Gesetz vorgesehenen Handlungen vornimmt, aber weder eine andere natürliche oder juristische Person noch ein fremder Gegenstand von erheblichem wirtschaftlichen Nutzen ausdrücklich gefährdet ist, ist nicht zur strafrechtlichen Verfolgung verpflichtet.

Rechtliches Interesse der zu schützenden Gefahr ist der persönliche rechtliche Frieden. Drohung: Welche Bestrafung ist drohend? Die Drohung ist strafrechtlich mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße verbunden. Die Straftat ist also ein Verstoß. Letzteres bedeutet eine Straftat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr geahndet wird.

Als Straftaten gelten Diebstahl ( ( 249 StGB), Ermordung (?211 StGB) oder Tötung (?212 StGB). Dabei kann eine Gefängnisstrafe von weniger als einem Jahr oder eine Geldbuße auferlegt werden. Der StGB weiß nicht nur von der Gefahr, sondern auch von einer großen Zahl anderer Straftaten. Beispiele sind Diebstahl ( 242 StGB), Veruntreuung ( 246 StGB) oder einfache Personenschäden ( 223 StGB).

Zur strafrechtlichen Verfolgung von Drohungen im Sinn des 241 StGB muss der Verursacher einer anderen Partei die Möglichkeit geben, eine Straftat gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Partei zu begehen. Nach § 241 StGB sind nahe Verwandte der gefährdeten oder zu denen diese eine ebenso intensive wie relative Verwandtschaft unterhält, als nahe Verwandte im Sinn der Gefährdung anzusehen.

Jeder, der damit gedroht hat, eine andere Persönlichkeit zu ermorden, ist strafrechtlich verfolgt. Die Vorschrift des 241 StGB sieht jedoch keine Ohrfeigen vor. Es ist nicht erforderlich, dass die Drohung, dass die bedrohte Person dies ernst meint. Gemäß 241 StGB Abs. 2 ist auch der Vorwand einer drohenden Straftat zu ahnden.

Die Drohung kann nicht nur explizit, sondern auch implizit sein. So ist nicht nur die mündliche Drohung unter Strafe zu stellen, sondern auch die durch eine entsprechende schlüssige Handlung wie das Halten einer Pistole oder dergleichen. Außerdem muss eine Gefährdung nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Es ist daher auch vorstellbar, dass aufgrund einer Drohung ein Alarm per SMS oder telefonisch verschickt wird. Immerhin kann jeder zum Ziel einer Drohung werden. Wer beispielsweise die Gendarmerie droht, ist demnach auch strafrechtlich verfolgt. Ab wann schreibt das Strafgesetz die Drohung vor? Aber wie lange ist die Deadline für das Verbrechen der Drohung? Die Antwort auf diese Fragen gibt ein Einblick in § 78 StGB.

Wegen Drohungen ist dies eine einjährige Haftstrafe. Dementsprechend ist § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB relevant. Danach ist die Verjährungsfrist drei Jahre. Nach § 78a StGB läuft die Verjährungsfrist ab dem Tag der Kündigung oder ab dem Tag, an dem der tatsächliche Rechtserfolg eingetreten ist.

Auch die Verjährungsfrist für die Vollstreckung ist in 79 StGB rechtlich festgelegt. Wenn eine Person zu einer Gefängnisstrafe verdammt wird, diese aber nie durchgesetzt wird, kann dies nicht nach dem Ende der entsprechenden Verjährungsfrist geschehen. Die Dauer der Androhung hängt wiederum von der Höchststrafe ab, die nach 241 StGB ein Jahr ist.

Dementsprechend ist § 79 Abs. 3 Nr. 4 StGB relevant, was eine in § 241 StGB normierte Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Vollstreckung der Drohung zur Folge hat. Nach § 79 Abs. 6 StGB ist der Verjährungsbeginn der Tag, an dem die Verfügung rechtskräftig wird. Bedrohungsbericht: Was geschieht jetzt?

Die meisten Betroffenen fragen sich, was geschieht, wenn eine Drohung gemeldet wird. Im Gegensatz zum Irrtum vieler ist im Zusammenhang mit der Drohung keine Strafanzeige erforderlich. Die Drohung ist jedoch kein Anwendungsdelikt. Aber was sind die Konsequenzen eines Bedrohungsberichts? Die Drohung ist auch eine offizielle Straftat im obigen Sinn.

Sie liegt vor, sobald hinreichende konkrete Hinweise auf das Vorhandensein einer strafbaren Handlung vorhanden sind. Kommt das Landgericht im darauffolgenden einstweiligen Verfahren zu dem Schluss, dass der Drohverdacht etwas mit sich bringt, leitet es die Hauptanhörung ein. Soll immer eine Beschwerde eingereicht werden? In der Regel sollte in Fällen, in denen Sie ein Verbrechen begangen haben, der Notfallruf gerufen werden.

Das Bedrohungsszenario eines Nachbars, eines Freundes oder einer anderen Persönlichkeit ist keinesfalls auf die leichte Schulter genommen. Schließlich ist die Drohung eine kriminelle Handlung. Wie kann ich eine Drohung melden? Die Drohung geht oft Hand in Hand mit den Tatsachen der Zwang haftigkeit und Beschimpfung. Also, was tun im Fall einer Drohung und Beschimpfung?

Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft Gerichtsurteile wegen Drohungen.

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