Gebühren Rechtsanwalt Berechnen

Honorar berechnen Rechtsanwalt

Berechnen Sie die Tarife für österreichische Rechtsanwälte online nach RATG. Das Programm berechnet nach neuem und altem Gebührenrecht. Auf dem Gebiet des Zivil- und Verwaltungsrechts werden die Gebühren nach dem Wert des Objekts berechnet. Das Datum und die Vertragsgebühr richten sich nach dem Wert der bis zu. Ist das Honorar nicht individuell vereinbart, wird es berechnet.

Bürgerservice

Dies ändert sowohl die bisherige Gebührenordnung der Justiz als auch die Anwaltsgebühren. Das Honorar wird angehoben und ein einheitliches Niveau der Rechtsstreitigkeiten durchgesetzt. Deshalb haben wir den Kostenrisikorechner auf die neue Gesetzeslage angepasst, so dass Sie die laufenden Gebühren ab dem 1. August 2013 berechnen können. Wir weisen darauf hin, dass der Kalkulator nur annähernd die Prozesskosten in zivilrechtlichen Angelegenheiten berücksichtigt.

Tragen Sie den strittigen Betrag (siehe unten) als ganze Zahlen oder Bruchzahlen ein. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, den strittigen Betrag exakt als Nachkommastelle anzugeben, da dies einen Honorarsprung auslösen kann. Beispielsweise ist das Honorar bis zu 500 EUR = 45 EUR, über 500 EUR bis zu 1000 EUR, aber 80 EUR etc.

Der Eintrag von 500,10 EUR würde den Gebühren-Sprung einleiten. Die üblichen Honorare der Anwälte und Richter werden bei der Kalkulation mitberücksichtigt, was Sie "im ungünstigsten Fall", d.h. bei einem verloren gegangenen Prozess vor dem Ursprungsgericht und dem Berufungsgericht, zu zahlen haben. Es können auch weitere Fahrtkosten anfallen, wenn der Prozess vor einem weiter entfernten Gerichtsstand anhängig ist.

Betrachten Sie die Kalkulation daher nur als Richtwert, nach dem sie eine ungefähre Schätzung der anfallenden Gesamtkosten vornehmen können. Gegebenenfalls können Sie daraus jedoch ersehen, dass es ratsam sein kann, den Streit durch einen außergerichtlichen Ausgleich zu regeln (siehe z.B. die Erläuterungen zum Schiedsverfahren in Zivilverfahren). Die hier betrachteten Honorare entfallen nach den Vorschriften des Kostenrechts auf "Zivilprozesse und ähnliche Verfahren", die zivil- und familienrechtliche sowie arbeits- und verwaltungsrechtliche Prozesse umfassen.

Gebühren in strafrechtlichen Angelegenheiten unterliegen anderen Prinzipien. Sondertarife gibt es auch für Gerichtskosten in sogenannten "freiwilligen Gerichtsverfahren" (z.B. Erbscheinverfahren, Katasterverfahren, Registerangelegenheiten). Ausgangsbasis der Berechnungen ist der sogenannte "Streitwert". Der Streitgegenstand ist im Gesetz über die Gerichtskosten geregelt; in der Regel ist die Höhe der von einer der Parteien gegen die andere erhobenen Klage der Streitgegenstand.

Beansprucht K 5000 EUR von V und beansprucht diesen Wert, so stellt dieser den strittigen Wert dar und dient als Grundlage für die Ermittlung der Anwalts- und Gerichtskosten. Sie müssen diese dann in das zugehörige Formfeld des Computers eingeben. Im Ehescheidungsverfahren ist das 3-fache Reineinkommen beider Ehepartner zum Antragszeitpunkt zu Grunde zu legen, zumindest aber ein Wert von EUR 2000.

In elterlichen Angelegenheiten (z.B. Feststellung der Vaterschaft) beläuft sich der Streitgegenstand auf 2000 EUR ( 47 FamGKG), kann aber vom Richter je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls erhöht oder vermindert werden. In Unterhaltsfragen ( "Unterhaltsangelegenheiten", auch im Rahmen eines Ehe- oder Vaterschaftsverfahrens) wird der für die ersten 12 Monaten nach Klageerhebung beanspruchte Geldbetrag, maximal jedoch der gesamte beanspruchte Leistungsbetrag, angenommen.

Beispiel: Eine Unterhaltungsrente von 500 Euro ist erforderlich, der strittige Wert ist 6000 Euro. Unterhaltsrückstand von 4000 Euro wird geltend gemacht, der strittige Wert ist 4000 Euro. Im Falle von Auseinandersetzungen über eine Schadenrente (z.B. bei einem Unfall) ist der 5-fache Wert der Jahresleistung maßgeblich, wenn der Gesamtwert der beantragten Leistungen nicht niedriger ist.

Beispiel: Eine Verlustpension von 100 Euro ist erforderlich, der strittige Wert ist dann 12 x 100 = 1200 x 5 = 6000 Euro. Werden dagegen nur 5000 Euro Schadensersatz verlangt, so ist dieser für den Streitfall maßgeblich. Beim Arbeitsgerichtsverfahren übernimmt jede Seite zunächst ihre eigenen Ausgaben (Anwaltskosten und sonstige Kosten).

Im Entlassungsverfahren wird der streitige Wert maximal auf der Grundlage der für den Zeitraum eines Quartals zu zahlenden Vergütung berechnet, ggf. werden keine Abgangsentschädigungen aufgerechnet. Die Höhe des Streitwerts bestimmt dann das Honorar des Anwalts und des Gerichtes. Das 13-fache des endgültigen Grundgehalts zuzüglich rentenfähiger Zuschüsse ist entscheidend für das Vorhandensein eines öffentlichen Dienstes oder Dienstverhältnisses auf Lebenszeit, ansonsten die halbe Summe.

Bei nicht-finanziellen Auseinandersetzungen (z.B. Aufhebung von Vorwürfen, Auslassung von Klagen etc.) bestimmt das zuständige Gericht nach eigenem Gutdünken den Streitgegenstand (Bedeutung der Sache, finanzielle Verhältnisse der Beteiligten sind Anhaltspunkte) ( 48 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG). Jedoch darf der strittige Betrag 1 Mio. EUR nicht übersteigen.

Mehr zum Thema