Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Anwalt für Ausländerrecht

Daniel Frühauf, Rechtsanwalt in Frankfurt, ist spezialisiert auf Einwanderungsrecht, Aufenthaltsgenehmigungen, Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht. Einwanderungsrecht, Asylrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht. Der Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis (Berlin) begrüßt Sie auf seiner Website. Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrecht. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege und der bestellte unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Ausländerrecht ist ein Sonderrecht des öffentlichen Rechts und betrifft Personen, die nicht die Staatsbürgerschaft der BRD besitzen, und beinhaltet Regelungen für die Ein- und Ausreise, den Wohnsitz und die Ansiedlung von AusländerInnen.

Ausländerrecht ist ein Sonderrecht des öffentlichen Rechts und betrifft Personen, die nicht die deutschen Staatsbürger sind, und beinhaltet Regelungen für die Ein- und Ausreise, den Wohnsitz und die Ansiedlung von AusländerInnen auf dem Territorium der deutschen Föderalismus. Einbürgerungsrecht ( "deutsche Staatsbürgerschaft", Art. 116 GG) beruht nicht nur auf der Herkunft, sondern kann auch durch Naturalisierung erworben werden.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Aufenthalts- (AufenthG) und das AsylVfG. Im Jahr 2005 trat das Aufenthaltgesetz an die Stelle des früheren Ausländergesetzes und findet auf EU-Bürgerinnen und -Bürger nur noch dann Gültigkeit, wenn das Recht auf Asyl oder andere Sonderregelungen wie das Gesetz über die Freizügigkeit/EU anwendbar sind. Darüber hinaus findet das Aufenthaltgesetz keine Beachtung auf viele weitere Sonderregelungen wie die Aufenthaltverordnung, die Arbeitsverordnung, die Beschäftigungsverfahrensverordnung, die Integrationsverordnung, die Aufenthaltverordnung, das Schengen-Umsetzungsabkommen (CISA), die Genfer Konvention über Flüchtlinge (Genfer Konvention) und viele andere.

Für wen ist das Ausländerrecht anwendbar? Die Ausländergesetze gelten für alle, die weder deutscher noch EU-Bürger sind. Nach dem Ausländerrecht dürfen ausländische Staatsangehörige nur dann in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein, wenn sie im Besitze eines Ausweises sind. Von der Reisepasspflicht befreit sind nur Personen aus der Schweiz, Monaco oder Liechtenstein.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist auch für einen nicht nur " kurzen Verbleib " erforderlich, d.h. eine Aufenthaltserlaubnis muss von der verantwortlichen Einwanderungsbehörde ausgestellt werden. Eine solche Aufenthaltserlaubnis ist ein Visa, das vor der Ankunft in Deutschland bei einer der Botschaften beantragt werden muss. Visaerleichterungen werden für kurze Aufenthalte von maximal drei Monaten gewährt.

US-Amerikaner, Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Länder benötigen kein Sichtvermerk. Mit dem neuen Aufenthaltgesetz wurden die bisherigen vier unterschiedlichen Aufenthaltserlaubnisse (Aufenthaltserlaubnis, unbefristeter oder befristeter Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung ) auf zwei Typen von Aufenthaltsbewilligungen reduziert: die Niederlassung, die dauerhaft ist und keinen Aufenthaltstitel nachweist. Je nach Aufenthaltsdauer ist der ausländische Staatsbürger vor Abschiebungen gesichert.

Von wem wird eine Niederlassungs- und Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt? Der Aufenthaltstitel oder die Niederlassungsbewilligung wird durch einen Bescheid der Fremdenpolizei erwirkt. Der Aufenthaltstitel richtet sich nach dem Verwendungszweck. Neben der Fremdenpolizei ist die BA auch an der Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung mitwirkt. Die so genannte Familienzusammenführung wird für ausländische Familienangehörige gewährt.

Beispielsweise bekommen die ausländischen Ehepartner, Lebensgefährten, die in Deutschland leben, und die in Deutschland wohnenden Familienangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Familienzusammenführung für Verwandte von in Deutschland wohnhaften Ausländern ist viel stärker differenziert reguliert. Im Regelfall bekommen nur Ehepartner und Kleinkinder eine Aufenthaltsgenehmigung, andere Familienmitglieder nur in Ausnahmefällen. Grundvoraussetzung ist, dass der bereits in Deutschland wohnhafte Fremde über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsgenehmigung und ausreichend Wohnfläche verfügen.

Die Asylberechtigung (Flüchtlingsrecht) beinhaltet rechtliche Normen für Menschen, die wegen der ethnischen, religiösen oder politischen Diskriminierung nach Deutschland geflüchtet sind oder aus anderen Gründen der Strafverfolgung, Tortur, Todesstrafe, des Krieges oder der wirtschaftlichen Nöte. Die Asylberechtigung ist Teil des Ausländerrechts, da sie nur für Menschen gilt, die nicht deutscher Staatsbürger oder EUBürger sind.

Verantwortlich dafür ist das BAFI. Das Asylverfahrensrecht regelt die Voraussetzungen für die Zulassung, den Asylantrag, die Unterkunft, die rechtliche Stellung des Asylsuchenden während des Asyls und seinen Aufenthalts nach einem erfolgreichem Asylsystem. Dem Antragsteller wird eine Aufenthaltsgenehmigung für die gesamte Verfahrensdauer erteilt. Anmerkung: Die Aufenthaltsgenehmigung ist noch keine Aufenthaltsgenehmigung und ist nur im Distrikt der Fremdenpolizei gültig, in dem sich die Einrichtung (Asylbewerberunterkunft) befindet.

Asylsuchende unterliegen während des Asylverfahrens strikten Regelungen zur Unterbringung, Aufteilung auf die Länder und zum Wohnort. Im Falle der Asylanerkennung wird dem Asylberechtigten eine Aufenthaltsgenehmigung, in der Regel unbefristet, erteilt. Wenn der Asylgrund später erlischt (z.B. bei politischer Verfolgung), wird die Zulassung zunächst aufheben.

Es liegt im freien Ermessen des Ausländeramtes, ob auch die Aufenthaltserlaubnis entzogen wird. Bitte wähle den Standort in Deiner Region aus und Du erhältst eine Liste von Anwaltskanzleien mit Spezialkenntnissen im Bereich Ausländerrecht & Asylsrecht.

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