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Website Impressum

Kostenloser Impressum-Generator und Datenschutzerklärung für Webseiten aus Österreich für Firmen, Einzelunternehmen, OG, GmbH, Vereine und Privatpersonen. Kostenloses Impressum erstellen! Die Anbieterkennzeichnung, die in der Regel unter der Rubrik "Impressum" auf einer. Konzeption und Umsetzung der Website büro für visuelle gestaltung, christoph kapeller. kennung ("Impressum") jeder einzelnen Seite der Praxis.

Weiterführende Information/Leseempfehlung

Sie sind als Betreiber einer Webseite in den meisten FÃ?llen rechtlich dazu angehalten, ein Impressum (Anbieterkennzeichnung) vorzuweisen. Welche Angaben das Impressum enthält, hängt vom Inhalt Ihrer Webseite ab. Klicken Sie dazu auf den Link Impressum in der Fusszeile. Die Beobachtungsstelle für EU-Verbraucherschutz e.V. hat in ihrer Informationsbroschüre wesentliche Hinweise zur Pflicht zur Abgabe eines Impressums zusammengetragen.

Das Telemediengesetz (TMG) schreibt in 5 vor, welche Daten den Besuchern der Website stets zugänglich sein müssen.

Impressum: Was es enthalten muss

Der Großteil aller Unternehmen hat eine eigene Website. Ob Firmen-Homepage, Blog, Online-Shop oder auch eine Privat-Website mit einem einfachen Werbe-Banner - sie alle unterstehen der Impressumspflicht. Damit dies nicht passiert, können Sie hier nachlesen, welche Informationen in einem Impressum obligatorisch sind. Ein Impressum und wer benötigt es?

Das Impressum oder auch Provider-Identifikation ist eine Unterseiten auf der Startseite, die wesentliche Angaben über den Anbieter enthält. Das hat einen ganz einfachen Grund: Website-Besucher sollten wissen, mit wem sie es hier zu tun haben. Prinzipiell ist es obligatorisch, für jede Website ein Impressum zu haben. In § 1 Abs. 1 TMG heißt es: "Dieses Recht findet auf alle elektronische Informations- und Kommunikationsdienstleistungen Anwendung, soweit es sich nicht um Telekommunikationsdienstleistungen nach § 3 Nr. 24 TKG handelt (....)".

Das heißt im Klartext, dass alle Websites die Identifikation erfordern, es sei denn, es sind ausschliesslich Privatseiten. Als Privatperson gilt zum Beispiel eine Frau, die nur für ihre Angehörigen und Bekannten Fotos und Berichte bereitstellt. In diesem Falle darf die Startseite keine Werbe-Banner oder Affiliate-Links enthalten.

Auch Werbe-E-Mails wie der Firmen-Newsletter und Social -Media-Profile wie die Firmenseite auf Twitter müssen mit dem Impressum versehen werden. Dieser Beitrag zeigt auch, was bei der Einrichtung einer Mailingliste noch zu berücksichtigen ist. Welche Angaben muss ein Impressum enthalten? Die Telemediengesetzgebung reguliert nicht nur, wer eine Anbieterkennung braucht, sondern auch, was sie enthalten muss.

Zusammenfassend stellt 5 TMG fest, dass folgende Angaben im Impressum gemacht werden müssen: Namen und Adresse der zuständigen Personen oder Unternehmen. Zusätzlich ist die zur Vertretung der Gesellschaft befugte Personen aufzuführen. Zusätzlich zu einer gÃ?ltigen E-Mail-Adresse muss auch die Rufnummer angegeben werden. Empfehlenswert ist auch die Nennung der zuständigen Kammern oder Berufsverbände und der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Sie geben auch an, wo sie diese Benennung erhalten haben. Websites, die journalistischen Inhalt enthalten, müssen auch den Inhalt gemäß Presserecht identifizieren. Insbesondere im Hinblick auf die Adressen ist es notwendig, die komplette Adressangabe zu machen. An welcher Stelle muss sich das Impressum befinden? Neben fehlenden Informationen kann auch eine falsche Platzierung des Aufdrucks zu einer Warnung werden.

Weil allgemein gilt: Die Anbieteridentifikation muss rasch und ohne Umweg sein. Wenn Sie das Impressum zum Beispiel unter das Formular oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen, wie es inhaltlich dazu paßt, können Sie einen kostspieligen Irrtum begehen. Die meisten Websitebetreiber haben sich deshalb entschlossen, den Link zum Impressum in die Fußzeile oder den Kopf der Startseite zu übernehmen.

Auf diese Weise ist er von jeder beliebigen Seite aus mit nur einem Mausklick zugänglich, was bedeutet, dass der Bediener seine Aufgabe wahrnimmt. Es ist auch zu beachten, dass die Anbieterkennung auf der Website verfügbar sein muss.

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